Freistellungsbescheid für Vereine


Für jeden Schatzmeister und Vereinsvorstand ist dieses Dokument das wichtigste Papier im Ordner: der Freistellungsbescheid. Er ist der amtliche Nachweis, dass Ihr Verein gemeinnützig ist. Ohne ihn zahlen Sie Steuern wie ein Wirtschaftsunternehmen und dürfen keine Spendenbescheinigungen ausstellen.

Dieser Artikel erklärt einfach und kompakt, wie Sie den Bescheid erhalten, welche Vorteile er Ihnen bringt und welche typischen Fallstricke Sie vermeiden sollten.
 

 

« zurück zur Übersicht                 zum nächsten Artikel »

Download Mustervorlagen

Erhalten Sie kostenlosen Zugang zu Mustervorlagen in der e24-Community!

zur e24-Community »

In diesem Artikel erfahren Sie:

  1. Was der Freistellungsbescheid ist und warum Ihr Verein ihn benötigt.
  2. Welche Steuervorteile und Rechte (z. B. Spendenbescheinigungen) er ermöglicht.
  3. Wie der Weg zum Bescheid in der Gründungsphase und im laufenden Betrieb abläuft.
  4. Warum die Trennung der vier Sphären in der Buchhaltung entscheidend ist.
  5. Was die 45.000-€-Grenze bedeutet und wann Steuern fällig werden können.
  6. Welche typischen Fehler die Gemeinnützigkeit gefährden und was 2024/2025 neu ist.
ehrenamt24   trenner   Vereinswiki

Das Wichtigste in Kürze:

  1. Der Freistellungsbescheid ist der offizielle Nachweis, dass Ihr Verein gemeinnützig ist. Er ist die Grundlage für steuerliche Vorteile und dafür, dass Sie Spendenbescheinigungen ausstellen dürfen.
  1. In der Gründungsphase prüft das Finanzamt meist zuerst nur die Satzung und erteilt einen Feststellungsbescheid nach § 60a AO. Im laufenden Betrieb wird regelmäßig geprüft, ob die tatsächliche Geschäftsführung zur Satzung passt und Mittel korrekt verwendet wurden. Daraus entsteht dann der „echte“ Freistellungsbescheid.
  1. Entscheidend für die Prüfung ist eine saubere Buchführung, bei der Einnahmen klar den vier Bereichen zugeordnet werden. Die 45.000-€-Grenze spielt dabei eine wichtige Rolle, weil sie beeinflusst, wann ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb steuerpflichtig werden kann.
  1. Viele Vereine übersehen außerdem die Kapitalertragsteuer, weil Banken sie auf Zinsen oft automatisch abziehen. Sie können den Abzug vermeiden oder sich die Steuer erstatten lassen.
  1. Kritisch wird es häufig durch falsche Spendenbescheinigungen, ungeprüfte Satzungsänderungen, zu hohe Vergütungen oder eine fehlerhafte Mittelverwendung. Zusätzlich sollten Sie die aktuellen Pflichten rund um Register-Transparenz und E-Rechnung im Blick behalten.

 

1. Was ist der Freistellungsbescheid eigentlich?

Kurz gesagt: Der Freistellungsbescheid ist der „TÜV-Stempel“ für Ihren Verein. Das Finanzamt prüft regelmäßig (meist alle drei Jahre), ob Sie sich an die Satzung halten und die Mittel tatsächlich für den gemeinnützigen Zweck verwenden. Ist alles in Ordnung, erhalten Sie den Freistellungsbescheid.

Ihre Vorteile:

  1. Steuerfreiheit: In den meisten Bereichen fallen keine Gewerbe- und Körperschaftssteuern an.
  2. Spenden: Sie dürfen Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) ausstellen. Ohne aktuellen Bescheid ist das nicht zulässig.
  3. Zuschüsse: Viele Fördermittel von Stadt oder Land werden nur bei Vorlage des Bescheids gewährt.

Hinweis: Mehr zum Thema "Steuern im Verein" erfahren Sie hier

Steuerdeklaration & -Prüfung

Steuerberatung für Vereine & Verbände

Das Steuerrecht für gemeinnützige Vereine ist kompliziert - Körperschafts-, Umsatz- sowie Lohnsteuer sind zu berücksichtigen. Für gemeinnützige Vereine gibt es weitere Besonderheiten. Lassen Sie sich zu steuerrechtlichen Themen beraten, sodass Sie sich auf die Vereinsarbeit konzentrieren können!

 

Kontakt aufnehmen   Infos zur Beratung

2. Der Weg zum Bescheid: Antrag und Ablauf

Wie Sie an das Dokument kommen, hängt davon ab, in welcher Phase sich Ihr Verein befindet.

1. Phase A: Wir gründen gerade erst

Ein neuer Verein hat noch keine „Taten“ vorzuweisen, die das Finanzamt prüfen könnte.

  1. Das passiert: Das Finanzamt prüft nur Ihre Satzung. Enthält sie alle nötigen Klauseln zur Gemeinnützigkeit?
  2. Das Ergebnis: Sie erhalten einen Feststellungsbescheid nach § 60a AO.
  3. Wichtig: Dieser Bescheid ist eine „Vorschusslorbeere“. Sie dürfen damit bereits als gemeinnützig starten, werden aber später strenger geprüft.

2. Phase B: Wir sind schon aktiv (laufender Betrieb)
Sobald der Verein läuft, müssen Sie meist alle drei Jahre eine Steuererklärung abgeben (via ELSTER).

  1. Das wird geprüft: Passt die tatsächliche Geschäftsführung zur Satzung? Wurden Gelder korrekt verwendet?
  2. Das Ergebnis: Sie erhalten den „echten“ Freistellungsbescheid. Er gilt rückwirkend für die geprüften Jahre und meist 5 Jahre für die Zukunft (für Spenden).

Wissensdatenbank & Expertenzugang

Die e24-Community

Werden Sie Teil einer geschlossenen Community, in der Sie umfangreiches Wissen zu vereinsrelevanten Themen erhalten. Erhalten Sie Zugang zu einer umfassenden Datenbank an Vereinsdokumenten, Factsheets, Guidelines & Mustervorlagen und profitieren Sie von verschiedenen Vergünstigungen für Ihren Verein.

 

Kostenlos Mitglied werden   Infos zur e24-Community

 

3. Die 4 Töpfe: Wo das Geld landet

Für den Freistellungsbescheid müssen Sie Ihre Einnahmen in der Buchhaltung sauber trennen. Das Finanzamt unterscheidet vier Bereiche („Sphären“):

  1. Ideeller Bereich: Das Herzstück Ihres Vereins. Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse. → Komplett steuerfrei.
  2. Vermögensverwaltung: „Geld arbeiten lassen“. Zinsen, langfristige Vermietung (z. B. Wohnung im Vereinsheim). → Ertragsteuerfrei (oft 7 % Umsatzsteuer).
  3. Zweckbetrieb: Einnahmen, die direkt dem Vereinszweck dienen (z. B. Startgelder beim Sportfest, Eintritt beim Theaterverein). → Steuerfrei, solange Sie keine unfaire Konkurrenz für Unternehmen darstellen.
  4. Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (WiGb): Alles, was „Kommerz“ ist. Bierverkauf beim Sommerfest, Werbung, Sponsoring (mit Gegenleistung).
  • Die 45.000-€-Grenze: Bleiben die Einnahmen (brutto) hier unter 45.000 € pro Jahr, fallen in der Regel keine Ertragsteuern an.
  • Drüber? Dann können Körperschaft- und Gewerbesteuer fällig werden.

4. Geld zurück: Die Kapitalertragsteuer (KapESt)

Ein Punkt, den viele Vereine übersehen: Banken ziehen auf Zinsen automatisch 25 % Abgeltungsteuer ab – auch bei gemeinnützigen Vereinen. Diese Steuer können Sie vermeiden oder sich erstatten lassen.

Option A: Abzug vermeiden (erst gar nicht zahlen)
Legen Sie Ihrer Bank Ihren aktuellen Freistellungsbescheid vor oder beantragen Sie beim Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung). Dann zahlt die Bank die Zinsen in der Regel brutto aus.

Option B: Erstattung beantragen (wenn bereits abgezogen wurde)

  1. Sie geben eine Steuererklärung ab: Tragen Sie die einbehaltene Steuer in der Erklärung ein (z. B. in der Anlage GK oder KSt 1 F).
  2. Sie geben keine Steuererklärung ab: Stellen Sie einen Antrag auf Erstattung beim Bundeszentralamt für Steuern (online über das BOP).

5. Vorsicht Falle! So verliert man den Bescheid

Der Verlust der Gemeinnützigkeit ist der „Super-GAU“. Häufige Gründe sind:

  1. Zu viel Geld gehortet: Sie dürfen Mittel nicht unbegrenzt ansammeln. In der Regel müssen sie „zeitnah“ (innerhalb von 2 Jahren) für den gemeinnützigen Zweck verwendet werden. Ausnahme: Liegen Ihre Gesamteinnahmen unter 45.000 € pro Jahr, dürfen Sie Mittel deutlich flexibler ansparen.
  2. Unklare oder veraltete Satzung: Die Satzung muss fachlich korrekt und aktuell sein. Nehmen Sie Änderungen nicht „einfach so“ vor, sondern stimmen Sie diese vorher mit dem Finanzamt ab.
  3. Fehler bei Spendenbescheinigungen: Wer Spendenbescheinigungen falsch ausstellt (z. B. trotz Gegenleistung oder „Gefälligkeit“), haftet pauschal mit 30 % des bestätigten Betrags. Bei Vorsatz kann auch eine persönliche Haftung des Vorstands drohen.
  4. Vergütungen und Gehälter: Eine Zahlung an Vorstandsmitglieder ist nur zulässig, wenn die Satzung das ausdrücklich erlaubt (Ehrenamtspauschale beachten). Unangemessen hohe Vergütungen verstoßen gegen das Gebot der Selbstlosigkeit.

6. Aktuelles: Das müssen Sie für 2024/2025 wissen

Die Bürokratie schläft nicht. Zwei Neuerungen sind für Ihr Wiki besonders wichtig:

  1. Zuwendungsempfängerregister (seit 2024): Es gibt eine öffentliche Online-Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern. Dort ist einsehbar, ob Ihr Verein als gemeinnützig geführt wird. Als deutscher Verein müssen Sie sich nicht aktiv anmelden (die Meldung erfolgt durch das Finanzamt) – prüfen Sie aber unbedingt, ob Ihre Angaben (z. B. Name und Bankverbindung) korrekt hinterlegt sind.
  2. E-Rechnung (ab 01.01.2025): Auch Vereine müssen ab 2025 technisch in der Lage sein, elektronische Rechnungen (XML-Formate wie XRechnung) zu empfangen und zu verarbeiten. Ein einfaches PDF reicht rechtlich nicht mehr aus. Richten Sie dafür am besten eine eigene E-Mail-Adresse ein und prüfen Sie, ob Ihre Software bzw. Ihr Workflow E-Rechnungen unterstützt.  

Fazit für die Praxis

Der Freistellungsbescheid ist Ihre Eintrittskarte zu fast allen steuerlichen Vorteilen. Bewahren Sie das Original sicher auf, erstellen Sie eine digitale Kopie und behalten Sie das Ablaufdatum im Blick (für Spendenbescheinigungen oft nach fünf Jahren relevant). Steht die nächste Prüfung an, gilt: Ruhe bewahren. Wenn Sie die vier „Töpfe“ in der Buchhaltung sauber trennen, sind Sie in der Regel auf der sicheren Seite.

 

zur e24-Community »

 

 

Thank you!

If you feedback requires a response, we'll be in touch shortly

War dieser Artikel hilfreich?

2
0

Leistungen zugeschnitten auf Euren Verein

Bildschirm mit moderner Vereinswebsite, daneben Personen bei der Website-Pflege – symbolisiert professionelle Online-Präsenz und einfache Verwaltung für Vereine.

Website für Vereine

Wir erstellen Euch eine moderne Website, die einfach zu verwalten ist und Eure Vereinsarbeit optimal präsentiert. 

 

zur Vereinswebsite »

Vereinsmitglieder planen Social-Media-Inhalte am Laptop – Darstellung von Strategieentwicklung und Content-Erstellung für erfolgreiche Vereinskommunikation.

Social-Media-Marketing

Wir helfen Euch dabei, gezielte Strategien für Social-Media-Kanäle aufzubauen und regelmäßig, relevanten Content zu erstellen.

 

zum Social Media »

Gemeinnütziger Verein nutzt Google Ad Grants zur Erstellung kostenfreier Werbekampagnen – Fokus auf Laptop mit Google-Anzeigen-Dashboard zur Reichweitensteigerung.

Google Ad Grants

Mit Google Ad Grants können gemeinnützige Vereine kostenfreie Werbekampagnen schalten und die Reichweite steigern.

 

zu Google Ad Grants »

Symbolbild für Versicherung im Verein: Vereinsmitglieder im Gespräch mit einem Versicherungspartner, im Vordergrund ein Ordner mit der Aufschrift „Vereinsversicherung“.

Versicherungen für Vereine

Von der Haftpflicht bis hin zu Veranstaltungen – so könnt Ihr unbesorgt planen und Eure Ziele erreichen.

 

zur Versicherung »

Screenshot der Benutzeroberfläche der Vereinssoftware WISO MeinVerein mit übersichtlichen Menüs für Mitgliederverwaltung, Finanzen und Termine.

WISO MeinVerein

Bringt Eure Vereinsverwaltung auf das nächste Level und spart über ehrenamt24 bis zu 30 %.

 

zur Software-Lösung »

Darstellung des MitgliederBenefits Shoppingportals mit Logo und Hinweis auf kostenlose Rabatte für Vereine, Verbände und deren Mitglieder.

Shoppingportal für Vereine

MitgliederBenefits ist eine kostenlose Rabattplattform für Vereine, Verbände und deren Mitglieder.

 

zu MitgliederBenefits »

Über ehrenamt24

ehrenamt24 ist eine Gemeinschaft von Experten, die für Vereine & Verbände in allen Fragen rund um digitale Lösungen und Mitgliederservice bereitsteht.

Gemeinsam mit Euch entwickeln wir innovative Ideen, die Euer Vereins- und Verbandsleben effizienter, zukunftsfähiger & sozialer gestalten.

Kontakt

ehrenamt24 Benefits GmbH
Mühlweg 2b
82054 Sauerlach

www.ehrenamt24.de

e24-Community

Seite teilen – Digitale Lösungen für Vereine & Verbände – ehrenamt24
Facebook Share – Beitrag teilen – Wissen für Vereine & Verbände – ehrenamt24 Linkedin Share – Beitrag teilen – Wissen für Vereine & Verbände – ehrenamt24 Twitter Share – Beitrag teilen – Wissen für Vereine & Verbände – ehrenamt24 Xing Share – Beitrag teilen – Wissen für Vereine & Verbände – ehrenamt24
Kontakt – Digitale Lösungen für Vereine & Verbände – ehrenamt24

Thank you!

If you feedback requires a response, we'll be in touch shortly

War dieser Artikel hilfreich?

2
0