Reiseschutz für Vereine & Mitglieder

Reiseversicherungen für Vereine


Vereinsreisen sind ein wesentlicher Bestandteil des Vereinslebens. Doch auch während der Reise sind Mitglieder zahlreichen Haftungsrisiken ausgesetzt. Ihr Versicherungsschutz ist jedoch oftmals mangelhaft. Im Ernstfall führt das, zu hohen Unkosten.

Mit den richtigen Reiseversicherungen schafft der Verein Abhilfe. Entscheidend ist dabei, dass der Verein sich sowohl für Inlands- als auch Auslandsreisen entsprechend absichert.

 

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In diesem Artikel erfahren Sie:

  1. Wann Reiseversicherungen bei einer Vereinsreise sinnvoll sind.
  2. Welche Reiseversicherung für Vereinsreisen im In- und Ausland erforderlich sind.
  3. Welche Reiseversicherungen sich darüber hinaus noch lohnen.
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Das Wichtigste in Kürze:

  1. Reiseversicherungen sind bei Vereinsreisen ab einer Gruppe von fünf Personen sinnvoll.
  1. Bei Vereinsreisen in Deutschland sollten Sie sich insbesondere gegen Haftungsrisiken, Unfälle und Rechtsstreit absichern. Entsprechenden Schutz leisten hier Reisehaftpflichtversicherung, Reiseunfallversicherung und Reiserechtsschutzversicherung.
  1. Bei Vereinsreisen ins Ausland ist die Auslandskrankenversicherung entscheidend, da Sie für ärztliche Behandlung und Krankenhausbesuche vor Ort aufkommt. Das gilt sowohl für Europa als auch für das außereuropäische Ausland. 
  1. Im Versicherungscheck unserer e24-Community prüfen unabhängige Experten kostenlos und unverbindlich, welche Versicherungspolice am besten zu Ihrem Verein passt. 

 

1. Wann sind Reiseversicherungen für Vereine sinnvoll?

Grundsätzlich sind Reiseversicherungen für Vereinsreisen bereits ab einer Gruppe von 5 Personen zu empfehlen. Das gilt sowohl für Vereine, die gerne ins Ausland verreisen wollen als auch Vereine, die eine Reise nach Deutschland planen. In einigen Fällen, wie beispielsweise staatlich geförderten Maßnahmen, ist der Abschluss von Reiseversicherungen sogar Pflicht.

 

2. Welche Reiseversicherungen sind bei Vereinsreisen sinnvoll?

Welche Reiseversicherung Sie für Ihre Vereinsreise benötigen, hängt maßgeblich von Ihrem Reiseziel ab. So ist für Reisen in Deutschland ein anderer Versicherungsschutz erforderlich als für Vereinsreisen ins Ausland.

Tipp: Mit dem Bernhard-Reise-Versicherungsassistenten finden Sie schnell und einfach den passenden Tarif für Ihre Vereinsreise.

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3. Reiseversicherungen für Vereinsreisen innerhalb Deutschlands

Bei Vereinsreisen in Deutschland sind Sie vornehmlich mit drei großen Haftungsrisiken konfrontiert: Schadensersatzforderungen, Unfälle und Rechtsstreitigkeiten. Entsprechend gilt es jedes dieser Risiken mit einer dafür eigens konzipierten Versicherung zu decken.

  1. Reisehaftpflichtversicherung 

    Die wichtigste Versicherung für Vereinsreisen ist die Reisehaftpflichtversicherung. So übernimmt die Reisehaftpflicht alle Kosten, die aufgrund von Schadensersatzansprüchen Dritter, während der Reise entstehen. Dazu zählen unter anderem Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Darüber hinaus deckt die Reisehaftpflicht aber auch Schäden an gemieteten beweglichen und unbeweglichen Sachen.
  1. Reiseunfallversicherung 

    Ebenfalls sollten Sie auf der Vereinsreise stets auf Unfälle gefasst sein. Gerade Unfälle, die zu schweren Verletzungen oder sogar Invalidität führen, sind aufgrund von Pflege-, Umbau- und Betreuungskosten besonders belastend. Eine Reiseunfallversicherung übernimmt im Worst Case, die Unkosten für Krankenhausendgeld, Bergungskosten sowie Invaliditäts- und Todesfallleistungen.
  1. Reiserechtsschutzversicherung 

    Zuletzt sollten Sie sich außerdem, um einen ausreichenden Rechtsschutz kümmern. So ist es schnell passiert, dass es aufgrund eines der oben beschriebenen Szenarien zu Rechtsstreitigkeiten kommt. Die Reiserechtsschutzversicherung unterstützt Sie in diesem Sinne bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und der Verteidigung bei Strafverfahren. 

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4. Reiseversicherungen bei Vereinsreisen ins Ausland

Für Vereinsreisen ins Ausland gibt es insbesondere eine Reiseversicherung, die keinesfalls in Ihrem Repertoire fehlen darf: die Auslandskrankenversicherung (kurz: AKV). Warum eine AKV für Auslandsreisen unverzichtbar ist, welche Leistung sie beinhaltet und wie Sie sich darüber hinaus im Ausland schützen können, erfahren Sie in folgendem Absatz.

Was bringt eine Auslandskrankenversicherung?

Die Auslandskrankenversicherung ist das Pendant zur Krankenversicherung in Deutschland.  Ergo schützt sie die Vereinsmitglieder vor Mehrkosten, die aufgrund von ärztlichen Behandlungen oder Krankenhausaufenthalten im Ausland anfallen.

  1. AKV im außereuropäischen Ausland

    Gerade im außereuropäischen Ausland ist die AKV unverzichtbar, denn hier greift die inländische Krankenversicherung nicht mehr. Für potenzielle Behandlungen müssen die Reiseteilnehmer entsprechend aus eigener Tasche zahlen.
  1. AKV in Europa

    Auch innerhalb Europas sollten Sie nicht auf eine Auslandskrankenversicherung verzichten. Hier greift zwar in der Regel die deutsche Krankenversicherung, jedoch nur im landesüblichen Umfang und nur bei Behandlung bestimmter Kassenärzte. Alles, was darüber hinaus geht, ist eigenständig zu begleichen.

Tipp: Einen detaillierten Überblick zu AKV-Tarifen für diverse Länder in und außerhalb Europas finden Sie hier: BR Reiseblog - Reisetipps

Was ist abgesichert?

Folgende sind die wesentlichen Leistungen einer Auslandskrankenversicherung:  

  1. Krankheitskosten für ambulante und stationäre Heilbehandlung
  2. Schmerzstillende Zahnbehandlung
  3. Rückholung aus dem Ausland und eine entsprechende Weiterbehandlung im Heimatland
  4. Überführungskosten im Todesfall

Zusätzlicher Schutz für Vereinsreisen im Ausland

Genauso wie bei Reisen in Deutschland sollten Sie Ihre Vereinsmitglieder bei Auslandsreisen außerdem zusätzlich durch eine Reisehaftpflichtversicherung, Reiseunfallversicherung und Rechtsschutzversicherung schützen, um auch gegen Haftungsfälle, Unfälle und Rechtsstreitigkeiten im Ausland gewappnet zu sein.

Hinweis: Bei unserem Kooperationspartner, dem BERNHARD Reiseversicherungsmakler erhalten Sie alle drei oben genannten Reiseversicherung gemeinsam in einem Sachpaket.


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5. Zusatzversicherungen für Vereinsreisen im In- und Ausland

Neben dem oben dargestellten Versicherungsschutz, gibt es je nach Größe und Vereinsstruktur noch einige Zusatzversicherungen, die sich ebenfalls bei einer Vereinsreise im In- sowie Ausland auszahlen.

  1. Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter

    Organisiert ein Verein eigenständig eine Vereinsreise und bietet dabei mindestens zwei reise typische Leistungen (z. B. Transfer oder Übernachtung) an, so gilt er als Reiseveranstalter. Das heißt auch, dass der Verein zusätzliche Haftungsrisiken auf sich nimmt. So haftet er nicht nur für selbstverschuldete Schäden, sondern auch für Schäden, die durch seine Kooperationspartner verursacht werden (z.B. Busunternehmen). Eine Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter deckt Risiken dieser Art, sodass Sie ungestört Ihre Vereinsreise antreten können.

Tipp: Hier gibt es weitere Details zur Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung für Sie: Reiseveranstalter-Versicherung für Vereine

  1. Reiserücktrittkostenversicherung

    Muss der Verein kurz vor Aufbruch, aus einem dringlichen Grund von der Vereinsreise zurücktreten, ist dies in der Regel mit recht hohen Stornierungskosten verbunden. Genau in solchen Fällen greift die Reiserücktrittkostenversicherung. Tritt der Verein also wegen eines zuvor versicherten Grundes von der Vereinsreise zurück, so deckt die Reiserücktrittsversicherung die fälligen Stornogebühren.
  1. Reiseabbruchversicherung

    Ähnlich wie beim Reiserücktritt fallen bei Reiseabbruch Umbuchungskosten an. Zudem geht das Geld, welches Sie bereits in bestimmte Reiseleistungen investiert haben, verloren. Mit Abschluss einer Reiseabbruchversicherung schützen Sie sich nicht nur gegen Zusatzkosten beim vorzeitigen Abbruch einer Reise, sondern bekommen zudem nicht in Anspruch genommene Leistungen erstattet.
  1. Reisegepäckversicherung

    Zuletzt können Sie außerdem noch Ihr Gepäck mithilfe einer Reisegepäckversicherung sichern. Diese übernimmt in folgenden Fällen die Kosten für beschädigtes oder verschollenes Gepäck:
  2. Diebstahl
  3. Raub
  4. Zerstörung durch höhere Gewalt (z.B. Feuer oder Wasserschäden)
  5. Verlust beim Transport

Hinweis: Beim BERNHARD Reiseversicherungsmakler können Sie die Auslandskrankenversicherung mit kostengünstigen und leistungsstarken Versicherungspaketen ergänzen.

 

6. Fazit

Reiseversicherungen für Vereine sind bereits ab einer Teilnehmerzahl von 5 Personen sinnvoll. Welche Reiseversicherungen dabei konkret notwendig sind, hängt vom entsprechenden Reiseziel ab.

Bei Reisen innerhalb von Deutschland sind Sie vor allem mit Haftungsrisiken, Unfällen und Rechtsstreitigkeiten konfrontiert. Die Reisehaftpflichtversicherung, die Reiseunfallversicherung und die Reiserechtsschutzversicherung bieten in diesen Bereichen einen umfassenden Versicherungsschutz.

Für Auslandsreisen ist vorwiegend die Auslandskrankenversicherung wesentlich. So deckt diese im europäischen als auch dem außereuropäischen Ausland die Mehrkosten für ärztliche Behandlungen und Krankenhausaufenthalte.

Darüber hinaus können Sie sich zusätzlich im In- wie Ausland durch die Reiseveranstalter, die Reisekostenrücktritt-, die Reiseabbruch- und die Reisegepäckversicherung absichern, um Ihren Versicherungsschutz abzurunden.

 

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