Versicherungsschutz für das Vereinsvermögen
Jeder Verein und jedes Organ eines Vereins sollte eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung sowie eine D&O-Haftpflichtversicherung in Betracht ziehen. Ansonsten kann es bei Vermögensschäden schnell zur Haftung kommen. Der Verein haftet dabei mit seinem Vermögen, das jeweilige Vorstandsmitglied sogar mit seinen privaten finanziellen Mitteln.
Wovor die beiden Versicherungen schützen, welche Leistungen sie beinhalten und wie sie individuell angepasst werden können, erfahren Sie hier.
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In diesem Artikel erfahren Sie:
Das Wichtigste in Kürze:
Während die Vermögensschadenhaftpflicht bei schuldhaften Pflichtverletzungen gegenüber Dritten aufgrund organisatorischer Fehler greift, deckt die D&O-Haftpflichtversicherung fahrlässige Pflichtverletzungen auf Seiten der Organisation.
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung und die D&O-Haftpflichtversicherung sind darauf ausgelegt, sowohl das Vereinsvermögen, als auch das Privatvermögen des Vorstandes bzw. der Vereinsorgane zu schützen. Dabei decken beide Versicherungen verschiedene Schutzrichtungen ab.
Neben Personen- und Sachschäden, welche mit der Vereinshaftpflicht abgedeckt werden, haftet der Verein ebenfalls für Vermögensschäden, die im operativen Geschäftsablauf von einem Dritten oder dem Verein verursacht werden. Die Vermögensschaden-Haftpflicht schützt also das Vermögen des Vereins.
Beispiel: Ein Vereinsmitglied möchte eine Rechnung bezahlen und hat einen Zahlendreher in der Überweisung. Es wurde ein viel höherer Betrag überwiesen, als eigentlich vorgesehen. Die Überweisung kann nicht rückgängig gemacht werden, weshalb ein Vermögensschaden für den Verein entsteht.
Im Gegensatz zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, welche das Vermögen des Vereins schützt, schützt die D&O-Haftpflichtversicherung (Director’s & Officer’s-Haftpflichtversicherung) primär das Privatvermögen der Organe. Hauptamtliche oder auch ehrenamtliche Organe und Vorstandsmitglieder haften unbeschränkt und gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen. Die Organe sind in der Satzung des Vereins definiert. Hierzu zählen bspw. der Vorstand, der Beirat oder die Geschäftsführung.
„Gesamtschuldnerische Haftung“ bedeutet, dass nicht nur das betroffene Organ in Haftung genommen werden kann, sondern ggf. auch weitere Organe des Vereins. Nicht nur die Person, die für den Schaden verantwortlich ist, läuft Gefahr, mit dem Privatvermögen zu haften, sondern auch weitere Organe des Vereins.
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Neben den verschiedenen Schutzrichtungen sind auch jeweils unterschiedliche Personenkreise durch die Vermögensschaden- und D&O-Haftpflichtversicherung abgesichert. So richtet sich die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung an den Verein als Ganzes, während die D&O-Haftpflicht die Vereinsorgane schützt.
Die Versicherung beinhaltet Vermögensschäden, welche durch schuldhafte Verletzungen von Pflichten entstanden sind. Das können Eigenschäden sein, die z.B. durch fehlerhafte Organisation entstanden sind, Schäden bei Schlüsselverlust und Schäden, durch die Dritte Nachteile erfahren.
Der versicherte Personenkreis beinhaltet alle Mitarbeiter des Vereins sowie den Vorstand und seine Organe. Einige Versicherungen decken lediglich Schäden ab, die durch fahrlässige Pflichtverletzung entstanden sind. Andere umfassen auch vorsätzliche Pflichtverletzungen.
D&O-Haftpflichtversicherung
Die Versicherung beinhaltet Vermögensschäden, die ein Organ fahrlässig begangen hat. Dazu zählen, wie bei der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, neben Organisationsverschulden auch fahrlässige Pflichtverletzungen. Würde eine Person durch diese Fahrlässigkeit einen Vermögensschaden erleiden, deckt die D&O-Haftpflichtversicherung diesen Schaden ab. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Innenhaftung (Ansprüche gegen den Verein) oder um Außenhaftung (Ansprüche Dritter) handelt.
Bei beiden Versicherungen ist zudem ein passiver Rechtsschutz gegeben, welcher dazu befähigt, Schadensforderungen gerichtlich abzuwehren. Der Vorteil beim passiven Rechtsschutz ist, dass die Vereinsversicherung prüft, ob Schadensansprüche gegen den Verein überhaupt berechtigt sind und rechtlich geltend gemacht werden dürfen.
Seriöse Versicherungsmakler sollten Ihrem Verein oder Verband kein Standardprodukt verkaufen. Stattdessen ist es bei der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung sowie bei der D&O-Haftpflichtversicherung für Vereine & Verbände wesentlich, die satzungsmäßigen Tätigkeiten zu berechnen, um einen umfassenden Schutz zu gewährleisten.
Daher sollte für jeden Verein ein individuelles Angebot erstellt werden, in welchem folgende Bausteine enthalten sind:
Unabhängige Beratung vom Experten
Unser Partner, die Bernhard Assekuranz versichert seit über 70 Jahren vertrauensvoll Vereine & Verbände. Mit exklusiven Versicherungskonzepten profitieren Sie nicht nur von ausgezeichneten Tarifen, auch bei offenen Fragen oder Schadensabwicklung erhalten Sie kompetente Unterstützung.
Hier können Sie mit wenigen Klicks Ihre Vermögensschadenhaftpflicht und D&O-Versicherung berechnen.
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit von Kombinations-Versicherungen, welche die Vermögensschaden-, die D&O- und die Vereins-Haftpflichtversicherung beinhalten. Hierbei wird abgeschätzt, wie hoch ein potenzieller Schaden sein könnte.
Die Versicherungssumme setzt sich dementsprechend hauptsächlich aus der Haushaltssumme zusammen. Die Größe des Vereins und die Anzahl der Mitglieder spielen dabei weniger eine Rolle. Weiterführend fällt die Versicherungssumme der D&O-Versicherung in der Regel höher aus. Die Schäden, die von Organen verursacht werden können, sind meistens höher als die der Mitarbeiter mit weniger Befugnissen.
Leistungen zugeschnitten auf Ihren Verein
Die Haftungsrisiken für einen Verein variieren je nach Vereinszweck und Größe des Vereins. Ein Versicherungskonzept sollte deshalb stets die individuellen Voraussetzungen Ihres Vereins erfüllen. Im Folgenden stellen wir Ihnen deshalb, die wichtigsten Versicherungen für Vereine vor. Diese bieten einen umfassenden Basisschutz für Ihren Verein.
Vereine haften grundsätzlich für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die bei einer Tätigkeit des Vereins auftreten. Die damit verbundenen Haftungsansprüche führen dabei oftmals zu hohen finanziellen Belastungen für den Verein. Mit einer Haftpflichtversicherung für Vereine schützen Sie Ihren Verein vor berechtigten und unberechtigten Schadensansprüchen.
Ebenso haften Vereine und Verbände für Schäden, die während einer Ihrer öffentlichen Veranstaltungen auftreten. Dabei deckt die Vereinshaftpflicht nicht alle speziellen Veranstaltungsrisiken ab. Diese Risiken übernimmt stattdessen die Veranstalter-Haftpflichtversicherung.
Reiseveranstalter-Versicherung
Die Reiseveranstalter-Haftpflicht sichert den Verein gegen Haftungsrisiken, während einer Vereinsreise ab. Dieser gilt nämlich als Reiseveranstalter, sobald er mindestens zwei Einzelleistungen unter einem Gesamtpreis anbietet. Als Reiseveranstalter haftet der Verein im Übrigen nicht nur für selbstverschuldete Schäden, sondern auch für die Schäden seiner Kooperationspartner (z.B. Busunternehmen).
Rechtsschutzversicherung für Vereine
Gerichts- und Anwaltskosten gehören zu den größten Kostenrisiken eines Vereins. Eben deshalb sollte ein Verein auch für die Rechtsschutz-Bereiche gewappnet sein. Am besten schützen sich Vereine hierbei über eine Rechtsschutzversicherung für Vereine.
Cyber-Versicherung
Das Risiko für Angriffe im Netz nimmt mit mehr Digitalisierung stetig zu. Auch Vereine müssen sich zunehmend Gedanken machen, wie Sie sich optimal absichern. Die Cyber-Versicherung deckt in diesem Sinne jegliche Schäden & Kosten, die bei Angriffen auf die IT-Sicherheit Ihres Vereins entstehen.
Inventar- & Gebäudeversicherung
Kommen aufgrund von Feuer, Einbruch oder Leitungswasserschäden die Räumlichkeiten eines Vereins zu Schaden, sind die Kosten immens. Besitzt Ihr Verein also eigene Möbel, ein Büro oder ein Vereinsgebäude, so ist es durchaus zu empfehlen diese durch eine Inventarversicherung abzusichern. Die Inventarversicherung erfüllt in etwa dieselben Aufgaben wie eine private Wohngebäude- und Hausratversicherung.
Experten-Tipp von e24:
"Gemeinnützige Vereine brauchen andere Versicherungskonzepte als Privat- oder Firmenkunden. Denn bei der Absicherung kommt es auf die satzungsmäßige Tätigkeit an.
Um den Verein zu schützen, sollten Versicherungskonzepte auf Ihre Ansprüche zugeschnitten sein. Wir prüfen Ihre Policen und beraten Sie dazu, welche Versicherungen Sie wirklich brauchen!"
Tino Braunschweig
— Versicherungsexperte für
Vereine & Verbände
Schon bei der Vereinsgründung sollten sich der Vorstand und die Mitgliederversammlung Gedanken über eine Vermögens- und D&O-Haftpflichtversicherung für den Verein oder Verband machen. Nur so ist sichergestellt, dass der Verein oder Verband im Fall eines Vermögensschadens nicht pleite geht.
Dabei schützt die Vermögens-Haftpflichtversicherung den Verein vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die das Vereinsvermögen belasten. Die D&O-Haftpflichtversicherung deckt Schadensfälle ab, die das Privatvermögen der Organe betreffen.
Beim Abschluss Ihrer Versicherungen sollten Sie stets darauf achten, dass der Tarif auf die persönlichen Ansprüche Ihres Vereins zugeschnitten ist. Zudem lohnt es sich gleich beide Versicherungen abzuschließen, damit auch alle Schutzrichtungen abgedeckt sind.
Bei der Berechnung der Kosten wird in erster Linie der potenzielle Schaden berücksichtigt. Entscheidend für die Versicherungssumme ist damit die Haushaltssumme und nicht etwa Größe und Mitgliederanzahl des Vereins
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