Grundsätze der Buchführung im Verein

Die interne & externe Vereinsbuchführung


Auch Vereine unterliegen der Buchführungspflicht, sobald sie eingetragen sind. Denn nicht nur die Mitgliederversammlung will wissen, wie es um die finanziellen Mittel des Vereins steht, auch der Staat will über die Ein- & Ausgaben im Verein informiert werden.

 

Die Vereinsbuchführung liegt daher in der Verantwortung des Vorstandes. Dieser hat demnach dafür Sorge zu tragen, dass die Grundsätze einer ordentlichen Buchführung eingehalten sowie Unterlagen sorgfältig aufbewahrt werden.

 

« zurück zur Übersicht                 zum nächsten Artikel »

Checklist Vereinsbuchführung

Erhalten Sie kostenlose Muster & Vorlagen in der e24-Community!

 

zur e24-Community »

In diesem Artikel erfahren Sie:

  1. Wann für einen Verein Buchführungspflicht besteht.
  2. Worauf der Verein bei seiner Buchführung zu achten hat.
  3. Wie die externe Rechnungslegung bei der Vereinbuchführung funktioniert.
ehrenamt24   trenner   Wissen   trenner   VereinsWiki

Das Wichtigste in Kürze:

  1. Jeder eingetragene Verein (e.V.) unterliegt der Buchführungspflicht und muss daher einen Nachweis für alle Einnahmen & Ausgaben erstellen - dafür hat der Vorstand Sorge zu tragen.

 

  1. Vereine unterliegen daher dem Grundsatz der ordentlichen Buchführung und sind zur Aufbewahrungspflicht ihrer Belege verpflichtet. Ggf. empfiehlt sich ein detaillierter Bericht in Form einer Einnahmenüberschussrechnung oder einer Bilanz.

 

  1. Ist ein größeres Vermögen vorhanden, muss man außerdem die Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnungen aufführen.

 

  1. In unserer e24-Community erhalten Sie kostenlose Downloads zu Muster & Vorlagen - darunter einige nützliche Musterdokumente für die Vereinsbuchführung.

 

1. Wann hat ein Verein Buchführungspflicht?

Sobald ein Verein eingetragen ist (e.V.), nimmt dieser als juristische Person am wirtschaftlichen Verkehr teil. Das bedeutet, dass er auch ohne Gewinnerzielungsabsicht zur Buchführung verpflichtet ist - bspw. um seine Mitgliedsbeiträge zu verwalten. Dementsprechend sind ebenfalls gemeinnützige Organisationen, wie Sportvereine, Kultureinrichtungen oder kirchliche Träger zur Vereinsbuchführung verpflichtet.

 

Laut § 63 Abs. 3 AO muss jede Körperschaft durch das ordnungsmäßige Aufzeichnen aller Einnahmen & Ausgaben nachweisen, dass ihre Geschäftsführung (die Mitgliederversammlung oder der Vorstand) darauf ausgerichtet ist, ihre Satzungszwecke zu erfüllen. Die Vereinsbuchführung dient daher der Kontrolle über einen satzungsgemäßen Geschäftsbetrieb.

 

Hinweis: In der e24-Community, unserem kostenlosen Mitgliederbereich, können gemeinnützige Vereine Mustervorlagen zur Vereinsbuchführung herunterladen. 

 


 

2. Grundsätze der Vereinsbuchführung

Die Vereinsverwaltung kann einem schnell über den Kopf steigen. Die Verwaltung des Vereinsvermögens, die Abbuchungen von Mitgliedsbeiträgen, der Erhalt von Spenden und das Ausstellen von Spendenbescheinigungen sind nur einige Bereiche, mit denen sich die Vereinsbuchführung beschäftigen muss. Wir erklären Ihnen, worauf Sie achten müssen.

 

Wer ist im Verein verantwortlich?

Die Vereinsbuchführung liegt in der Verantwortung des Vorstandes. Dieser hat dafür Sorge zu tragen, dass diese ordnungsgemäß durchgeführt wird. Die Verpflichtung zur Auskunft über die Einnahmen & Ausgaben des Vereins gegenüber den Mitgliedern in der Mitgliederversammlung ist zum einen im BGB verankert, zum anderen ist sie Bestandteil der meisten Vereinssatzungen.

 

Ordentliche Vereinsbuchführung

Jede Verbuchung und dessen Fundstelle sollte in einem Hauptbuch vermerkt werden. So schafft man einen optimalen Überblick über alle Belege. Darüber hinaus gehört zu jeder ordentlichen Vereinsbuchführung auch eine Bestandsaufnahme bzw. eine Inventur, die jährlich stattfinden sollte. Sämtliche Ein- & Ausgaben sind täglich festzuhalten. 

 

Grundsätze der Buchführung

Die wichtigsten Grundsätze der Buchhaltung sind laut § 146 Abs. 3 AO:

  1. Buchungen und Aufzeichnungen jeglicher Art sind in lebender Sprache, möglichst auf Deutsch, vorzunehmen
  2. Bedeutungen von Abkürzungen, Ziffern, Buchstaben, Symbolen etc. müssen eindeutig sein
  3. Buchungen und Aufzeichnungen dürfen nicht verändert werden, sodass der ursprüngliche Inhalt nicht mehr identifiziert werden kann
  4. Aufzeichnungen dürfen auf Datenträgern abgelegt werden, solange die Aufzeichnungen gemäß den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung entsprechen

Wichtigste Angaben für Belege

Auf allen Belegen sollten folgende Angaben notiert werden:

  1. Ausstellungsdatum
  2. Vorgangsbeschreibung
  3. Wertangaben (in Euro)
  4. Zu belastendes Konto
  5. Laufende Belegnummer
  6. Unterschrift des Belegausstellers
  7. Prüfungsbestätigung mit Namen und Datum
  8. Buchungsdatum
  9. Buchungsbestätigung

 

Aufbewahrungspflicht im Verein

Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht ist in § 147 AO geregelt. Die sogenannte Aufbewahrungspflicht von Unterlagen ist zeitlich befristet und besagt, dass wesentliche Unterlagen sorgfältig aufzubewahren sind.

 

Aufzubewahrende Unterlagen

  1. Bücher, Aufzeichnungen, Inventare (10 Jahre)
  2. Jahresabschlüsse, Lageberichte, Eröffnungsbilanzen, (10 Jahre)
  3. Organisationsunterlagen (10 Jahre)
  4. Alle empfangenden Handels- oder Geschäftsbriefe (6 Jahre)
  5. Wiedergaben abgesandter Handels- oder Geschäftsbriefe in Form von Kopien oder Durchschlägen (6 Jahre)
  6. Buchungsbelege, sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Belangen sind (6 Jahre)

 

Die Aufbewahrungsfrist dieser Unterlagen beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem:

  1. Die letzte Eintragung in das Buch gemacht worden ist
  2. Die Eröffnungsbilanz, der Jahresabschluss oder der Lagebericht aufgestellt wurde
  3. Der Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder versandt worden ist
  4. Der Buchungsbeleg entstanden ist
  5. Die Aufzeichnung vorgenommen worden ist
  6. Sonstige Unterlagen entstanden sind

 

Einnahmenüberschussrechnung & Bilanz

Für einen detaillierten Bericht der Vereinsbuchführung empfiehlt sich je nach Größe, Belegvolumen und bewegten Geldern eine Kostenaufstellung in Form einer Einnahmenüberschussrechnung oder einer Bilanz. Da die Mitgliederversammlung oder das Finanzamt jedoch auch Belege anfordern können, ist es sinnvoll, diese sorgfältig aufzubewahren.

 

Hinweis: Ein Überblick zu sämtlichen Vorschriften zur Rechenschafts- und Buchführungspflicht von Vereinen lassen sich in §259 und §666 BGB nachlesen.

Rechtssichere Vereinsbuchführung

Software-Lösung für Vereine

Die Gestaltung einer rechtssicheren Vereinsbuchführung kann kompliziert sein und viel Arbeit bedeuten. Eine Software-Lösung für Vereine & Verbände kann die Arbeit für die Vereinsverwaltung reduzieren. Die Vereinssoftware automatisiert die Erstellung von Rechnungen, Mahnverfahren & Bilanzen. Diese werden somit mit nur wenigen Klicks rechtssicher erstellt.

 

Kontakt aufnehmen     Infos zur Software

 

3. Die externe Rechnungslegung

Vereinsmitglieder, Spender & Adressaten der Rechnungslegung wollen über die Aufbringung & Verwendung der Finanzen in Kenntnis gesetzt werden. Die Einnahmen-/ Ausgabenrechnung dient als Rechnungslegungsinstrument. Ist ein größeres Vermögen vorhanden, muss man außerdem die Bilanz sowie eine Gewinn- & Verlustrechnungen aufführen.

 

Auch bei der Jahresrechnung (Ein-/ Ausgabenrechnung) muss darauf geachtet werden, dass eine unter Anwendung der Grundsätze ordnungsgemäße Buchführung erstellt wird. Die Jahresrechnung soll Vergleiche mit Zahlen anderer Vereine ermöglichen.

 


 

Experten-Tipp von e24:

"Die meisten Fehler im Vereinsalltag geschehen im operativen Geschäft, insb.bei Finanzen kann sich ein Verein jedoch keine Fehler erlauben, denn im schlimmsten Fall verliert er sogar seine Gemeinnützigkeit.

 

Bei einer fehlerhaften Vereinsbuchführung haftet der Vorstand mit seinem Privatvermögen. Daher sollte dieser ausreichend vor fahrlässigen Pflichtverletzungen geschützt und versichert werden."

 

Kontakt aufnehmen

 

Tino Braunschweig

— Versicherungsexperte
für Vereine & Verbände


 

4. Konsequenzen bei fehlerhafter Vereinsbuchführung

In der täglichen Praxis können überall Fehler passieren - ebenfalls bei der Buchhaltung im Verein. Aber gerade hier sollten Fehler vermieden werden. Je nach Schwere der Fehler oder Dauer des Verzug bei Fristen, kann es für den Verein teuer werden.

 

Nichteinhaltung von Fristen

Auch das Versäumen von Fristen kann teuer werden, da in diesem Fall Säumniszuschläge und Verzugszinsen anfallen. Rückständige Steuerlasten kosten oft zwei Prozent des offenen Betrags, dazu kommen noch Verzugszinsen. Diese Kosten lassen sich vermeiden, indem der Verein sich von vornherein informiert, um seine Steuern rechtzeitig zu zahlen. Eine umfassende Software zur Vereinsverwaltung kann dabei unterstützen, eine gründliche Vereinsbuchführung zu schaffen.

 

Verdacht auf Steuerhinterziehung

Wer unter Verdacht gerät, Steuern hinterzogen zu haben, muss mit einer saftigen Geldstrafe oder schlimmstenfalls sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren rechnen. Bemerkt man, dass ein Termin oder eine Frist nicht ordnungsgemäß eingehalten werden kann, hält man idealerweise Rücksprache mit dem Finanzamt. In der Regel ist die Behörde unter solchen Umständen kooperativ und zeigt Verständnis, wenn man sich rechtzeitig meldet.

 

Hinzuschätzungen vom Finanzamt

Jeder Verein oder Verband sollte die Grundlagen der Buchhaltung beherrschen, damit sich keine Fehler einschleichen. Entdeckt das Finanzamt nämlich Lücken, kann das ganz schön teuer werden. Stellt das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung fest, dass ein Verein die Buchführung nicht ordnungsgemäß durchgeführt hat, kann es ggf. Hinzuschätzungen vornehmen. Der Betriebsprüfer geht in diesem Fall davon aus, dass nicht alle Einnahmen & Ausgaben des Vereins richtig erfasst wurden und hat das Recht, die Besteuerungsgrundlage nach der größten Wahrscheinlichkeit zu schätzen.

 

War dieser Artikel hilfreich?

12
1

Leistungen zugeschnitten auf Ihren Verein

VereinsVersicherungen - Versicherungen für Vereine & Verbände - ehrenamt24

VereinsVersicherungen

  1. Haftpflichtversicherung
  2. Veranstaltungshaftpflicht
  3. Vermögensschaden- und D&O

zu den Versicherungen »

VereinsSoftware - Software für Vereine & Verbände - ehrenamt24

VereinsSoftware

  1. Software-Lösungen
  2. VereinsApp
  3. Individualprogrammierung

zur VereinsSoftware »

VereinsFinanzierung - Finanzierung für Verein & Verbände - ehrenamt24

VereinsFinanzierung

  1. Fundraising
  2. Sponsoren-Vermittlung
  3. Crowdfunding

zur Finanzierung »

VereinsApp - Digitalisierung für Vereine & Verbände - ehrenamt24

VereinsApp

  1. Kommunikation stärken
  2. Verwaltung entlasten
  3. Mitglieder binden

zur VereinsApp »

VereinsBeratung - Beratung für Vereine & Verbände - ehrenamt24

VereinsBeratung

  1. Steuerberatung
  2. Workshops & Seminare
  3. Web-Seminare

zur Beratung »

MitgliederBenefits - Einkaufsgemeinschaft für Vereine & Verbände - ehrenamt24

MitgliederBenefits

  1. Rabattplattform
  2. Einkaufsgemeinschaft
  3. Keine Kosten!

zu MitgliederBenefits »

VereinsMarketing - Marketing für Vereine & Verbände - ehrenamt24

VereinsMarketing

  1. VereinsWebsite
  2. Suchmaschinenoptimierung (SEO)
  3. Social Media Marketing

zum VereinsMarketing »

Über ehrenamt24

ehrenamt24 ist eine Gemeinschaft von Experten, die für Vereine & Verbände in allen Fragen rund um digitale Lösungen und Mitgliederservice bereitsteht.

Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir innovative Ideen, die Ihr Vereins- und Verbandsleben effizienter, zukunftsfähiger & sozialer gestalten.

Kontakt

ehrenamt24 Benefits GmbH
Mühlweg 2b
82054 Sauerlach

E-Mail: info@ehrenamt24.de
Web: www.ehrenamt24.de

e24-Community

Seite teilen – Digitale Lösungen für Vereine & Verbände – ehrenamt24
Facebook Share – Beitrag teilen – Wissen für Vereine & Verbände – ehrenamt24 Linkedin Share – Beitrag teilen – Wissen für Vereine & Verbände – ehrenamt24 Twitter Share – Beitrag teilen – Wissen für Vereine & Verbände – ehrenamt24 Xing Share – Beitrag teilen – Wissen für Vereine & Verbände – ehrenamt24
Kontakt – Digitale Lösungen für Vereine & Verbände – ehrenamt24

Thanks for your Feedback!

If you feedback requires a response, we'll be in touch shortly

War dieser Artikel hilfreich?

12
1