Welche Versicherungen braucht ein Verein?

Versicherungen für Vereine


Vereine & Verbände benötigen andere Versicherungen als Privatpersonen & Unternehmen. Denn die Vielfalt der Vereine und ihre besonderen Strukturen bringen einen individuellen Schutzbedarf mit sich.

 

Welche Versicherungen für jeden Verein notwendig sind, welche empfehlenswert sind und welche zusätzlichen Policen in Betracht gezogen werden können, erfahren Sie hier!

 

« zurück zur Übersicht                 zum nächsten Artikel »

Versicherungs-Checkup 

Wir prüfen kostenlos & unverbindlich Ihre Policen in der e24-Community!

zur e24-Community »

.

In diesem Artikel erfahren Sie:

  1. Welche Vereinsversicherungen es gibt und wer im Schadensfall haftet.
  2. Welche Versicherungen die wichtigsten für Ihren Verein sind. 
  3. Welchen Versicherungsschutz wir ansonsten noch empfehlen und welche zusätzlichen Absicherungsmöglichkeiten es für Ehrenamtler gibt. 
ehrenamt24   trenner   Wissen   trenner   VereinsWiki

Das Wichtigste in Kürze:

  1. Ein Verein ist anderen Risiken ausgesetzt als ein Unternehmen. Entsprechend benötigen Vereine ganz eigene Versicherungen.

 

  1. Zu den wichtigsten Versicherungen im Verein gehören: Haftpflichtversicherung, Veranstalter-Haftpflicht, Vermögensschaden- und D&O-Haftpflicht sowie Reiseveranstalter-Haftpflicht.

 

  1. Für einen umfassenden Schutz können Sie noch auf die Rechtsschutz-, Cyber- und Inventarversicherung zurückgreifen. Die Gruppenunfall- und die Kfz-Dienstfahrt-Versicherung decken zudem die Mitarbeiter des Vereins ab.

 

  1. Im Versicherungs-Checkup unserer e24-Community prüfen unabhängige Experten kostenlos und unverbindlich, welche Versicherungspolice am besten zu Ihrem Verein passt. 

 

1. Welche Versicherungen braucht ein Verein? 

Im Vereinsleben trifft man auf ein breites Spektrum an Aktivitäten und Veranstaltungen. Wo Menschen zusammenkommen, kann es schnell passieren, dass durch Unachtsamkeit fremdes Eigentum beschädigt oder Personen verletzt werden. Dann stellt sich die Frage, wer in diesen Fällen die Haftung übernimmt?

 

Zu beachten ist bei der Absicherung, dass Vereine ganz andere Versicherungskonzepte als Privat- oder Firmenkunden benötigen. Im Vereinsalltag gibt es einfach zu viele individuelle Besonderheiten. Zudem kommt es bei der Absicherung auch immer auf die satzungsmäßige Tätigkeit des Vereins an. 

 

Individuelles Versicherungskonzept

Da jeder Verein individuell ist und die abzusichernden Gefahren je nach Tätigkeit, Größe und Struktur des Vereins variieren, sollte immer ein individuelles Versicherungskonzept erstellt werden. Hier sollte der Verein sich von einem persönlichen Ansprechpartner beraten lassen. Dieser betrachtet verschiedene Parameter, wie bspw. ob der Verein eingetragen wurde oder nicht, ob dieser einen gemeinnützigen Status hat und welcher Tätigkeit der Verein nachgeht - Sport, Musik, Veranstaltungen etc. 

 

Hinweis: In unserem kostenlosen Mitgliederbereich, der e24-Community, erhalten Sie die Möglichkeit einen unverbindlichen Versicherungs-Check Ihrer Vereinspolicen vornehmen zu lassen. Ein unabhängiger Berater erklärt Ihnen basierend auf dem Gespräch, welche Policen die richtigen für Sie sind. 

Versicherungscheck & Expertenzugang

Die e24-Community

Fällt es Ihnen schwer, bei all den Tarifen den Überblick zu behalten? In der e24-Community beraten Sie unsere Experten gerne ausführlich zum Thema Vereinsversicherungen. Dazu einfach kostenlos und unverbindlich anmelden und direkt die passende Versicherungspolice für Ihren Verein erhalten. 

 

Kostenlos Mitglied werden   Infos zur e24-Community

 

2. Die wichtigsten Versicherungen

Im Folgenden werden die wichtigsten Versicherungen für Vereine dargestellt. Diese stellen die Basis der Vereinsabsicherung dar und sind dringend zu empfehlen. Zu den wichtigsten Versicherungen für Vereine & Verbände gehören:

  1. Haftpflichtversicherung für Vereine
  2. Veranstalter-Haftpflichtversicherung
  3. Vermögensschaden- und D&O-Haftpflichtversicherung

 

Die Haftpflichtversicherung für Vereine

Die wichtigste Versicherung für Vereine

Die Vereinshaftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung für jeden Verein. Denn jede für den Verein tätige Person - egal ob ehrenamtlich oder fest angestellt - ist gesetzlich verpflichtet, einen Schaden zu ersetzen, den sie im Rahmen der Vereinstätigkeit einer anderen Person oder einer Sache zufügt.

 

Die Vereinshaftpflichtversicherung schützt demnach vor finanziellen Folgen, welche infolge eines Personen- oder Sachschadens oder einem daraus resultierenden Vermögensschaden einer dritten Person entstanden sind. Diese Versicherung deckt daher alle Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden ab, die während der Tätigkeit im Verein eintreffen.

 

Leistungen der Vereinshaftpflicht

Die Vereinshaftpflicht schützt den Verein bei finanziellen Eigenschäden im Verein sowie bei finanziellen Schäden zulasten Dritter. Ebenfalls übernimmt diese Versicherung die Haftung bei Personen- & Sachschäden sowie auch bei Vermögensschäden im Verein.

 

Leistung des Versicherers

Im Schadensfall besteht die Leistung des Versicherers dann zunächst in der Prüfung der Haftungsfrage. Bei berechtigten Ansprüchen leistet der Versicherer die Zahlung des Schadensersatzes. Bei unberechtigten Ansprüchen wehrt der Versicherer diese Forderungen ab.

 

Hinweis: Lassen Sie sich individuell & unverbindlich von einem unserer unabhängigen Versicherungsmakler beraten. Erhalten Sie über die e24-Community einen kostenlosen Versicherungs-Check und erfahren Sie, ob Ihre Vereinshaftpflicht Ihren Verein ausreichend absichert. zum Mitgliederbereich »

 


 

Veranstalter-Haftpflichtversicherung

Wer eine öffentliche Veranstaltung austrägt, muss für Schäden, die während des Events und durch das eigene Verschulden entstehen, Haftung übernehmen. Gerade bei Personenschäden können so hohe Schadensforderungen zusammenkommen. Deshalb empfiehlt sich für Veranstaltungen der Abschluss einer Veranstalter-Haftpflichtversicherung, denn spezielle Veranstaltungsrisiken sind oft nicht in der Vereinshaftpflicht mitversichert.

 

Leistungen der Veranstalter-Haftpflicht

Die Veranstalter-Haftpflichtversicherung deckt alle Sach-, Personen- und Vermögensfolgeschäden im Veranstaltungszeitraum ab. Darüber hinaus ist der passive Rechtsschutz inbegriffen. Der Vorteil beim passiven Rechtsschutz ist, dass die Vereinsversicherung prüft, ob Schadensansprüche gegen den Verein überhaupt berechtigt sind und rechtlich geltend gemacht werden dürfen.

 

Hinweis: Der Verein sollte beim Abschluss der Versicherung darauf achten, dass alle Veranstaltungen abgesichert sind und nicht nur diejenigen, die dem satzungsmäßigen Zweck entsprechen.

 

Wann ist die Veranstalter-Haftpflichtversicherung sinnvoll?

Eine gesonderte Veranstalter-Haftpflichtversicherung ist dann sinnvoll, wenn der Verein eine Veranstaltung plant, die entweder gar nicht über eine bereits bestehende Vereinshaftpflicht abgedeckt ist oder spezifische bzw. erhöhte Risiken birgt, zum Beispiel weil:

  1. eine große Teilnehmerzahl erwartet wird
  2. auch Gastronomie stattfindet (Ausgabe von Getränken und/oder Speisen durch den Verein)
  3. es sich um eine Sonnwendfeier, Poolparty oder Open Air-Veranstaltung handelt
  4. Zelte oder Bühnen aufgebaut werden.

Vermögensschaden- und D&O-Haftpflichtversicherung

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung und die ergänzende D&O Haftpflichtversicherung wird von Experten dringend empfohlen, da sie die Vereinsvorstände bzw. die Organe vor der privaten, finanziellen Haftung schützt. Denn der Verein haftet nicht nur bei Personen- und Sachschäden (Vereinshaftpflicht), sondern auch bei Vermögensschäden. Typische Schäden, bei denen eine solche Versicherung greift, sind beispielsweise die Fehlverwendung von Zuschüssen, das fehlerhafte Ausstellen einer Zuwendungsbescheinigung und die fehlerhafte Berechnung von Sozialversicherungsabgaben. 
 

Leistungen der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung schützt das Vereinsvermögen. Sie deckt Vermögensschäden, die durch schuldhafte Pflichtverletzungen verursacht werden. Versicherte Personen sind dabei alle Mitarbeiter des Vereins - vor allem Vorstände und andere Organe. Auf dem Markt werden Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen angeboten, die ausschließlich Vermögensschäden decken, die durch eine fahrlässige Pflichtverletzung entstanden sind. Aber es gibt auch Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen, die eine vorsätzliche Pflichtverletzung abdecken. Hier lohnt sich ein Preis-Leistungs-Vergleich.

 

Leistungen der D&O-Versicherung

Die Director´s & Officer´s-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) schützt primär das Privatvermögen der Organe. Organe, egal ob hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig, haften grundsätzlich unbeschränkt und gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen. Wer Organ ist, steht jeweils in der Satzung des Verbands bzw. Vereins. Versicherbar als Organe sind z. B. Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat, Präsidium, Prokuristen, leitende Angestellte oder besondere Vertreter.

 

Was bedeutet gesamtschuldnerische Haftung?

„Gesamtschuldnerische Haftung“ bedeutet, dass nicht nur das Risiko auslösende Organ in Haftung genommen werden kann, sondern ggf. auch weitere Organe des Vereins. Die D&O deckt Vermögensschäden, die Entscheidungsträger fahrlässig verursacht haben. Vereinsorgane können durch ein aktives Tun oder Unterlassen eine schuldhafte Pflichtverletzung begehen. Zum Beispiel durch fehlerhafte Auswahl, Kontrolle und Organisation von Personal oder bei einer fehlerhaft ausgestelten Spendenbescheinigung oder Steuererklärung.

 

Erleidet der Verein oder ein Dritter durch eine fahrlässige Pflichtverletzung eines Organs einen Schaden am Vereinsvermögen, kann das Organ von dem Geschädigten in Anspruch genommen werden. Dann hilft diese Versicherung dem Organ: Sie prüft die Frage der Haftung und leistet entweder Abwehr oder Schadensersatz.

 

Kombi-Produkte

Auf dem Markt gibt es manchmal auch „Kombi-Produkte“, die Elemente aus der Vereins-, Vermögensschaden- und der D&O-Haftpflichtversicherung decken. Zu bedenken ist dabei, dass dann die Versicherungssumme für alle in diesen verschiedenen Bereichen denkbaren Schäden pro Jahr ausreichend hoch gewählt wird.

 

Die Versicherungssumme orientiert sich sowohl bei der VH als auch bei der D&O primär an der Haushaltssumme, nicht so sehr an der Größe/Mitgliederzahl des Vereins. Ausschlaggebend ist, wie groß der finanzielle Schaden sein kann, der potentiell durch eine Pflichtverletzung entsteht.

 

Haftungserleichterungen

Erwähnt sei im Zusammenhang mit Haftpflichtschäden auch das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts: Das Gesetz hat für Mitglieder und Organe zwar gewisse Haftungserleichterungen gebracht, die Erleichterungen gelten allerdings nur für ehrenamtlich tätige bzw. geringfügig vergütete Personen und nur für einfach fahrlässig verursachte Schäden. Die Erleichterungen gelten nicht bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz (§ 31a und § 31b).

 

Wann greifen die Haftungserleichterungen nicht? 

Insbesondere im Hinblick auf öffentlich-rechtliche Haftungsansprüche, z.B. bezüglich Sozialversicherungsbeiträgen oder Steuern greifen die Haftungserleichterungen nicht. Außerdem schützt das Gesetz zwar die ehrenamtlich Tätigen, dem Verein ist aber trotzdem ein Vermögensschaden entstanden, auf dem er nach Möglichkeit nicht sitzen bleiben sollte. Ein auf den Verein abgestimmter Versicherungsschutz ist daher auch weiterhin notwendig.


Leistungen zugeschnitten auf Ihren Verein

 

 


3. Empfohlene Versicherungen

Die oben genannten Versicherungen bilden eine fundamentale Basis, um sich gegen Haftungsrisiken im Verein abzusichern. Für einen umfassenden Schutz empfiehlt es sich jedoch auch weitere Bereiche abzusichern. Für Vereine & Verbände werden in der Regel folgende Versicherungen zusätzlich empfohlen:

  1. Rechtsschutzversicherung für Vereine
  2. Cyber-Versicherung
  3. Inventar- & Gebäudeversicherung

 

Rechtsschutzversicherung für Vereine

Da es in der heutigen Zeit immer öfter zu Gerichtsverfahren kommt, kann eine Rechtsschutzversicherung Gold wert sein. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt das Kostenrisiko, wenn es um Gerichts- und Anwaltskosten geht. Da diese Kosten sehr hoch werden können, sollte sich der Verein für die Rechtsschutz-Bereiche absichern, die ein besonderes Kostenrisiko für ihn bergen. Dabei kommt es wiederum auf die Aktivitäten und die Strukturen des jeweiligen Vereins an.

 

Welche Bereiche deckt die Rechtsschutzversicherung ab? 

Es gibt verschiedene Bereiche, die man versichern kann, von denen die Folgenden besonders erwähnt werden sollen:

  1. „Spezial-Straf“-Rechtsschutz
    Der „Spezial-Straf“-Rechtsschutz ist für jeden Verein sinnvoll, da dieser greift, wenn gegen eine für den Verein tätige Person Strafanzeige gestellt wird oder der Vorwurf einer Vorsatz-Straftat im Raum steht (z. B. beim Vorwurf der sexuellen Nötigung, des Betruges oder bei Unregelmäßigkeiten bezüglich Steuern oder Sozialabgaben).
  2. „Arbeitsgerichts“-Rechtsschutz
    Hat der Verein fest angestellte Mitarbeiter, macht der „Arbeitsgerichts“-Rechtsschutz Sinn. Dann sind auch Streitigkeiten aus dem Arbeitsvertrag versichert, etwa wenn ein Angestellter gegen den Verein klagt.
  3. Streitigkeiten vor Sozialgerichten
    Auch die Kosten wegen Streitigkeiten vor Sozialgerichten oder wegen Verkehrswidrigkeiten oder anderen Streitigkeiten kann der Verein über eine Rechtsschutzversicherung abdecken.

 

Hinweis: Lassen Sie sich individuell & unverbindlich von einem unserer unabhängigen Versicherungsmakler beraten. Erhalten Sie über die e24-Community einen kostenlosen Versicherungs-Check und erfahren Sie, ob Ihre Vereinshaftpflicht Ihren Verein ausreichend absichert. zum Mitgliederbereich »

 


 

Cyber-Versicherung

Die Cyber-Police übernimmt Schäden und Kosten bei Angriffen auf die IT-Sicherheit. Es sind Schäden versicherbar, die beim Verein oder auch bei einem Dritten entstehen können. Die Cyber-Versicherung wird auch für Vereine immer wichtiger, da das Risiko für jeden Internet-User steigt, Opfer eines Angriffs auf die IT-Sicherheit zu werden. Wichtig ist primär, dass der Verein für eine gute IT-Sicherheit vorsorgt:

 

IT-Risk-Management-Konzept

Falls im Verein verschiedene Endgeräte benutzt, Daten (Namen, evtl. sogar Bankverbindungen; z. B. von Vereins-Mitgliedern oder Teilnehmern) gespeichert und bearbeitet werden, dann sollte ein sogenanntes IT-Risk-Management-Konzept umgesetzt werden. Kommt es dann trotzdem zu einem IT-Schaden, würde die Cyber-Versicherung Kosten übernehmen und mit Assistance-Dienstleistungen zur Seite stehen, um die Kosten der Betriebsunterbrechung und Imageverluste so gering wie möglich zu halten.



Die Cyber-Versicherung sollte mehrere Bereiche abdecken:

  1. Eigenschäden, die in der gemeinnützigen Einrichtung entstehen. Dazu zählen Kosten für die Daten- und Programmwiederherstellung.
  2. Drittschäden, also Vermögensschäden, die bei einem Dritten entstehen. Zum Beispiel deren Betriebsunterbrechung, aber auch Folgen von Datenschutzverletzungen. Gerade dieser Punkt ist extrem wichtig, da seit Mai 2018 das neue EU-Datenschutzrecht, die sog. EU-DSGVO in Deutschland gilt. Das neue Recht gilt auch für gemeinnützige Einrichtungen und fordert von den Vereinen, dass sie sich viel weitergehender mit dem Schutz von Mitglieder- und Kundendaten beschäftigen als bisher.
  3. Abwehrkosten, u.a. bei behördlichen Datenschutzverfahren.
  4. Service-Leistungen: Der Versicherer stellt zahlreiche Leistungen zur Verfügung, z.B. IT-Risikoanalysen im Vorfeld und im Schadensfall, Hilfe bei der Krisenkommunikation. Der Versicherer bietet auch Unterstützung im Falle einer Erpressung und Lösegeld-Forderung. Dieser Baustein wird je nach Versicherer verschieden gehandhabt. Hier ist eine genaue Prüfung der Versicherungsbedingungen nötig, damit es im Schadensfall kein böses Erwachen gibt.
  5. Datenmanipulation, z.B. wenn das Online-Banking des Vereins mit gestohlenen Identitätsdaten genutzt wird.

 

Cyber-Deckung beim Ausfall des externen IT-Dienstleisters

Selbst wenn der Verein das IT-System teilweise oder ganz bei einem
externen Dienstleister ausgelagert hat, ist es sinnvoll, eine Cyber-Versicherung abzuschließen.
Dabei kann dann der Ausfall des externen IT-Dienstleisters mitversichert werden. Die Cyber-Deckung hilft auch, wenn eventuelle Schadenersatzleistungen beim externen IT-Dienstleister nicht wiederzubekommen sind, z.B. bei Auslandssitz von Cloud-Anbietern.

 


 

Inventar- & Gebäudeversicherung

Hat der Verein ein eigenes Büro mit Möbeln oder besitzt er sogar ein Gebäude für die Vereinsaktivitäten, dann sollten Sie die Räumlichkeiten gegen Feuer, Einbruch, Leitungswasserschäden usw. absichern. Diese Versicherungsprodukte sind wie eine Wohngebäude- und Hausratversicherung anzusehen.

 

Die Inhaltsversicherung bzw. Inventarversicherung ist von den Leistungen gleichzusetzen mit einer privaten Hausratsversicherung, nur eben für Vereine & Verbände. Neben einer Vereinshaftpflichtversicherung und einer Vermögensschadenhaftpflicht sowie D&O-Versicherung ist eine Inventarversicherung unverzichtbar, um große finanzielle Risiken im Schadensfall abzuwehren.

 

Was deckt die Inventarversicherung ab?

Das Inventar unterliegt gewissen Risiken, die Sie mit einer Inhaltsversicherung absichern können. Die versicherten Risiken können wie folgt aufgeteilt werden:

  1. Schäden durch Einbruchdiebstahl und Vandalismus
  2. Feuer, Brand, Explosion, Implosion
  3. Vandalismus nach Einbruch
  4. Überspannungsschäden durch Blitz
  5. Sturm- und Hagelschäden
  6. Schäden, die durch Leitungswasser, z. B. Rohrbrüche, ausgelöst wurden
  7. Betriebsunterbrechung (z. B. Ausfall des Geschäftsbetriebs durch Versicherungsschaden)

Experten-Tipp von e24:

"Gemeinnützige Vereine brauchen andere Versicherungskonzepte als Privat- oder Firmenkunden. Denn bei der Absicherung kommt es auf die satzungsmäßige Tätigkeit an.

 

Um den Verein zu schützen, sollten Versicherungskonzepte individuell auf Ihre Ansprüche zugeschnitten werden. Wir prüfen Ihre Policen und beraten Sie dazu, welche Versicherungen Sie wirklich brauchen!"

 

Kontakt aufnehmen

 

Tino Braunschweig

— Versicherungsexperte für
Vereine & Verbände


4. Absicherung für Mitarbeiter & Ehrenamtliche

Neben den essenziellen Haftungsversicherungen und unseren empfohlenen Zusatzversicherungen können zudem noch Versicherungen abgeschlossen werden, welche die Mitarbeiter & Ehrenamtler eines Vereins entlasten und schützen - dazu zählen insb. die:

  1. Gruppenunfallversicherung für Vereine
  2. Kfz-Dienstfahrtversicherung

 

Gruppenunfallversicherung für Vereine

Die Unfallversicherung ist wichtig, um im Falle einer bleibenden körperlichen Beeinträchtigung, welche bei der Tätigkeit für oder beim Verein entstanden ist, für finanzielle Unterstützung zu sorgen.

 

Wer ist versichert? 

Der Verein kann seine ehrenamtlich tätigen Vereins-Mitarbeiter, Vereins-Mitglieder, Honorarkräfte oder auch die Teilnehmer seiner Veranstaltungen versichern. Die Unfallversicherung ist zu empfehlen, da vor allem die ehrenamtlich engagierten Vereinsmitglieder oft keinen Schutz über die gesetzliche Unfallversicherung hinaus haben.


Die Vereins-Gruppen-Unfall-Versicherung ist auch für festangestellte Mitarbeiter sinnvoll. Diese sind zwar oft schon über die gesetzliche Unfallversicherung oder über die Berufsgenossenschaft abgesichert; allerdings lohnt sich hier ein Vergleich, ab wann welche Versicherung bei einem Unfall überhaupt und wenn ja in welcher Höhe greifen würde.

 

Kfz-Dienstfahrt-Versicherung

Für manche Mitarbeiter und Ehrenamtliche ist es üblich, Fahrten für den Verein mit dem privaten PKW zu erledigen. Wenn jedoch bei dieser Fahrt ein selbstverschuldeter Unfall verursacht wird, muss der Mitarbeiter/Ehrenamtler seine private Kfz-Versicherung mit diesem Schaden belasten.

 

Mit einer KfZ-Dienstfahrt-Versicherung können dienstliche Fahrten mit dem privaten PKW abgesichert werden, sodass der Mitarbeiter/Ehrenamtler von einem privaten Mehrbeitrag verschont bleibt. Diese Versicherung berechnet sich entweder je nach gefahrenen Kilometern pro Jahr oder nach der Zahl der namentlich genannten Personen. In diesem Sinne lohnt sich ein Vergleich.

 

5. Fazit

Vereine sind stets dem Risiko von Schadensansprüchen und Haftungsansprüchen ausgesetzt. Die wichtigsten Versicherungen im Verein sind deshalb die Haftungsversicherungen.

 

So deckt die Vereinshaftpflicht Personen- und Sachschäden ab, die Veranstalter-Haftpflicht schütz Ihre Vereinsveranstaltung vor Schäden im Veranstaltungszeitraum und die Vermögensschaden- und D&O-Haftpflicht sichern sowohl das Vereinsvermögen als auch das Privatvermögen der Organe ab. 

 

Zudem legen wir Ihnen die Rechtsschutzversicherung, die Cyberversicherung und Inventarversicherung ans Herz, um den Verein vor hohen Kosten aufgrund von Rechtsstreit, Cybercrime sowie Umwelteinflüssen zu schützen. Wollen Sie darüber hinaus noch zusätzlichen Schutz für Ihre Mitarbeiter leisten, so lohnt es sich noch die Gruppenunfall- und KFZ-Dienstfahrt-Versicherung abzuschließen. 

 

All die genannten Versicherungen müssen nicht teuer sein. Es gibt Versicherungskonzepte, die sich speziell an den Bedürfnissen und Budgets von Vereinen und anderen gemeinnützigen Einrichtungen (z. B. Verbänden oder gGmbHs) orientieren.

 

Unserer Kooperationspartner Bernhard Assekuranzmakler ist spezialisiert auf Versicherungen für Vereine und Verbände und bietet die unverbindliche Möglichkeit eines kostenfreien Versicherungs-Check-Ups. In der e24-Community überprüfen die Experten der Bernhard Assekuranz Ihre bisher bestehenden Verträge und analysieren den Versicherungsbedarf des Vereins.

 

Zur e24-Community »

 


War dieser Artikel hilfreich?

Leistungen zugeschnitten auf Ihren Verein

VereinsVersicherungen - Versicherungen für Vereine & Verbände - ehrenamt24

VereinsVersicherungen

  1. Haftpflichtversicherung
  2. Veranstaltungshaftpflicht
  3. Vermögensschaden- und D&O

zu den Versicherungen »

VereinsSoftware - Software für Vereine & Verbände - ehrenamt24

VereinsSoftware

  1. Software-Lösungen
  2. VereinsApp
  3. Individualprogrammierung

zur VereinsSoftware »

VereinsFinanzierung - Finanzierung für Verein & Verbände - ehrenamt24

VereinsFinanzierung

  1. Fundraising
  2. Sponsoren-Vermittlung
  3. Crowdfunding

zur Finanzierung »

VereinsApp - Digitalisierung für Vereine & Verbände - ehrenamt24

VereinsApp

  1. Kommunikation stärken
  2. Verwaltung entlasten
  3. Mitglieder binden

zur VereinsApp »

VereinsBeratung - Beratung für Vereine & Verbände - ehrenamt24

VereinsBeratung

  1. Steuerberatung
  2. Workshops & Seminare
  3. Web-Seminare

zur Beratung »

MitgliederBenefits - Einkaufsgemeinschaft für Vereine & Verbände - ehrenamt24

MitgliederBenefits

  1. Rabattplattform
  2. Einkaufsgemeinschaft
  3. Keine Kosten!

zu MitgliederBenefits »

VereinsMarketing - Marketing für Vereine & Verbände - ehrenamt24

VereinsMarketing

  1. VereinsWebsite
  2. Suchmaschinenoptimierung (SEO)
  3. Social Media Marketing

zum VereinsMarketing »

Über ehrenamt24

ehrenamt24 ist eine Gemeinschaft von Experten, die für Vereine & Verbände in allen Fragen rund um digitale Lösungen und Mitgliederservice bereitsteht.

Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir innovative Ideen, die Ihr Vereins- und Verbandsleben effizienter, zukunftsfähiger & sozialer gestalten.

Kontakt

ehrenamt24 Benefits GmbH
Mühlweg 2b
82054 Sauerlach

E-Mail: info@ehrenamt24.de
Web: www.ehrenamt24.de

e24-Community

Seite teilen – Digitale Lösungen für Vereine & Verbände – ehrenamt24
Facebook Share – Beitrag teilen – Wissen für Vereine & Verbände – ehrenamt24 Linkedin Share – Beitrag teilen – Wissen für Vereine & Verbände – ehrenamt24 Twitter Share – Beitrag teilen – Wissen für Vereine & Verbände – ehrenamt24 Xing Share – Beitrag teilen – Wissen für Vereine & Verbände – ehrenamt24
Kontakt – Digitale Lösungen für Vereine & Verbände – ehrenamt24

Thanks for your Feedback!

If you feedback requires a response, we'll be in touch shortly

War dieser Artikel hilfreich?