Die gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) ist eine Rechtsform geeignet für die Gründung von Unternehmen, deren Erträge für gemeinnützige Zwecke verwendet werden sollen.
In diesem Artikel erfahren Sie was eine gGmbH ist, welche Vor- und Nachteile die Gründung mit sich bringt, welche Schritte zur Gründung notwendig sind, was es zum Thema Steuern und Gemeinnützigkeit zu wissen gilt und in welchen Fällen die Gründung einer gGmbH sinnvoll ist.
Die gGmbH (gemeinnützige GmbH) ist eine Sonderform der GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und kann als eigenständige Rechtsform zur Gründung gewählt werden. Die gemeinnützige GmbH kombiniert die wirtschaftlichen Vorteile und Rahmenbedingungen der GmbH mit den steuerlichen Vorteilen des Gemeinnützigkeitsrechts. Das macht die Rechtsform für viele Gründer im sozialen Bereich sehr attraktiv.
Die Rechtsform gGmbH empfiehlt sich bei der Gründung eines Unternehmens, das einen gemeinnützigen Zweck erfüllt. Alle Erträge, die das Unternehmen erwirtschaftet, dürfen nur für diesen definierten Zweck verwendet werden.
Wie auch die GmbH unterliegt die gGmbH den Vorschriften des GmbH-Gesetzes und des Handelsgesetzbuches. Das bedeutet, dass sie ebenfalls in das Handelsregister Abteilung B eingetragen werden muss. Außerdem besteht sie aus den klassischen drei Organen wie auch die GmbH:
Der Unterschied der gemeinnützigen GmbH zu gemeinnützigen Stiftungen und Vereinen besteht in erster Linie in der wirtschaftlichen Aktivität. Die gGmbH ist im Gegensatz zur gemeinnützigen Stiftung durchaus darauf ausgerichtet, Gewinne zu erzielen. Diese Gewinne müssen jedoch gemäß dem definierten Zweck wieder für gemeinnützige Aktivitäten genutzt werden.
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Die Gründung einer gGmbH ähnelt der Gründung einer GmbH sehr. Folgende Schritte sind für die Gründung notwendig:
Die Geschäftsidee ist der Ausgangspunkt einer jeden Unternehmensgründung. Bei der Gründung einer gemeinnützigen GmbH ist es besonders wichtig, die Geschäftsidee so genau wie möglich zu definieren. Denn sie muss den Ansprüchen der Gemeinnützigkeit gerecht werden.
Das Aufsetzen des Gesellschaftsvertrags bzw. der Satzung beschreibt das Kernstück einer gemeinnützigen GmbH. In diesem Dokument werden der gemeinnützige Zweck und die Umsetzung dessen definiert sowie die Anzahl und die Namen der Gesellschafter, die Höhe des jeweiligen Stammkapitals, die Geschäftsadresse etc.
Für dieses komplexe Schreiben sollte ein Profi beauftragt werden. Denn im Falle einer gGmbH ist es besonders wichtig, dass der gemeinnützige Zweck deutlich beschrieben wird, damit die Anerkennung vom Finanzamt gewährleistet ist.
Der Gesellschaftsvertrag wird erst durch die Beurkundung durch einen Notar offiziell gültig. Zum Termin der Beurkundung müssen alle Gesellschafter der gemeinnützigen GmbH anwesend sein und unterzeichnen.
Zur Gründung einer gGmbH ist eine Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro notwendig. Dies kann unter mehreren Gesellschaftern aufgeteilt werden. Zum Zeitpunkt der Gründung muss mindestens die Hälfte der Stammeinlage, also 12.500 Euro auf das Geschäftskonto eingezahlt sein. Die übrige Summe sollte zeitnah ergänzt werden.
Zur Eintragung in das Handelsregister muss erneut ein Notar zur Hilfe geholt werden. Ein Nachweis darüber, dass das Stammkapital in Höhe von 25.000 € auf das Geschäftskonto eingezahlt wurde, ist für diesen Gründungsschritt zwingend notwendig. Im Anschluss übermittelt der Notar alle wichtigen Informationen und Unterlagen an das zuständige Amtsgericht. Ist die Eintragung durchgeführt, erfolgt eine Benachrichtigung per Post.
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wird ebenfalls vom Finanzamt per Post zugesandt. Es dient in erster Linie der Vergabe einer Steuernummer bzw. einer Umsatzsteuer-ID. Ein Steuerberater kann beim Ausfüllen des Fragenbogens Unterstützung bieten.
Um die Geschäftstätigkeit offiziell aufnehmen zu können, ist eine Gewerbeanmeldung beim örtlichen Gewerbeamt notwendig, d.h. in dem Ort, an dem die Gesellschaft ihren Sitz hat.
Dafür wird in einem sogenannten Gewerbeschein u.a. die Rechtsform, die Geschäftsadresse, der Gegenstand des Unternehmens sowie der Ort und die Nummer des Handelsregisters angegeben.
Der Anmeldebogen bei der IHK bzw. HWK wird automatisch nach der Gewerbeanmeldung per Post zugesandt. Die jeweilige Mitgliedschaft ist verpflichtend, auch wenn die Tätigkeit gemeinnützig ist.
Die Höhe der Beiträge hängt vom jährlich erwirtschafteten Gewinn ab.
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Eine der Besonderheiten der gemeinnützigen GmbH ist die spezielle Besteuerung. Dank des Status der Gemeinnützigkeit, ist die gGmbH von folgenden Steuern vollständig befreit:
Zusätzlich sind viele gemeinnützige Leistungen von der Umsatzsteuer befreit oder werden nur mit sieben Prozent besteuert.
Nur wenn die gGmbH den Status der Gemeinnützigkeit erhält, kann sie von den aufgeführten Vorteilen wie z.B. Steuerersparnis profitieren. Ab wann ein Unternehmen als gemeinnützig gilt, ist in der Abgabenordnung (AO) ab § 51 geregelt.
Dort ist definiert, dass Körperschaften von einer Steuervergünstigung profitieren, wenn sie „ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke“ verfolgen.
In § 52 AO ist aufgeschlüsselt, was unter gemeinnützigen Zwecken zu verstehen ist. Die Förderung...
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Die Gründung einer gemeinnützigen GmbH ist dann sinnvoll, wenn mit der Geschäftsidee ein gemeinnütziger Zweck verfolgt werden soll und zeitgleich eine wirtschaftliche Tätigkeit angestrebt wird.
Vor allem für Non-Profit-Organisationen, die wirtschaftsorientierter agieren wollen, ist diese Rechtsform interessant.
Die Gründung einer gGmbH kann für verschiedenen Personen und Organisationen in Frage kommen. Grundsätzlich kommen alle Geschäftsideen für die Gründung in Frage, die sich unter dem Begriff „Soziales Unternehmertum“ zusammenfassen lassen. Hier eine grobe Auflistung möglicher Einsatzgebiete der gGmbH:
Soll mit der Geschäftsidee im Bereich des sozialen Unternehmertums agiert werden und ein gemeinnütziger Zweck verfolgt werden, dann ist die Gründung einer gGmbH eine Option. Die Rechtsform bringt attraktive Vorteile in u.a. dem Steuerbereich mit sich.
Ist das Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro noch nicht vorhanden, kann alternativ vorerst eine gemeinnützige UG (Unternehmergesellschaft) gegründet werden. Diese kann bereits ab einem Mindestkapital von einem Euro gegründet werden.
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