Versicherungsschutz für Ihre Vereinsreise
Viele Vereine bieten von Zeit zu Zeit Reisen an. Dabei reicht die Versicherung jedes einzelnen Teilnehmers nicht aus, um entstehende Kosten bei Schäden abzudecken. Deswegen sollte der Verein vor einer Vereinsreise eine Reiseveranstalter-Versicherung abschließen.
Was genau die Reiseveranstalter-Versicherung beinhaltet, wovor sie schützt und wie sie individuell angepasst werden kann, erfahren Sie hier.
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In diesem Artikel erfahren Sie:
Das Wichtigste in Kürze:
Sie gewährt Versicherungsschutz für Schadensereignisse, die während einer Vereinsreise passieren können. Der Verein gilt als Reiseveranstalter, sobald er mindestens zwei reisetypische Einzelleistungen wie z.B. Transfer oder Übernachtungen organisiert. Schäden können hier beispielsweise beim Transport mit Bus, Bahn, Flugzeug oder einem Schiff passieren, genauso wie in der Unterkunft oder bei angebotenen Kursen und sportlichen Aktivitäten.
Als Reise gelten Ferienfreizeiten, Wochenendworkshops sowie Vereinsausflüge innerhalb des Vereins. Auch wenn die Reise kostenlos angeboten wird, haftet der Verein im Falle von Schäden. Zusätzlich haftet der Verein auch, wenn er lediglich Reisevermittler ist und der Reiseveranstalter jemand anderes. Das heißt: Entstehen Schäden durch externe Dienstleister, die der Verein vermittelt hat, so haftet der Verein.
Beispiel: Während des Transports zur Unterkunft, ereignet sich ein Busunfall. Einige Teilnehmer tragen Verletzungen davon und müssen ärztlich versorgt werden. Die anfallenden Kosten für die Behandlung trägt der Versicherer.
Die Reiseveranstalter-Versicherung beinhaltet diverse Versicherungsfälle, um den Verein vor hohen Unkosten zu schützen. Dabei deckt sie nicht nur selbstverschuldete Schäden ab, sondern auch Schäden, verursacht durch externe Unternehmen.
Die Versicherung sichert den Verein hinsichtlich Personenschäden ab. Das kann der Tod, eine Verletzung oder die Gesundheitsschädigung von Reiseteilnehmern sein. Zusätzlich deckt die Versicherung Sachschäden in Form von Beschädigung oder Vernichtung von Gegenständen der Reiseteilnehmer ab. Das bloße Abhandenkommen oder der Diebstahl sind nicht mit eingeschlossen.
Ebenfalls beinhaltet die Versicherung Schäden am Vermögen des Vereins, die aufgrund der typischen Tätigkeit des Reiseveranstalters auftreten können. Dies können Fehler sein, die bei der Auswahl und Überprüfung der Leistungsträger oder bei der Bearbeitung der Reiseanmeldung passieren .
Der Verein als Reiseveranstalter haftet auch für alle Schäden, die durch externe Unternehmen wie Hotels oder Busunternehmen entstanden sind. Vor dieser Art der Kostenforderungen ist der Verein mit der entsprechenden Versicherung ebenfalls geschützt.
Die Reiseveranstalter-Versicherung greift für die tätigen Leistungsträger und Hilfspersonen, die der versicherten Organisation angehören sowie für die Mitarbeiter und Reiseleiter, die auf der Reise beruflich tätig sind. Sofern es rechtlich zulässig ist, gilt der Versicherungsschutz weltweit und für Reiseveranstalter, wie auch für Reisevermittler.
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Die Höhe der Versicherungsprämie gestaltet sich sehr individuell und berechnet sich anhand der jährlichen Gesamtzahl der Reiseteilnehmer. Es gibt verschiedene Varianten, aus denen Vereine auswählen können, um für jeden das optimal ausgerichtete Angebot zusammenzustellen.
Unabhängige Beratung vom Experten
Unser Partner, die Bernhard Assekuranz versichert seit über 70 Jahren vertrauensvoll Vereine & Verbände. Mit exklusiven Versicherungskonzepten profitieren Sie nicht nur von ausgezeichneten Tarifen, auch bei offenen Fragen oder Schadensabwicklung erhalten Sie kompetente Unterstützung.
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Ein individuelles Versicherungskonzept ist das A und O für jeden Verein, denn je nach Größe und Zweck des Vereins können jeweils andere Risiken auf ihn zukommen. Folgend stellen wir Ihnen diejenigen Versicherungen für Vereine vor, die am wichtigsten für einen umfassenden Versicherungsschutz sind.
Im Rahmen der Vereinstätigkeit haftet der Verein für Personenschäden, Sachschäden sowie Vermögensschäden. Vor allem Schadensfälle, die dritte Personen involvieren, kosten dabei hohe Beträge. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich in Form einer Haftpflichtversicherung für Vereine gegen Schadensersatzansprüche abzusichern
Bei öffentlichen Veranstaltungen sieht sich eine Verein mit speziellen Risiken konfrontiert. So ist ein Verein z.B. für alle Schäden beim Event verantwortlich. Solche speziellen Risiken werden zudem nicht von der Vereinshaftpflicht übernommen. Stattdessen müssen Sie die Vereinsveranstaltung durch eine zusätzliche Veranstalter-Haftpflichtversicherung abdecken.
Die fehlerhafte Verwendung von Zuschüssen, falsche Spendenbescheinigungen oder versäumte Fristen in der Vereinsbuchführung belasten schnell das Vereins- oder sogar das Privatvermögen des Vorstandes. Entsprechend ist es ratsam, den Verein wie auch die Vereinsorgane durch die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung und die D&O-Haftpflicht vor finanzieller Haftung zu schützen.
Rechtsschutzversicherung für Vereine
Die unterschiedlichen Rechtsschutz-Bereiche Ihres Vereins können Sie durch die Rechtsschutzversicherung absichern. Diese übernimmt die in der Regel hohen Gerichts- und Anwaltskosten für den Verein, sodass Sie im Notfall nicht alleine für den Prozess aufkommen müssen.
Cyber-Versicherung
IT-Sicherheit wird heutzutage immer wichtiger. So steigt für jeden Interner-User das Risiko, Opfer eines Hackangriffs zu werden oder Datendiebstahl zu erfahren. Das gilt auch für Vereine. Mit der Cyber-Versicherung schützen Sie sich vor wirtschaftlichen Folgen aufgrund von Cybercrime.
Inventar- & Gebäudeversicherung
Eine Inventarversicherung ist in etwa mit einer privaten Wohngebäude- und Hausratversicherung zu vergleichen. So schütz diese das Inventar sowie die Räumlichkeiten eines Vereins im Falle von Feuer, Einbruch, Leitungswasserschäden u.ä.
Experten-Tipp von e24:
"Gemeinnützige Vereine brauchen andere Versicherungskonzepte als Privat- oder Firmenkunden. Denn bei der Absicherung kommt es auf die satzungsmäßige Tätigkeit an.
Um den Verein zu schützen, sollten Versicherungskonzepte auf Sie zugeschnitten werden. Wir prüfen Ihre Policen und beraten Sie dazu, welche Versicherungen Sie wirklich brauchen!"
Tino Braunschweig
— Versicherungsexperte für
Vereine & Verbände
Ohne eine entsprechende Reiseveranstalter-Versicherung für den Verein sollte keine Reise organisiert werden. Selbst wenn der Verein nur als Reisevermittler fungiert, ist eine Versicherung nötig. So gilt ein Verein während einer Vereinsreise als Reiseveranstalter und übernimmt somit für jegliche Schäden im Rahmen der Reise die Haftung. Dabei haftet er für selbstverschuldete Schäden, wie auch Schäden externer Unternehmen.
Um dem entgegenzuwirken, sichert die Reiseveranstalter-Versicherung den Verein gegen Schadensfälle bei der Vereinsreise ab. Sie schließt Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie Schäden durch externe Dienstleister mit ein.
Die Kosten der Reiseveranstalter-Versicherung werden anhand der jährlichen Teilnehmerzahl der Vereinsreisen berechnet.
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