Versicherungsschutz für Vereine & Mitglieder

Haftpflichtversicherung für Vereine


Ein Verein ist stets an seine Satzung gebunden. Damit unterliegt er maßgeblich anderen Haftungsrisiken als die Privatperson oder ein Unternehmen. So sind Vereine verpflichtet bei Haftungsschäden, die während der Vereinstätigkeit eintreten, mit dem Vereinsvermögen einzustehen.

 

Die Vereinshaftpflichtversicherung schützt den Verein und die Mitglieder vor Haftungsansprüchen dieser Art. Das macht sie zu einer der wichtigsten Versicherungen für Vereine & Verbände.

 

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In diesem Artikel erfahren Sie:

  1. Warum eine Haftpflichtversicherung für Vereine wichtig ist.
  2. Welche Bereiche die Vereinshaftpflichtversicherung abdeckt. 
  3. Worauf Sie beim Abschluss der Haftpflicht achten, sollten. 
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Das Wichtigste in Kürze:

  1. Der Verein ist gesetzlich verpflichtet Schäden, die einer Person während der Vereinstätigkeit zustoßen, zu ersetzen. Die Vereinshaftpflicht schützt den Verein vor allen berechtigten und unberechtigten Schadensersatzansprüchen.  

 

  1. Die Vereinshaftpflichtversicherung deckt grundsätzlich alle Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden ab, die während der Tätigkeit einer gemeinnützigen Organisation eintreffen.  

 

  1. Prüfen Sie vor Abschluss Ihrer Haftpflichtversicherung, die Deckungssumme der Versicherung, den Versicherungsumfang und welche Zusatzleistungen vorliegen. 

 

  1. Im Versicherungscheck unserer e24-Community prüfen unabhängige Experten kostenlos und unverbindlich, welche Versicherungspolice am besten zu Ihrem Verein passt. 

 

1. Wie wichtig ist die Vereinshaftpflicht?

Diverse Institutionen, darunter auch der Gesetzgeber, verweisen darauf, dass die Vereinshaftpflicht die wichtigste Versicherung für Vereine & Verbände sei. Das ist nicht weiter verwunderlich, denn oftmals greift die Privathaftpflicht der Vereinsmitglieder nicht bei Schadensereignissen, die bei vereinsrelevanten Tätigkeiten entstanden sind.

 

Die Vereinshaftpflicht ist insb. aus drei Gründen wesentlich:

  1. Fehlende finanzielle Rücklagen: Vereine, Verbände, Stiftungen oder generell Non-Profit-Organisationen verfügen selten über die finanziellen Rücklagen, um verloren gegangenes Vereinsvermögen eigenständig zu ersetzen. Finanzielle Rückschläge können somit schnell zu Insolvenz des Vereins führen. 
  2. Haftungsrisiko für Vereine: Vereine & Verbände unterliegen einem erheblichen Haftungsrisiko, da sie dazu verpflichtet sind für verschuldete Haftungsschäden einzustehen. Dies bedeutet, dass jegliche Schäden, die im Rahmen der Vereinstätigkeit einer anderen Person zugefügt wurden, vom Verein ersetzt werden müssen. 
  3. Gesetzliche Empfehlung: Da Vereine & Verbände dazu angehalten sind für die Haftungsschäden ihrer Mitglieder (bspw. den Vorstand oder andere Vereinsorgane) einzustehen, empfiehlt sich die Vereinshaftpflichtversicherung auch rechtlich betrachtet.

 

Privathaftpflicht häufig nicht ausreichend

Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen wirtschaftlichen, gemeinnützigen oder Sportverein handelt. Denn die Privathaftpflichtversicherung des einzelnen Vereinsmitgliedes greift nicht unbedingt in allen Haftungsfällen. In solchen Szenarien erreichen die finanziellen Ansprüche oftmals hohe Summen, die der Verein nicht aufbringen kann - die Folge können Insolvenz oder Auflösung des Vereins sein.

 

Wann greift die Vereinshaftpflicht?

Dementsprechend sorgt eine Vereinshaftpflichtversicherung dafür, dass Vereine & Verbände nicht auf berechtigten oder unberechtigten Schadensersatzansprüchen sitzen bleiben. Für ausreichenden Versicherungsschutz des Vereines ist es wesentlich, dass die Vereinshaftpflicht bei Personenschäden, Sachschäden und daraus resultierenden Vermögensschäden greift.

 

2. Welche Bereiche sind in der Versicherung abgedeckt?

Insbesondere gemeinnützige Organisationen können es sich meist nicht leisten, für Schadensansprüche Dritter aufzukommen. Entscheidend ist es deshalb, dass die Vereinshaftpflicht die Bereiche: Personen-, Sach- und Vermögensschäden deckt. Ebenso sollten finanzielle Eigenschäden des Vereins sowie auch finanzielle Schäden zulasten Dritter von der Vereinsversicherung abgedeckt sein. 

 

Wer ist in der Vereinshaftpflicht versichert?

Die Haftpflichtversicherung für Vereine & Verbände gilt für Organisationen, die eine gemeinnützige Tätigkeit verfolgen, bzw. keine Gewinnerzielungsabsicht haben. Zudem sollte der Verein nach seiner Vereinsgründung ins Vereinsregister eingetragen sein und eine Satzung haben. Um Non-Profit-Organisationen angemessen vor Ansprüchen Dritter zu schützen, sind in der Regel alle Personen-, Sach- sowie daraus resultierenden Vermögensschäden abgesichert, die während der Vereinstätigkeit entstehen.

Das inkludiert dementsprechend alle Mitarbeiter, Vereinsorgane sowie ehrenamtliche Personen, die für den Verein tätig sind. Dazu gehören Vorstände, eingetragene Mitglieder, haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter sowie sonstige Angestellte für Vereinstätigkeiten. Sofern in Folge einer Vereinstätigkeit ein Dritter zu Schaden kommt, bspw. durch Beschädigung fremden Eigentums, greif die Haftpflichtversicherung des Vereins.

 

Welche Schäden sind durch die Vereinshaftpflicht abgedeckt?

Finanzielle Eigenschäden des Vereins

Eine fehlerhafte Abrechnung der Mitgliedsbeiträge, nicht eingehaltene Fristen in der Vereinsbuchführung, eine falsch ausgestellte Spendenbescheinigung oder eine unterlassene Einladung zur Mitgliederversammlung – alles Unachtsamkeiten, die in jedem Verein auftreten können, jedoch stets mit finanziellen Eigenschäden des Vereins einhergehen. Solche Fälle können ebenfalls von der Vereinshaftpflichtversicherung übernommen werden, sodass der Verein nicht aus eigener Tasche zahlen muss und das Vereinsvermögen geschützt bleibt.
 

Darüber hinaus können auch weitere vereinsinterne, finanzielle Schäden in der Vereinshaftpflicht mitversichert sein, was diese Versicherung von einer reinen Drittschadendeckung abgrenzt. Denn auch wenn der Vorstand unbewusst oder fahrlässig eine Entscheidung trifft, kann dies als Vertrauensschaden betrachtet und von der Haftpflichtversicherung des Verbandes übernommen werden.

 

Hinweis: Hauptamtliche oder auch ehrenamtliche Organe und Vorstandsmitglieder haften unbeschränkt und gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen. Die Organe sind in der Satzung des Vereins definiert. Um das Vereinsvermögen sowie das Privatvermögen der Vorstandschaft zu schützen, empfiehlt sich der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht bzw. einer D&O-Versicherung.

 

Finanzielle Schäden zulasten Dritter 

Des Weiteren werden von der Vereinshaftpflicht insbesondere Schäden übernommen, die aus finanziellen Ansprüchen Dritter an den Verein getragen werden. Diese werden in Personen-, Sach- & Vermögensschäden unterschieden:
 

Personen- und Sachschäden

Das Vereinsleben findet seine Besonderheit darin, dass Menschen zusammenkommen (bspw. auf Veranstaltungen), sich austauschen und einen gemeinsamen Vereinszweck verfolgen können. Wo sich jedoch viele Menschen begegnen, steigt das Risiko der Verletzungsgefahr oder dass fremdes Eigentum beschädigt wird. Die Haftpflichtversicherung für Vereine übernimmt daher Schäden, die durch Verschulden des Vereins verursacht wurden. 

Beispiele hierfür gibt es viele: In Sportvereinen sind Verletzungen keine Seltenheit, aber auch bei Kulturvereinen können Gegenstände zu Bruch gehen.

 

Vermögensschäden

Weiterhin sichert die Haftpflichtversicherung den Verein bzw. Verband vor finanziellen Schäden ab, die aufgrund der oben genannten Schadensarten (Personenschäden & Sachschäden) entstehen. Die daraus resultierenden Vermögensschäden, wenn bspw. jemand durch eine Verletzung nicht arbeiten kann, werden ebenfalls von der Versicherung übernommen. Man spricht hier daher auch von einer Vermögensschadenhaftpflicht für Vereine.

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3. Worauf ist beim Abschluss einer Vereinshaftpflicht zu achten?

Neben den Kosten der Haftpflichtversicherung sollten zusätzlich die Konditionen der Versicherung geprüft werden. Es ist daher zu empfehlen, dass die Versicherungspolicen aufmerksam durchgelesen und auf folgende Punkte hin überprüft werden:

  1. Höhe der Deckungssumme
  2. Versicherungsumfang
  3. Laufzeit der Versicherung
  4. Zusatzleistungen

 

Hinweis: Als Mitglied der kostenlosen e24-Community erhalten Sie einen kostenlosen & unverbindlichen Versicherungs-Checkup Ihrer Vereinsversicherungen und eine Beratung dazu, welche Versicherungspolice am besten zu Ihrem Verein passt. 

 

Wichtigste Faktoren bei der Vereinshaftpflicht

  1. Höhe der Deckungssumme: Die Deckungssumme sollte hoch genug angesetzt sein, um jegliche Schadensersatzansprüche von Dritten durch Sach-, Personen oder Vermögensschäden tragen zu können. Um sicherzugehen, dass der Verein ausreichend gesichert ist, wird häufig eine Deckungssumme von 10 Mio. Euro empfohlen.
     
  2. Versicherungsumfang: Neben den Deckungssummen sollte beim Versicherungsumfang ebenfalls geprüft werden, welche Leistungen von der Versicherungsgesellschaft eingeschlossen werden. Zusätzlich sollte der versicherte Personenkreis und der Geltungsbereich abgestimmt werden.
     
  3. Zusatzleistungen: Da jeder Verein ein anderes Ziel verfolgt und unterschiedlich organisiert ist, bestehen verschiedene Bedarfe an den Versicherungsschutz. Mögliche Zusatzleistungen sollten hinzubuchbar sein, um den Verein individuell abzusichern.

 

Hinweis: Es kann sinnvoll sein, mehrere Versicherungen bei einem Anbieter abzuschließen, da in solchen Fällen häufig die Kosten der einzelnen Policen reduziert werden. Kontaktieren Sie uns und wir beraten Sie gerne zu diesem Thema!

 

Welche Deckungssumme ist sinnvoll?

Die Deckungssumme, bzw. Versicherungssumme beschreibt den Anteil, den eine Versicherung im Schadensfall übernimmt und den Verein oder Verband somit entlastet. Da Personenschäden schnell extrem hohe Summen mit sich ziehen, empfehlen Versicherungsexperten in der Regel eine Deckungssumme von 10 Mio. EUR. 

 

Sofern das Haftungsrisiko in einem Verein, bedingt durch die Vereinstätigkeit etwas größer ist, kann die Deckungssumme in der Regel angepasst werden. Hierzu reicht ein Gespräch mit der Versicherungsgesellschaft.

 

Wie setzen sich die Kosten der Haftpflicht zusammen?

Folgende Faktoren entscheiden über die Kosten einer Haftpflicht für Vereine:

  1. Mitgliederzahl,
  2. Anzahl Mitarbeiter/Aushilfen,
  3. Zweck des Vereins,
  4. zusätzliche Risiken wie z. B. Großveranstaltungen, Eventsportgeräte.

 


Experten-Tipp von e24:

"Gemeinnützige Vereine brauchen andere Versicherungskonzepte als Privat- oder Firmenkunden. Denn bei der Absicherung kommt es auf die satzungsmäßigen Tätigkeit an.

 

Um den Verein zu schützen, sollten Versicherungskonzepte auf Sie zugeschnitten werden. Wir prüfen Ihre Policen und beraten Sie dazu, welche Versicherungen Sie wirklich brauchen!"

 

Kontakt aufnehmen

 

Tino Braunschweig

— Versicherungsexperte für
Vereine & Verbände


4. Individuelle Anpassung an Vereinsstrukturen

Das Vereinsleben ist geprägt von Vielfältigkeit & Diversität. Die unterschiedlichen Satzungen, Vereinsziele, Veranstaltungen und Organisationsstrukturen sorgen dafür, dass Vereine & Verbände unterschiedlich funktionieren und sie dementsprechend einen sehr individuellen Bedarf an den Schutz ihrer Vereinsversicherungen haben.
 

Die Konzepte der Haftpflichtversicherung sollten daher verschiedene Vereinstätigkeiten abdecken, welche auf die Besonderheiten jeder Organisationen eingehen können. Einige Versicherungsgesellschaften haben in diesem Sinne Rahmenverträge für verschiedene Tätigkeitsfelder erstellt, in denen sich die Deckungskonzepte unterscheiden. 

 

Haftpflicht passend zu Ihrer Vereinsform

Jeder Verein hat je nach Größe & Zweck seine eigenen Ansprüche. Damit es also nicht zu Unterversicherung kommt, sollten Sie sich nach einer Haftpflicht umschauen, die Ihren Anforderungen gerecht wird. Unten stellen wir Ihnen Vereinshaftpflichtversicherungen für verschiedene Vereinsformen vor.

 

Haftpflicht für Bildungseinrichtungen

Hochschulen, Bildungszentren oder Einrichtungen zur gesellschaftlichen Weiterbildung übernehmen häufig die Verantwortung für Berufspraktika, Seminarschulungen oder andere Bildungsmöglichkeiten. Zusätzlich besteht ein Betriebsstätten-Risiko. Rahmenverträge sollten hier ebenfalls auf Punkte, wie Ferienprogramme etc. eingehen.

 

Haftpflicht für Übernachtungshäuser

Jugendherbergen, Zeltlager und ähnliche Übernachtungshäuser sollten sich insbesondere vor Risiken mit Lebensmitteln versichern. Wenn Kinderspielplätze oder Spielzeuge vorhanden sind, muss das Thema Aufsichtspflicht ebenfalls in die Haftpflichtversicherung aufgenommen werden.

 

Haftpflicht für Kunst- & Kultureinrichtungen

Träger von Kunst- und Kultureinrichtungen, wie etwa Jugendzentren oder Bürgerhäuser, betreuen Kinder, Schüler und Jugendliche (Aufsichtspflicht). Gastronomie- und Veranstaltungskonzepte müssen ebenfalls in die Überlegung einer geeigneten Versicherung einbezogen werden. Genauso könnte eine Veranstalterhaftpflicht sinnvoll sein.

 

Haftpflicht für kommunale Jugendarbeit

Die kommunale Jugendarbeit ist geprägt von Veranstaltungen, Freizeitfahrten, Bildungsreisen, Kultur-Events und anderen Ansammlungen von Kindern, Jugendlichen und Schülern, die es zu beaufsichtigen gilt. Auch hier sollte der Versicherungsschutz stets den Aspekt der Aufsichtspflicht berücksichtigen und Ferienprogramme integrieren. Gerade wegen der verschiedenen Ausflüge, Reisen u.ä. empfiehlt sich hier zusätzlich eine Reiseveranstalter-Versicherung für den Verein.


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5. Weitere Versicherungen für Vereine & Verbände

Da jeder Verein individuell ist, und die abzusichernden Gefahren je nach Tätigkeit und Größe des Vereins variieren, sollte immer ein individuelles Versicherungskonzept erstellt werden. Im Folgenden werden daher die wichtigsten Versicherungen für Vereine präsentiert. Diese Versicherungen stellen die Basis der Vereinsabsicherung dar und sind dringend zu empfehlen.

 

Grundlegende Versicherungen

Veranstalter-Haftpflichtversicherung

Wenn Vereine oder Verbände öffentliche Veranstaltungen austragen, haften sie für Schäden, die während des Events und durch das eigene Verschulden entstehen. Deshalb empfiehlt sich für Veranstaltungen der Abschluss einer Veranstalter-Haftpflichtversicherung, denn spezielle Veranstaltungsrisiken sind oft nicht in der Vereinshaftpflicht mitversichert.

 

Vermögensschaden- und D&O-Haftpflichtversicherung

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung und die ergänzende D&O-Haftpflichtversicherung werden empfohlen, da sie die Vorstände vor der privaten, finanziellen Haftung schützt. Typische Schäden, bei denen eine solche Versicherung greift, sind bspw. die Fehlverwendung von Zuschüssen, das fehlerhafte Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder nicht eingehaltene Fristen in der Vereinsbuchführung.

 

Empfohlene Versicherungen

Reiseveranstalter-Versicherung

Eine Reiseveranstalter-Haftpflicht ist dann wichtig, wenn der Verein als Reiseveranstalter auftritt. Das ist immer dann der Fall, wenn der Verein eine Reise anbietet, bei der zwei oder mehr Einzelleistungen zu einem Gesamtpreis zusammengefasst sind.

 

Rechtsschutzversicherung für Vereine

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt das Kostenrisiko, wenn es um Gerichts- und Anwaltskosten geht. Da diese Kosten richtig hoch werden können, sollte sich der Verein für die Rechtsschutz-Bereiche absichern, die ein besonderes Kostenrisiko für ihn bergen.

 

Cyber-Versicherung

Die Cyber-Police übernimmt Schäden & Kosten bei Angriffen auf die IT-Sicherheit. Die Cyber-Versicherung wird auch für Vereine immer wichtiger, da das Risiko für jeden Internet-User steigt, Opfer eines Angriffs auf die IT-Sicherheit zu werden.

 

Inventar- & Gebäudeversicherung

Hat der Verein ein eigenes Büro mit Möbeln oder besitzt er sogar ein Gebäude für die Vereinsaktivitäten, dann sollten Sie die Räumlichkeiten gegen Feuer, Einbruch, Leitungswasserschäden usw. absichern. Diese Versicherungsprodukte sind wie eine Wohngebäude- und Hausratversicherung anzusehen.

 

6. Fazit

Die Vereinshaftpflicht ist die wichtigste Versicherung für Vereine & Verbände. So greift eine private Haftpflichtversicherung im Regelfall nicht bei Schadensfällen im Verein. Stattdessen schützt die Vereinshaftpflicht das eigene Vereinsvermögen, indem Sie bei Personen-, Sach- & Vermögensschäden dritter greift. 

 

Dabei werden alle Personen, die im Sinne der Vereinstätigkeit agieren, mitversichert. Dennoch gibt es Kriterien, die es zu beachten gilt. Neben den Kosten ist darauf zu achten, dass die Deckungssumme der Versicherung ausreichend hoch ist. Zudem sollten der Versicherungsumfang und Zusatzleistungen geprüft werden. Die Kosten setzten sich dabei aus Mitgliederzahl, der Anzahl der Mitarbeiter, dem Vereinszweck und zusätzlichen Risiken zusammen. 

 

Durch die Individualität der Vereine ergeben sich verschiedene Bedürfnisse im Versicherungsschutz. So gibt es die Vereinshaftpflicht für verschiedene Vereinsformen, wie Bildungseinrichtungen, Übernachtungshäuser, Kultureinrichtung und die Jugendarbeit. In erster Linie sollten Sie deshalb eine Versicherungsgesellschaft kontaktieren, die sich mit den Besonderheiten der verschiedenen Vereinsformen auskennt.

 

Neben der Vereinshaftpflicht lassen sich je nach Ihrem Vereinszweck ebenfalls noch weitere Versicherungen für Vereine & Verbände empfehlen - darunter: Veranstalter-HaftpflichtversicherungVermögensschaden- und D&O HaftpflichtversicherungReiseveranstalter-Versicherung oder Rechtsschutzversicherung für Vereine.

 

Kostenloser Versicherungs-Check: In unserer e24-Community erhalten Sie einen kostenlosen & unverbindlichen Versicherungs-Check eines Experten zu den Policen Ihres Vereins. Melden Sie sich einfach & bequem an und profitieren Sie von weiteren Vorteilen!

 

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