Für jeden Schatzmeister und Vereinsvorstand ist dieses Dokument das wichtigste Papier im Ordner: der Freistellungsbescheid. Er ist der amtliche Nachweis, dass Ihr Verein gemeinnützig ist. Ohne ihn zahlen Sie Steuern wie ein Wirtschaftsunternehmen und dürfen keine Spendenbescheinigungen ausstellen.
Dieser Artikel erklärt einfach und kompakt, wie Sie den Bescheid erhalten, welche Vorteile er Ihnen bringt und welche typischen Fallstricke Sie vermeiden sollten.
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Das Wichtigste in Kürze:
Kurz gesagt: Der Freistellungsbescheid ist der „TÜV-Stempel“ für Ihren Verein. Das Finanzamt prüft regelmäßig (meist alle drei Jahre), ob Sie sich an die Satzung halten und die Mittel tatsächlich für den gemeinnützigen Zweck verwenden. Ist alles in Ordnung, erhalten Sie den Freistellungsbescheid.
Ihre Vorteile:
Hinweis: Mehr zum Thema "Steuern im Verein" erfahren Sie hier.
Steuerdeklaration & -Prüfung
Das Steuerrecht für gemeinnützige Vereine ist kompliziert - Körperschafts-, Umsatz- sowie Lohnsteuer sind zu berücksichtigen. Für gemeinnützige Vereine gibt es weitere Besonderheiten. Lassen Sie sich zu steuerrechtlichen Themen beraten, sodass Sie sich auf die Vereinsarbeit konzentrieren können!
Wie Sie an das Dokument kommen, hängt davon ab, in welcher Phase sich Ihr Verein befindet.
1. Phase A: Wir gründen gerade erst
Ein neuer Verein hat noch keine „Taten“ vorzuweisen, die das Finanzamt prüfen könnte.
2. Phase B: Wir sind schon aktiv (laufender Betrieb)
Sobald der Verein läuft, müssen Sie meist alle drei Jahre eine Steuererklärung abgeben (via ELSTER).
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Für den Freistellungsbescheid müssen Sie Ihre Einnahmen in der Buchhaltung sauber trennen. Das Finanzamt unterscheidet vier Bereiche („Sphären“):
Ein Punkt, den viele Vereine übersehen: Banken ziehen auf Zinsen automatisch 25 % Abgeltungsteuer ab – auch bei gemeinnützigen Vereinen. Diese Steuer können Sie vermeiden oder sich erstatten lassen.
Option A: Abzug vermeiden (erst gar nicht zahlen)
Legen Sie Ihrer Bank Ihren aktuellen Freistellungsbescheid vor oder beantragen Sie beim Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung). Dann zahlt die Bank die Zinsen in der Regel brutto aus.
Option B: Erstattung beantragen (wenn bereits abgezogen wurde)
Der Verlust der Gemeinnützigkeit ist der „Super-GAU“. Häufige Gründe sind:
Die Bürokratie schläft nicht. Zwei Neuerungen sind für Ihr Wiki besonders wichtig:
Der Freistellungsbescheid ist Ihre Eintrittskarte zu fast allen steuerlichen Vorteilen. Bewahren Sie das Original sicher auf, erstellen Sie eine digitale Kopie und behalten Sie das Ablaufdatum im Blick (für Spendenbescheinigungen oft nach fünf Jahren relevant). Steht die nächste Prüfung an, gilt: Ruhe bewahren. Wenn Sie die vier „Töpfe“ in der Buchhaltung sauber trennen, sind Sie in der Regel auf der sicheren Seite.
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