Versicherungsschutz für Ihre Vereinsreise

Reiseveranstalter-Versicherung
für Vereine


Viele Vereine bieten von Zeit zu Zeit Reisen an. Dabei reicht die Versicherung jedes einzelnen Teilnehmers nicht aus, um entstehende Kosten bei Schäden abzudecken. Deswegen sollte der Verein vor einer Vereinsreise eine Reiseveranstalter-Versicherung abschließen.

 

Im dynamischen Alltag hat sich die Komplexität von Vereinsreisen durch globale Unsicherheiten und neue gesetzliche Bestimmungen weiter erhöht, was die Notwendigkeit einer umfassenden Absicherung durch eine Reiseveranstalter-Versicherung nochmals unterstreicht. Was genau die Reiseveranstalter-Versicherung beinhaltet, wovor sie schützt und wie sie individuell angepasst werden kann, erfahren Sie hier.

 

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In diesem Artikel erfahren Sie:

 

  1. Wovor schützt die Reiseveranstalter-Versicherung?
  2. Was beinhaltet die Reiseveranstalter-Versicherung?
  3. Wie viel kostet die Reiseveranstalter-Versicherung?
  4. Welche weiteren Versicherungen bieten sich für Vereine und Verbände an?
  5. Was ist unser Fazit zur Reiseveranstalter-Versicherung?
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Das Wichtigste in Kürze:

 

  1. Ein Verein wird zum Reiseveranstalter, sobald er mindestens zwei reisetypische Leistungen kombiniert anbietet. Daraus ergibt sich eine umfassende Haftung für alle während der Vereinsreise auftretenden Schäden.
  1. Die Reiseveranstalter-Versicherung gewährleistet weltweiten Schutz vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden, einschließlich jener Schäden, die durch externe Dienstleister verursacht werden.
  1. Die Versicherungsprämie variiert je nach Verein und basiert auf der jährlichen Gesamtzahl der Reiseteilnehmer.
  1. Unsere e24-Community steht bereit, um mit einem kostenfreien und unverbindlichen Versicherungs-Check sicherzustellen, dass Ihr Verein optimal abgesichert ist. Nutzen Sie dieses Angebot, um sich gegen vielfältige Risiken abzusichern und mit Vertrauen in die Zukunft zu blicken.

 

1. Wovor schützt die Reiseveranstalter-
Versicherung?

Sie gewährt Versicherungsschutz für Schadensereignisse, die während einer Vereinsreise passieren können. Der Verein gilt als Reiseveranstalter, sobald er mindestens zwei reisetypische Einzelleistungen wie z. B. Transfer oder Übernachtungen organisiert. Schäden können hier beispielsweise beim Transport mit Bus, Bahn, Flugzeug oder einem Schiff passieren, genauso wie in der Unterkunft oder bei angebotenen Kursen und sportlichen Aktivitäten.

 

In der heutigen Zeit, wo unerwartete Ereignisse wie Naturkatastrophen oder gesundheitliche Pandemien eine Reise beeinträchtigen können, bietet die Reiseveranstalter-Versicherung zusätzlichen Schutz und Sicherheit.

 

Was gilt als Reise?

Als Reise gelten Ferienfreizeiten, Wochenendworkshops sowie Vereinsausflüge innerhalb des Vereins. Auch wenn die Reise kostenlos angeboten wird, haftet der Verein im Falle von Schäden. Zusätzlich haftet der Verein auch, wenn er lediglich Reisevermittler ist und der Reiseveranstalter jemand anderes.

 

Das heißt: Entstehen Schäden durch externe Dienstleister, die der Verein vermittelt hat, so haftet der Verein. Mit der zunehmenden Digitalisierung und der damit verbundenen Nutzung von Online-Plattformen für die Buchung von Reiseleistungen, hat sich die Relevanz einer klaren Regelung der Haftungsfragen und des Versicherungsschutzes noch weiter erhöht.

 

Beispiel: Während des Transports zur Unterkunft, ereignet sich ein Busunfall. Einige Teilnehmer tragen Verletzungen davon und müssen ärztlich versorgt werden. Die anfallenden Kosten für die Behandlung trägt der Versicherer. Solche Vorfälle sind zwar selten, aber die schnelle und effiziente Abwicklung von Versicherungsansprüchen zeigt die Bedeutung einer soliden Reiseveranstalter-Versicherung, um den Vereinsmitgliedern und Teilnehmern maximale Sicherheit und Schutz zu bieten.

 

2. Was beinhaltet die Reiseveranstalter-
Versicherung?

Die Reiseveranstalter-Versicherung beinhaltet diverse Versicherungsfälle, um den Verein vor hohen Unkosten zu schützen. Dabei deckt sie nicht nur selbstverschuldete Schäden ab, sondern auch Schäden, verursacht durch externe Unternehmen.

 

Im Zuge der zunehmenden globalen Vernetzung und der steigenden Anforderungen an Reiseveranstaltungen, hat sich der Umfang der Versicherungsleistungen erweitert, um den Vereinen noch umfassenderen Schutz zu bieten.

 

Was ist abgesichert?

 

  1. Personen- und Sachschäden

 

Die Versicherung sichert den Verein hinsichtlich Personenschäden ab. Das kann der Tod, eine Verletzung oder die Gesundheitsschädigung von Reiseteilnehmern sein. Zusätzlich deckt die Versicherung Sachschäden in Form von Beschädigung oder Vernichtung von Gegenständen der Reiseteilnehmer ab. Das bloße Abhandenkommen oder der Diebstahl sind nicht mit eingeschlossen.

 

Angesichts der steigenden Reisetätigkeit und der komplexer werdenden Reiseziele hat sich der Schutz gegen Sachschäden als immer wichtiger erwiesen, um das Vertrauen der Teilnehmer in die Sicherheit ihrer persönlichen Gegenstände zu stärken.

 

  1. Vermögensschäden

 

Ebenfalls beinhaltet die Versicherung Schäden am Vermögen des Vereins, die aufgrund der typischen Tätigkeit des Reiseveranstalters auftreten können. Dies können Fehler sein, die bei der Auswahl und Überprüfung der Leistungsträger oder bei der Bearbeitung der Reiseanmeldung passieren.

 

Im aktuellen Kontext, wo die digitalen Prozesse und Transaktionen zunehmen, gewinnt der Schutz gegen Vermögensschäden durch Cyber-Risiken und Online-Betrug an Bedeutung, um die finanzielle Stabilität des Vereins zu sichern.

 

Wer ist abgesichert?

 

  1. Haftung für externe Unternehmen

 

Der Verein als Reiseveranstalter haftet auch für alle Schäden, die durch externe Unternehmen wie Hotels oder Busunternehmen entstanden sind. Vor dieser Art der Kostenforderungen ist der Verein mit der entsprechenden Versicherung ebenfalls geschützt. Die kontinuierliche Zunahme von Partnerschaften mit internationalen Dienstleistern erfordert einen verstärkten Fokus auf den Versicherungsschutz gegen Schäden, die durch diese externen Partner verursacht werden können.

 

  1. Haftung für interne Unternehmen

 

Die Reiseveranstalter-Versicherung greift für die tätigen Leistungsträger und Hilfspersonen, die der versicherten Organisation angehören, sowie für die Mitarbeiter und Reiseleiter, die auf der Reise beruflich tätig sind. Sofern es rechtlich zulässig ist, gilt der Versicherungsschutz weltweit und für Reiseveranstalter, wie auch für Reisevermittler.

 

In einem zunehmend globalisierten Umfeld, in dem internationale Reisen zur Norm geworden sind, unterstreicht dies die Bedeutung eines umfassenden Versicherungsschutzes, der die grenzüberschreitende Tätigkeit von Vereinen und deren Mitarbeitern berücksichtigt.

 

 

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3. Wie viel kostet die Reiseveranstalter-
Versicherung?

Die Höhe der Versicherungsprämie für Reiseveranstalter gestaltet sich sehr individuell und berechnet sich anhand der jährlichen Gesamtzahl der Reiseteilnehmer. Mit Blick auf die Zukunft hat sich gezeigt, dass die Branche aufgrund gestiegener Sicherheitsanforderungen und dem Wunsch nach umfassenderem Schutz auf eine breitere Palette von Versicherungsprodukten zurückgreift.

 

Hierdurch können Vereine aus verschiedenen Varianten wählen, um für jedes Mitglied und jede Reise das optimal ausgerichtete Angebot zusammenzustellen. Angesichts der dynamischen Marktentwicklung ist es ratsam, sich regelmäßig mit einem Versicherungsmakler abzustimmen, um den Versicherungsschutz aktuell zu halten und von möglichen Preisvorteilen zu profitieren.

 

 

4. Welche weiteren Versicherungen bieten sich für Vereine und Verbände an?

Ein maßgeschneidertes Versicherungskonzept ist das A und O für jeden Verein. Angesichts der Vielfalt an Risiken, die je nach Größe und Zweck des Vereins variieren können, ist es entscheidend, den Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen und anzupassen. Im Folgenden stellen wir Ihnen die Kernversicherungen für Vereine vor, die für einen umfassenden Schutz entscheidend sind.

 

Grundlegende Versicherungen

 

  1. Haftpflichtversicherung

 

Im Rahmen der Vereinstätigkeit haftet der Verein für Personenschäden, Sachschäden sowie Vermögensschäden. Insbesondere Schadensfälle, die Dritte betreffen, können zu hohen Forderungen führen. Eine Haftpflichtversicherung für Vereine ist daher unerlässlich, um sich gegen solche Schadensersatzansprüche abzusichern.

 

  1. Veranstalter-Haftpflichtversicherung

 

Bei öffentlichen Veranstaltungen ist der Verein speziellen Risiken ausgesetzt. Die Veranstalter-Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die während eines Events entstehen können und die von der allgemeinen Vereinshaftpflicht nicht abgedeckt werden.

 

  1. Vermögensschaden- und D&O-Haftpflichtversicherung

 

Die Fehlverwendung von Zuschüssen, falsche Spendenbescheinigungen oder versäumte Fristen in der Vereinsbuchführung können das Vermögen des Vereins oder der Vorstandsmitglieder belasten. Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung sowie eine D&O-Versicherung schützen vor finanziellen Verlusten durch solche Fehler.

 

Empfohlene Versicherungen

 

  1. Rechtsschutzversicherung für Vereine: Die Rechtsschutzversicherung deckt Gerichts- und Anwaltskosten ab und ist für Vereine essentiell, um im Falle eines Rechtsstreits finanziell abgesichert zu sein.
  1. Cyber-Versicherung: Die zunehmende Digitalisierung führt zu einem erhöhten Risiko von Cyberangriffen. Eine Cyber-Versicherung schützt Vereine vor den finanziellen Folgen von Cyberkriminalität.
  1. Inventar- und Gebäudeversicherung: Diese Versicherung ähnelt der privaten Wohngebäude- und Hausratversicherung und schützt das Vereinsinventar sowie die Räumlichkeiten vor Schäden durch Feuer, Einbruch und ähnliche Ereignisse.

 


 

Experten-Tipp von e24:

"Gemeinnützige Vereine brauchen andere Versicherungskonzepte als Privat- oder Firmenkunden. Bei der Absicherung kommt es nämlich auf die satzungsmäßige Tätigkeit des Vereins an.

 

Um den Verein zu schützen, sollten Versicherungskonzepte auf Sie zugeschnitten werden. Wir prüfen Ihre Policen und beraten Sie, welche Versicherungen Sie wirklich brauchen!"

 

Kontakt aufnehmen

 

Tino Braunschweig

— Versicherungsexperte für
Vereine & Verbände


5. Was ist unser Fazit zur
Reiseveranstalter-Versicherung?

Ohne eine entsprechende Reiseveranstalter-Versicherung sollte kein Verein eine Reise organisieren. Selbst wenn der Verein lediglich als Vermittler von Reiseleistungen agiert, ist der Abschluss einer adäquaten Versicherung unerlässlich. In der Rolle eines Reiseveranstalters übernimmt der Verein die Verantwortung für sämtliche Schäden im Rahmen der Reise. Diese Haftung erstreckt sich sowohl auf selbst verschuldete Schäden als auch auf jene, die durch externe Dienstleister entstanden sind.

 

Um diesen Risiken effektiv zu begegnen, bietet die Reiseveranstalter-Versicherung einen umfassenden Schutz. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab und schließt ebenfalls Schäden ein, die durch externe Unternehmen verursacht wurden.

 

Die Prämien für die Reiseveranstalter-Versicherung orientieren sich an der jährlichen Teilnehmerzahl der vom Verein organisierten Reisen. Angesichts der dynamischen Entwicklungen und des gestiegenen Sicherheitsbewusstseins im Reisesektor ist es wichtiger denn je, den Versicherungsschutz regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

 

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