Die Gründung eines Vereins ist detailliert im deutschen Gesetz (BGB & Vereinsgesetz) geregelt. Wer einen Verein gründen möchte, muss dennoch viele Entscheidungen treffen und sollte sich daher umfassend informieren.
Denn es gibt verschiedene Voraussetzungen und einige Hürden, die bedacht werden müssen. Unsere Anleitung 2021 zeigt Ihnen, wie Sie die Vereinsgründung problemlos meistern werden!
Bei der Vereinsgründung muss entschieden werden, welche Rechtsform Ihr Verein erhalten soll.
Zum Gründungszeitpunkt benötigt der Verein min. 7 Mitglieder - egal, ob natürliche oder juristische Personen.
Die Gründungsmitglieder verabschieden die Satzung und wählen die Vereinsorgane.
Die Satzung unterliegt zwar wenigen Bestimmungen, dennoch er gibt es gesetzliche Mindestanforderungen.
Ein unterzeichnetes Gründungsprotokoll ist notwendig für die Eintragung ins Vereinsregister.
Die Gemeinnützigkeit verspricht steuerliche Vorteile - prüfen Sie, ob Sie davon profitieren können.
Die Eintragung ins Vereins-register macht den Verein rechtsfähig und er wird zur juristischen Person.
Der Verein muss ein Bankkonto eröffnen und sich beim Finanzamt melden (Registerauszug nötig).
Mit dem Gründungspaket für Vereine zielen wir darauf ab Sie bei den ersten Schritten der Vereinsgründung zu unterstützen. Unsere Erfahrung zeigt, dass dabei vier gurndlegene Säulen essentiell für eine erfolgreiche Vereinsgründung sind:
In einer kompetenten Erstberatung werden Sie umfassend über den Gründungsprozess für Vereine aufgeklärt, sodass Sie schnell und unkompliziert Ihren eigenen Verein gründen können.
Auch Vereine & Verbände müssen sich im Internet präsentieren. Wir erstellen Ihnen eine moderne & individuelle VereinsWebsite nach Ihren Vorstellungen - und das zu einem reduzierten Preis.
Sie erhalten einen kostenlosen Versicherungscheckup basierend auf der Tätigkeit ihres Vereins. Wir zeigen Ihnen genau die Versicherungen, die Sie auch wirklich benötigen.
Sie erhalten einen exklusiven Zugang zu wichtigen Muster & Vorlagen, die Ihnen die Arbeit abnehmen, Satzungen oder andere Dokumente zur Vereinsgründung selbst erstellen zu müssen.
Personen die einen gemeinsamen Zweck verfolgen, haben bei der Vereinsgründung verschiedene Möglichkeiten sich bewusst für eine Rechtsform zu entscheiden, um dieses Ziel zu erreichen. Vereine sind daher nicht zwangsläufig gemeinnützig oder rechtsfähig. Die ca. 600.000 Vereinen in Deutschland haben teilweise verschiedene Vereinsformen und funktionieren daher unterschiedlich:
Vereine können bspw. ins Vereinsregister eingetragen werden oder auch nicht. Eingetragene Vereine (e.V.) haben zwar einen höheren Verwaltungsaufwand, als nicht eingetragene Vereine, jedoch besitzen diese eine Rechtsfähigkeit sowie sie eine größere Sicherheit für die Mitglieder in Bezug auf Haftungsfragen bieten.
Weiterhin können eingetragene Vereine steuerbegünstigt, bzw. steuerbefreit sein, werden demokratisch gewählt und profitieren häufig von öffentlichen Hilfen und Fördergeldern. Nicht eingetragene Vereine hingegen sind unabhängiger und daher besser für temporäre Vereinigungen geeignet.
Allerdings gibt es noch weitere Vereinsformen, die in Frage kommen. Denn deutsche Recht kennt eine Reihe fest definierter Gesellschaftsformen:
Eine Alternative für die Gründung eines gemeinnützigen Vereins ist bspw. die gGmbH oder die gUG. Die gemeinnützige GmbH (gGmbH) beschreibt eine Unternehmensform, die ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgt – ebenso wie die gemeinnützige Unternehmensgesellschaft (gUG). Wesentlicher Vorteil beider Gesellschaftsformen liegt in einem feststehenden Management, bei dem eine gewisse Stabilität in Entscheidungen vorzufinden ist.
Denn eingetragene Vereine dürfen nicht primär wirtschaftlich tätig sein. Sofern wirtschaftliche Erwerbszwecke verfolgt werden sollen, müssen andere Rechtsformen gewählt werden. Weitere gesetzlich festgelegte Zusammenschlüsse kennt das deutsche Recht unter der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), der GmbH und einer Genossenschaft.
Zusätzlich bestehen noch ein paar nicht gesetzlich vorgeschrieben Vereinigungen, darunter:
VereinsVersicherung
Vereine & Verbände benötigen andere Versicherungen als Unternehmen. Wir zeigen Ihnen, welche Ihr Verein benötigt.
VereinsFinanzierung
Wir erarbeiten Strategien zur Finanzierung für Vereine - passend zu Ihren Zielen.
VereinsBeratung
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Folgende Dokumente sind für die Vereinsgründung erforderlich
Eine Vereinsgründung bedarf zum Zeitpunkt der Eintragung in das Vereinsregister nach deutschem Recht (BGB §56) mindestens sieben Mitglieder, die gemeinsam einen nicht wirtschaftlichen Zweck verfolgen.
Nach der Eintragung des Vereins ist es legitim, wenn sich die Zahl der Vereinsmitglieder reduziert. Ein eingetragener Verein benötigt jedoch mindestens drei Mitglieder, um weiterhin bestehen zu dürfen – ansonsten wird der Status des eingetragenen Vereins entzogen.
Diese mindestens sieben Mitglieder kommen dann auf der ersten offiziellen Mitgliederversammlung, der sog. Gründungsversammlung zusammen und unterzeichnen alle die gemeinsam beschlossene Satzung.
Eine Gründungsversammlung muss offiziell abgehalten werden. Das bedeutet, dass der Verein i.d.R. in schriftlicher Form die Gründer sowie weitere potentielle Vereinsmitglieder einlädt.
Bei dieser Versammlung wird über die Grundstruktur des Vereins diskutiert. Insbesondere wird der Name des Vereins festgelegt, die Vereinssatzung definiert und unterzeichnet sowie der Vorstand (und ggf. weitere Organe) gewählt wird.
Damit es während der Vereinsgründung nicht zu Streitigkeiten kommt, ist es erforderlich, mit den Mitbegründern und Vereinsmitgliedern bei der Gründungsversammlung wichtige Punkte zu diskutieren und gemeinschaftlich festzulegen.
Bevor die Gründungsversammlung jedoch zusammen findet sollten die bisherigen Mitglieder die Vereinsnamen anderer Organisationen aus dem Register recherchieren. Denn der Name eines Vereins, muss sich klar von den anderer abgrenzen und darf auch nicht irreführend sein. Verstöße gegen das Namensrecht verpflichtet einen Verein ggf. seinen Namen zu ändern und kann mit Schadensersatzforderungen einher gehen.
Als Körperschaften sind Vereine nicht eigenständig handlungsfähig, sondern müssen wirksam von einem Vorstand nach außen (und auch innen) vertreten werden. Der Vereinsvorstand ist daher neben der Mitgliederversammlung das wichtigste Organ dieser Körperschaft und auch das einzige Pflichtorgan eines Vereins.
Die Zusammensetzung des Vorstandes wird in der auf der Gründungsversammlung beschlossenen Vereinssatzung definiert. Entgegen vieler Gerüchte muss der Vorstand in einem Verein nicht aus mehreren Personen bestehen sowie es ebenfalls keine weiteren Pflichtämter gibt, die es zu besetzen gilt. In der Regel lässt sich beobachten, dass Vereinsvorstände aus einer bis sechs Personen bestehen.
Als wichtigstes Dokument im Verein und Verfassung der Organisation ist die Satzung ebenfalls wesentlicher Bestandteil des Gründungsverfahrens. Damit es während der Gründungsversammlung nicht zu Verwirrungen kommt, ist es ratsam einen ersten Entwurf der Vereinssatzung vor der Gründungsversammlung fertig gestellt zu haben. Hier können dann die einzelnen Punkte durch die Vereinsmitglieder diskutiert und beschlossen werden.
Worauf es bei der Satzung zu achten gilt, wird unter einem eigenen Punkt beleuchtet: 4. Vereinssatzung.
Die Gründung eines e. V.s beginnt mit der Gründungsversammlung. Drei Hauptpunkte müssen in hier besprochen werden:
Beratung zur VereinsGründung
Die Gründung eines Vereins oder einer Stiftung kann kompliziert und zeitaufwendig sein.
Wir helfen Ihnen bei der Bewertung zur Realisierbarkeit Ihres Vorhabens, erstellen in Abstimmung mit Ihnen eine rechtssichere Vereinssatzung und übernehmen die Eintragung ins Vereinsregister. So können Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren - die Vereinstätigkeit.
Wie bereits beschrieben ist die Vereinssatzung das Herzstück des Vereins. Denn als Verfassung der Organisation regelt sie die Ziele, Strukturen und Handlungsweisen des Vereins. Und diese Punkte unterscheiden wiederum, ob es sich beim Verein um einen ideellen oder wirtschaftlichen Verein handelt und ob der den Status der Gemeinnützigkeit erlangen kann oder nicht.
In diesem Sinne ist die Satzung ebenfalls Kernthema auf der Gründungsversammlung und muss dort diskutiert, bzw. unterzeichnet werden. Die Erstellung einer solchen Satzung bedarf jedoch nicht zwangsweise die Unterstützung eines Experten oder Rechtsanwaltes. Auf unserer Seit können Sie einfach und bequem auf eine Mustersatzung zugreifen, die Sie für Ihre Vereinsgründung nutzen können. Auch können die Satzungen anderer Vereine Orientierung geben.
Punkte, welche durch die Satzung nicht geregelt sind, werden durch das BGB und seine Auslegung in der Rechtsprechung festgelegt. Über die aufgelisteten Mindestanforderungen hinaus, hat der Verein das Recht seine Satzung eigenständig zu formulieren – das bedeutet, dass bei der Vereinssatzung eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten besteht.
Wer jedoch stark von der Mustersatzung abweicht sollt sich einen fachkundigen Experten suchen, der Sie über die rechtliche Zulässigkeit berät.
Die Gründung eines Vereins gilt bereits als abgeschlossen, sobald die Gründungsversammlung die Satzung vorstellt und diese von jedem Vereinsmitglied unterzeichnet wurde. Bis hierhin handelt es sich um die Gründung eines „nicht eingetragenen Vereins“
Sofern der Verein jedoch eingetragen werden soll, jedoch wesentliche Satzungsbestandteile aus der Liste fehlen, wird das Registergericht die Eintragung nicht genehmigen. In diesem Fall kann die Satzung einfach nachgebessert werden.
Dokumenten-Generator
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Die Vereinssatzung enthält alle Bestimmungen, die zur Eintragung in das Vereinsregister benötigt werden. Dennoch gibt es bei der Erstellung der Satzung einiges zu beachten. Der e24-Satungsgenerator ermöglicht es Ihnen schnell und unkompliziert, mit wenigen Klicks eine klar definierte Satzung zu erstellen.
Regelmäßig müssen Vereine & Verbände eine Mitgliederversammlung einberufen, in der die weiteren Vereinsaktivitäten diskutiert und beschlossen werden. Die Einladung für dieser Veranstaltung muss einige Kriterien erfüllen. Der Dokumenten-Generator für die Einladung zu Mitgliederversammlung ermöglicht es Ihnen schnell und unkompliziert eine fehlerfreie Einladung zu formulieren.
Um beim Registergericht eine offizielle Eintragung in das Vereinsregister zu erhalten, muss ein eingetragener Verein einige formale Anforderungen erfüllen. Der Dokumenten-Generator für die Erstanmeldung in das Vereinsregister folgt diesen Anforderungen und ermöglicht es Ihnen schnell und nach aktuellen Standards Erstanmeldung zu formulieren.
Für die Eintragung ins Register bedarf es bei der Vereinsgründung ebenfalls die Vorlage eines Gründungsprotokolls. Das Protokollieren wichtiger Inhalte und Beschlüsse dient dabei, Diskussionsgrundlagen im Nachgang zu vermeiden. Zeitgleich stellen Protokolle eine wichtige Informationsquelle für alle Personen dar, die an der Versammlung nicht teilgenommen haben.
Bei der Einreichung des Gründungsprotokolls bei der Eintragung ins Vereinsregister, sollten folgende Inhalte abgedeckt werden:
Hier finden Sie das Musterprotokoll zur Vereinsgründung.
Sowohl die Vereinssatzung, als auch das Gründungsprotokoll (inklusive eines Anmeldeschreibens) müssen daraufhin von einem Notar geprüft und beglaubigt werden. Diese Dokumente werden dann vom Notar an das Amtsgericht weiter geleitet.
Wichtig ist jedoch zu bedenken, dass die Beglaubigung eines Notars nicht mit einer Prüfung auf Rechtmäßigkeit der Dokumente einhergeht. Wenn Sie Gewissheit haben wollen, dass alle Dokumente korrekt ausgefüllt sind, sollten Sie auf einen fachkundigen Berater zugehen. Gerne können Sie uns hierzu kontaktieren.
Beratung zum Gemeinnützigkeitsrecht
Wir beraten Ihren Verein zum Gemeinnützigkeitsrecht, insb. zur Wahl der Vereinsform, in Bezug auf Umstrukturierung sowie der Mittelverwendung und Rücklagenbildung.
Auch zum Spendenrecht und anderen Finanzierungsformen leistet die Kanzlei Hilfestellung.
Bis hierhin kann die Vereinsgründung relativ schnell vollzogen werden. Mit der bisherigen Schritt-für-Schritt Anweisung, kann die Satzung eines Vereins bereits an einem Tag fertig gestellt werden sowie die Eintragung ins Vereinsregister „nur“ ca. zwei Wochen dauert.
Sofern ein Verein allerdings die Gemeinnützigkeit anstrebt und von seiner Steuerlast befreit werden möchte, bedarf es zusätzlich den Weg zur Finanzbehörde. Bis der Bescheid zur Gemeinnützigkeit vorliegt, dauert es nochmal ca. vier Wochen.
Gemeinnützige Vereine setzen sich für das Wohl der Allgemeinheit ein und genießen in Deutschland steuerliche Vorteile. Die Gemeinnützigkeit und damit die Berechtigung für die Steuerbefreiung prüft erst das zuständige Finanzamt auf Antrag – der Verein muss dabei den Vorgaben des § 52 AO entsprechen.
Bevor es daher an die Eintragung des neu gegründeten Vereins ins Register geht, sollten Sie vorab diskutieren, ob der Verein eine Gemeinnützigkeit anstrebt oder nicht. Denn Vereine sind nach Ihrer Gründung nicht automatisch gemeinnützig. Dies muss eher aus der beschlossenen Satzung hervorgehen, indem bspw. der Vereinszweck unter den Anforderungen der Gemeinnützigkeit fällt.
Ob ein Verein gemeinnützig ist oder nicht, hat nicht zwangsläufig was mit der Eintragung ins Vereinsregister zu tun. Bei der Gemeinnützigkeit handelt es sich in erster Linie um einen steuerlichen Tatbestand. Denn profitieren gemeinnützige Vereine von Steuerbegünstigungen, bzw. steuerlichen Befreiungen:
Weitere gemeinnützige Vereinsformen
Für gemeinnützige Zwecke kann theoretisch auch eine andere Rechtsform als der eingetragene Verein gewählt werden, zum Beispiel die Stiftung, die gemeinnützige GmbH (gGmbH) oder sogar eine gemeinnützige Aktiengesellschaft. In der Praxis hat sich der eingetragene Verein allerdings ganz klar als die beliebteste und häufigste Form etabliert.
Unser Portfolio für ein starkes Ehrenamt!
ehrenamt24 ist eine Gemeinschaft von Experten, die für Vereine & Verbände in allen Fragen
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Die Eintragung ins Vereinsregister ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, jedoch gehen mit diesem Schritt einige Vorteile einher. So erhalten eingetragene Vereine Ihre Rechtsfähigkeit und werden zur juristischen Person. In diesem Sinne werden sie zum Träger von Rechten und Pflichten, was bedeutet, dass Sie klagen und verklagt werden können sowie eine Eintragung ins Grundbuch ebenfalls möglich ist.
Auch die haftungsrechtliche Position der Vereinsmitglieder stellt sich besser dar, wenn Sie einen eingetragenen Verein gründen. Denn haften diese nicht mehr mit ihrem Privatvermögen, sondern nur mit dem Vereinsvermögen. Das geht mit einer gewissen Rechtssicherheit für alle einher.
Die Eintragung ins Vereinsregister wird nach der Beglaubigung des Notars durch den gewählten Vorstand vollzogen – dabei müssen Anmeldeformular, Protokoll der Gründungsversammlung sowie die von allen Vereinsmitgliedern unterzeichnete Gründungssatzung vorgelegt werden. Nach einer Prüfung des Amtsgerichtes erhält der Verein dann einen Registerauszug, um bei Banken und Finanzämtern vorzuweisen, dass die Gründung eines eingetragenen Vereins vollzogen wurde.
Die Vereinsgründung für einen e.V. schließen Sie ab, indem Sie die Eintragung ins Vereinsregister beantragen. Dafür benötigen folgende vom Notar geprüfte Dokumente:
Bei dem Vereinskonto handelt es sich um eine besondere Form des Bankkontos, mit dem Vereine ihre finanziellen Tätigkeiten steuern und am wirtschaftlichen Geschehen teilnehmen können. Vereine müssen daher ein Bankkonto eröffnen und beim Finanzamt gemeldet werden.
Hierzu muss nach der erfolgreichen Gründung des Vereins der vertretungsberechtigte Vorstand mit dem vom Amtsgericht erhaltenen Registerauszug zur Bank gehen und ein Konto für den Verein eröffnen. Neben dem Auszug des Vereinsregisters muss der Vorstand ebenfalls das Gründungsprotokoll und eine Legitimation aller bevollmächtigten Personen vorlegen.
Nicht eingetragene Vereine können in den meisten Fällen ebenfalls ein Vereinskonto bei der Bank eröffnen, stoßen allerdings häufiger auf Probleme bei den Bankgesellschaften. Denn durch die fehlende Haftung des Vereins, fehlen Banken zumeist die nötigen Sicherheiten. In diesen Fällen wird diese Aufgabe dann vom Vorstand übernommen, welcher das Bankkonto dann verwaltet.
Versicherungen für Vereine & Verbände
Vereine & Verbände brauchen ganz andere Versicherungskonzepte als Privat- oder Firmenkunden.
ehrenamt24 verschafft Ihnen einen Überblick darüber, welche Versicherung ein Verein wirklich benötigt! Denn viele Vereine haben Versicherungskonzepte, die nicht optimal auf Ihre Tätigkeiten oder Ihre Satzung abgestimmt sind.
Die Kosten für das Gründen eines Vereins sind bewusst niedrig angesetzt, um möglichst viele Bürger zur Mitwirkung zu motivieren, ohne ihnen Kosten aufzubürden. So viel kostet es ungefähr, einen Verein zu gründen:
Notargebühr – für Beglaubigung der Anmeldung 26€
Registergebühr – für Eintragung beim Amtsgericht 52€
Bekanntmachung der Eintragung 10€ - 30€
(Rechtsanwalt für Erstellung der Satzung) (individuell)
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Ca. 90€ – 120€
Das Gründen eines Vereins kostet also nur wenig mehr als 100 €, selbst wenn alle Register gezogen werden. Höhere Kosten können entstehen, wenn Satzung und Gründungsprotokoll durch einen Rechtsanwalt erstellt werden. Weitere Kosten können entstehen, wenn später Änderungen oder Eintragungen im Vereinsregister erfolgen müssen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich Änderungen im Vereinsvorstand ergeben.
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