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Veranstalter-Haftpflichtversicherung für Vereine & Verbände


Gerade Veranstaltungen bergen viele Gefahren, vor denen sich Vereine schützen sollten. Die Vereinshaftpflicht deckt zwar einige kleinere Events ab, doch die Größe und der Umfang vieler Vereinsveranstaltungen übersteigen oftmals den Versicherungsschutz. Hohe Kosten können dann mit einer Veranstalter-Haftpflicht vermieden werden.

 

Was genau die Veranstalter-Haftpflichtversicherung beinhaltet, wovor sie schützt und wie sie individuell angepasst werden kann, erfahren Sie hier.

 

  1. Checkliste zum Download

 

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In diesem Artikel erfahren Sie:

  1. Welche Risiken die Veranstalter-Haftpflichtversicherung abdeckt.
  2. Welche Versicherungsfälle die Veranstalter-Haftpflicht beinhaltet. 
  3. Wie Sie die Versicherung individuell an Ihre Veranstaltung anpassen und wie viel sie kostet. 
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Das Wichtigste in Kürze:

  1. Vereine haften grundsätzlich für Personen- und Sachschäden, die während einer Vereinsveranstaltung eintreten. Dabei übersteigen die Schadensersatzansprüche oftmals das Vereinsvermögen.   

 

  1. Die Veranstalter-Haftpflichtversicherung deckt alle Sach-, Personen- und Vermögensfolgeschäden im Veranstaltungszeitraum ab. Darüber hinaus ist der passive Rechtsschutz inbegriffen.  

 

  1. Die Kosten für die Veranstalter-Haftpflicht setzten sich aus der Teilnehmerzahl, der Anzahl der Mitarbeiter und dem Einschluss zusätzlicher Risiken zusammen. 

 

  1. Mithilfe des Versicherungs-Checkups der e24-Community können Sie kostenlos Ihre Police prüfen lassen. Unsere unabhängigen Experten zeigen Ihnen gerne, welcher Tarif am besten zu Ihrem Verein passt.  

 

1. Wovor schützt die Veranstalter-Haftpflichtversicherung?

Richtet ein Verein eine Veranstaltung aus, bei der Schäden durch eigenes Verschulden entstehen, so greift die Veranstalter-Haftpflichtversicherung. Diese schützt den Verein vor Kostenforderungen, die vor allem bei Personenschäden sehr hoch ausfallen können.

 

Warum eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung abschließen? 

Gerade bei Veranstaltungen wie Festivals, Konzerten, Paraden oder Sommerfesten, die ein erhöhtes Risiko mit sich bringen, sollte immer eine Versicherung abgeschlossen werden. Oft werden solche Veranstaltungen auch erst geduldet, wenn der Verein eine entsprechende Versicherung vorweisen kann.

 

Beispiel: Während eines Festivals stolpert ein Teilnehmer vor der Bühne über ein ungesichertes Kabel und verletzt sich hierbei. Ohne eine Versicherung müsste der Veranstalter für den Personenschaden und mögliche Vermögensschäden aufkommen.

 

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2. Was beinhaltet die Veranstalter-Haftpflichtversicherung?

Die Veranstalter-Haftpflichtversicherung schützt den Verein vor diversen Schadensfällen im Veranstaltungszeitraum sowie auch davor und danach. Je nach Umfang der Veranstaltung lohnt es sich zudem, einige zusätzliche Risiken mitzuversichern. 

 

Sachschäden, Personenschäden und Vermögensfolgeschäden 

Sie beinhaltet den Versicherungsschutz von Sach- und Personenschäden im Zeitraum vor, während und nach dem Event, inkl. Auf- und Abbau. Vermögensfolgeschäden sind inbegriffen, sofern der Schaden infolge eines Personen- oder Sachschadens auftritt.

 

Hinweis: Optional lassen sich ebenfalls Schäden, die während des Auf- und Abbauens von benutztem Equipment entstehen, absichern. Der Transport von Equipment zum Veranstaltungsort ist in der Regel ebenfalls abgesichert.

 

Passiver Rechtsschutz

Ebenfalls enthalten ist der passive Rechtsschutz. Der Vorteil hierbei ist, dass die Vereinsversicherung prüft, ob Schadensansprüche gegen den Verein überhaupt berechtigt sind und rechtlich geltend gemacht werden dürfen.

 

Wer ist versichert? 

Versichert sind im Normalfall alle haupt- und ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder, Mitarbeiter sowie alle Veranstaltungsteilnehmer. Der Schutz vor Sach- und Personenschäden ist nicht automatisch bei allen Aktivitäten gegeben. Risikoerhöhungen wie Feuerwerke, der Auf- und Abbau von Zelten und vieles mehr, muss extra angegeben werden und wird in den Versicherungspreis mit eingerechnet.

Das Wichtigste noch einmal in Kürze:

► Personen- und Sachschäden

  1. Finden im Rahmen der Veranstaltung statt.
  2. Können vom Veranstalter selbst, seinen Angestellten oder Hilfskräften verursacht werden.
  3. Die Versicherung übernimmt die Kostenanforderungen bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

► Vermögensfolgeschäden

  1. Treten als Folge eines Personen- oder Sachschadens auf.
  2. Die Versicherung übernimmt nicht nur Schmerzensgeld.
  3. Sondern auch Kosten für einen möglichen Verdienstausfall einer Person.

► Schadensersatzforderungen

  1. Die Versicherung prüft, inwieweit diese berechtigt sind (passiver Rechtsschutz).
  2. Sind die Forderungen unbegründet oder fallen unangemessen hoch aus, wehrt die Veranstalter-Haftpflicht diese ab.
  3. Beispiel: Teilnehmer verursachen Schäden am Privatbesitz außerhalb des Veranstaltungsgeländes.
  4. Die Versicherung übernimmt Ausgaben wie Prozesskosten bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
  5. Ein passiver Rechtsschutz ist gegeben.

 

3. Wie kann die Veranstalter-Haftpflichtversicherung individuell an den Verein angepasst werden?

Neben den Kosten der Haftpflichtversicherung sollten die verschiedenen Umstände von Vereinen und Verbänden geprüft werden. Es ist daher stets zu empfehlen, dass die Versicherungspolicen aufmerksam durchgelesen werden.

 


Experten-Tipp von e24:

"Gemeinnützige Vereine brauchen andere Versicherungskonzepte als Privat- oder Firmenkunden. Denn bei der Absicherung kommt es auf die satzungsmäßige Tätigkeit an.

 

Um den Verein zu schützen, sollten Versicherungskonzepte auf Sie zugeschnitten werden. Wir prüfen Ihre Policen und beraten Sie dazu, welche Versicherungen Sie wirklich brauchen!"

 

Kontakt aufnehmen

 

Tino Braunschweig

— Versicherungsexperte für
Vereine & Verbände


4. Kosten der Veranstalter-Haftpflicht

Die Versicherungsprämie der Veranstaltungshaftpflicht setzt sich aus folgenden Faktoren zusammen:

  1. Gesamtanzahl der Teilnehmer
  2. Gesamtanzahl der Mitarbeiter
  3. Einschluss zusätzlicher Risiken wie z. B. Gastronomie, Feuerwerke oder Auf- und Abbau von Zelten

 

5. Weitere Versicherungen für Vereine & Verbände

Weil jeder Verein andere Voraussetzungen mitbringt, sollte auch der Versicherungsschutz entsprechend individuell auf Ihren Verein abgestimmt sein. Folgend haben wir deshalb die wesentlichen Versicherungen für Vereine für Sie zusammengetragen. Dabei bilden die unten genannten Versicherungen die Basis für einen umfangreichen Versicherungsschutz. 

 

Grundlegende Versicherungen

Haftpflichtversicherung

Für jegliche Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die während der Vereinstätigkeit aufkommen, haftet der Verein. Insbesondere Personenschäden resultieren dabei oft in hohen Schadensersatzansprüchen. Die Haftpflichtversicherung für Vereine deckt in solch einem Fall alle berechtigten und unberechtigten Ansprüche gegen den Verein. 

 

Vermögensschaden- und D&O-Haftpflichtversicherung

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung schütz das Vereinsvermögen vor finanzieller Haftung. Die ergänzende D&O-Haftpflichtversicherung sichert hingegen das Privatvermögen der Vorstände. Klassische Versicherungsfälle sind die falsche Verwendung von Zuschüssen, Fehler in Spendenbescheinigungen oder verpasste Fristen in der Vereinsbuchführung.

 

Empfohlene Versicherungen

Reiseveranstalter-Versicherung

Bietet der Verein bei einer Vereinsreise mindestens zwei reisetypische Einzelleistungen, so gilt er per Gesetz als Reiseveranstalter und das geht mit zusätzlichen Haftungsrisiken einher (z.B. Haftung für externe Unternehmen). Um sich vor diesen Zusatzrisiken zu schützen, ist es durchaus ratsam, eine Reiseveranstalter-Haftpflicht abzuschließen. 

 

Rechtsschutzversicherung für Vereine

Sei es ein unzufriedenes Mitglied oder ein aufgebrachter Mitarbeiter: Vereine haben immer häufiger mit Rechtsstreitigkeiten zu kämpfen. Die Kosten für Gericht und Anwalt können den Verein dabei dramatisch belasten. Mit einer Rechtsschutzversicherung für Vereine decken Sie die essenziellen Rechtsschutz-Bereiche Ihres Vereines ab.

 

Cyber-Versicherung

Auch für Vereine ist es immer wichtiger, sich im Netz abzusichern, um nicht Opfer von Cybercrime zu werden. Dazu gehört unter anderem auch der Abschluss einer Cyber-Versicherung. So deckt diese die Unkosten bei Schäden der IT- und Daten-Sicherheit ab. 

 

Inventar- & Gebäudeversicherung

Verfügt Ihr Verein über eigene Möbel, ein Büro oder ein eigenes Vereinsgebäude? In diesem Fall ist die Inventarversicherung essenziell, um die Räumlichkeiten und das Inventar des Vereins vor Feuer, Einbruch, Leitungswasserschäden etc. zu schützen. 

 


Leistungen zugeschnitten auf Ihren Verein

 

 


6. Fazit

Die Veranstalter-Haftpflicht ist notwendig, wenn der Verein einmalig oder regelmäßig Veranstaltungen abhält, welche die Größe und die Risiken der Vereinshaftpflicht übersteigen - ob dies der Fall ist, können wir für Sie in einer kostenlosen Beratung zum Thema Vereinsversicherungen prüfen.

 

Dabei deckt die Veranstalter-Haftpflichtversicherung alle Sachschäden, Personenschäden und Vermögensfolgeschäden ab, die während des Veranstaltungszeitraums eintreten. Zusätzlich erhalten Sie passiven Rechtsschutz. Ebenfalls sind Vorstandsmitglieder, Mitarbeiter und Veranstaltungsteilnehmer mitversichert. 

 

Wie hoch die Versicherungsprämie ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Teilnehmeranzahl spielt hierbei eine große Rolle. Ebenfalls zusätzliche Risiken in Form von beispielsweise Gastronomie, Eventsportgeräten oder Tieren.

 

Durch die Individualität von Vereinen ergeben sich verschiedene Bedürfnisse im Versicherungsschutz, weshalb in erster Linie Versicherungsgesellschaften kontaktiert werden sollten, die sich mit den Besonderheiten von Vereinen auskennen.

 

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