Verein gründen - ein kurzer Überblick

Ein kurzer Abriss zur Vereinsgründung

Ein kurzer Abriss zur Vereinsgründung. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, einen Verein gründen zu dürfen, wird nach Einigung der Gründer das Gründungsverfahren eingeleitet. Der Verein wird ins Vereinsregister eingetragen und die Gründung durch eine Gründungsversammlung offiziell gemacht.

Wir erklären Ihnen, wann Sie einen Verein gründen dürfen, wie das Gründungsverfahren abläuft und welche Vorteile die Vereinsgründung mit sich bringt.

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1. Wie gründet man einen Verein und worauf sollte man achten?

a) Vor dem Gründungsverfahren

Vor der eigentlichen Vereinsgründung müssen gewisse Anforderungen eingehalten werden. Worauf es ankommt, ist im Wesentlichen der Vereinszweck, der auf einen nicht wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet sein muss. Dieser wird in der Vereinssatzung (sog. Satzung) angegeben, wodurch geprüft werden kann, um welche Art von Vereinstätigkeit es sich handelt. Eine wirtschaftliche Tätigkeit liegt erst dann vor, wenn ein auf Dauer angelegtes planmäßiges Handeln zu Einnahmen oder anderen wirtschaftlichen Vorteilen führt. Als Nebenzweck darf der Verein auch wirtschaftlich tätig sein - hierzu zählen z.B. Vereinsfeste mit Festbetrieb oder Veranstaltungen mit Eintrittsgeldern.

Des Weiteren benötigt der Verein zum Gründungszeitpunkt mindestens sieben Mitglieder. Die Mitglieder können natürliche oder juristische Personen sein. Daneben sind auch nicht rechtsfähige Vereine oder Gesellschaften bürgerlichen Rechts denkbar.

Die letzten Anforderungen gelten der Satzung des Vereins, der sog. Vereinssatzung. Hier sind in kurzer Form alle für das Vereinsleben wichtigen Grundentscheidungen zu treffen. Diese muss einen Hinweis dazu enthalten, dass der Verein eingetragen werden soll.

b) Das Gründungsverfahren

An das Verfahren für die Vereinsgründung werden keine besonderen Regelungen gestellt. Es wird dennoch grundsätzlich in zwei Schritten durchgeführt: Die Einigung der Gründer inkl. das Gründungsverfahren und die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister.

Das Gründungsverfahren startet mit einer Gründungsversammlung, die keine formellen Vorgaben einhalten muss. In dieser wird die Satzung festgelegt und der erste Vorstand wird bestimmt. Die Vorlage einer schriftlichen Satzung ist verpflichtend. Diese muss von den min. sieben Gründungsmitgliedern unterschrieben werden. Daneben wird meist die Vorlage eines Wahlprotokolls gefordert, welches die Wahl des Vorstandes enthält.

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Einen Verein zu gründen kann schwierig sein. Mit dem Gründungspaket für Vereine unterstützen wir Sie bei den ersten Schritten der Vereinsgründung.

 

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2. Eintragung in das Vereinsregister

Die erfolgt in drei Schritten beim örtlich zuständigen Amtsgericht: Die Vereinsanmeldung durch den Vorstand, die Prüfung durch das Amtsgericht und die Eintragung in das Vereinsregister.
 

a) Vereinsregisteranmeldung

Der Vorstand, welcher durch die Mitglieder gewählt wurde, muss die Anmeldung für den Eintrag in das Vereinsregister in vertretungsberechtigter Zahl vornehmen. Hierzu ist in der Regel ein Notar notwendig, da die Unterschriften in den meisten Bundesländern notariell beglaubigt werden müssen. Für die Vereinsregisteranmeldung kann unser Musterdokument „Vereinsanmeldung“ (PDF) verwendet werden.


Für den gesamten Prozess der Vereinsgründung – vom Verfassen der Anmeldung, über deren Einreichung beim Amtsgericht bis hin zur Benachrichtigung über die erfolgreiche Eintragung – kann alternativ auch ein Notar beauftragt werden. Dies verursacht jedoch meist erhebliche Kosten.

  

b) Prüfung durch das Amtsgericht

Das Registergericht prüft nach Eingang der Anmeldung, ob alle Unterlagen vollständig sind und die Voraussetzungen für eine Vereinsgründung erfüllt werden:

  • Mindestens 7 Gründungsmitglieder
  • Vollständige Besetzung des Vorstandes
  • Erfüllung der Anforderungen gemäß § 58 BGB an die Vereinssatzung
  • Ordnungsgemäße Durchführung der Gründungsversammlung
  • Keine überwiegend wirtschaftliche Tätigkeit


Auftretende kleinere Mängel teilt das Registergericht dem Verein mit und setzt eine Frist für deren Beseitigung. Im Falle von schwerwiegenden Mängeln wird die Anmeldung kostenpflichtig zurückgewiesen. Eine Ablehnung kann zum Beispiel aus einer überwiegend wirtschaftlichen Tätigkeit des Vereins resultieren.

  

c) Eintragung

Bei einer erfolgreichen Prüfung erfolgt die Eintragung ins Vereinsregister. Dort aufgeführt werden der Name und Sitz des Vereins, die Mitglieder des Vorstands, vertretungsberechtige Vorstandsmitglieder sowie der Tag der Vereinsgründung. Der Verein erhält einen Registerauszug, welcher den e.V. Status nachweist und die Gründung des Vereins abschließt. Dieser Nachweis wird z. B. von Banken zur Eröffnung eines Vereinskontos verlangt.

Satzungsgenerator

 

Die Vereinssatzung enthält alle Bestimmungen, die zur Eintragung in das Vereinsregister benötigt werden. Dennoch gibt es bei der Erstellung der Satzung einiges zu beachten.

Der e24-Satungsgenerator ermöglicht es Ihnen schnell und unkompliziert, mit wenigen Klicks eine klar definierte Satzung zu erstellen.

 

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3. Kosten für das Gründen eines Vereins

Die Kosten für das Gründen eines Vereins sind bewusst niedrig angesetzt, um möglichst viele Bürger zur Mitwirkung zu motivieren, ohne ihnen Kosten aufzubürden. So viel kostet es ungefähr, einen Verein zu gründen:
 

Notargebühr – für Beglaubigung der Anmeldung                                                             26€

Registergebühr – für Eintragung beim Amtsgericht                                                         52€

Bekanntmachung der Eintragung                                                                               10€ - 30€

(Rechtsanwalt für Erstellung der Satzung)                                                           (individuell)
                                                                                                                                                          

                                                                                                                               Ca. 90€ – 120€


Das Gründen eines Vereins kostet also nur wenig mehr als 100 €, selbst wenn alle Register gezogen werden. Höhere Kosten können entstehen, wenn Satzung und Gründungsprotokoll durch einen Rechtsanwalt erstellt werden. Weitere Kosten können entstehen, wenn später Änderungen oder Eintragungen im Vereinsregister erfolgen müssen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich Änderungen im Vereinsvorstand ergeben.
 

Vorverein

In der Zeit zwischen der Einigung der Gründer und der tatsächlichen Eintragung des Vereins wird juristisch von einem Vor-Verein gesprochen. Dieser ist bereits dazu berechtigt Geschäfte abzuschließen und Vermögen zu erwerben. Wichtig ist dennoch zu beachten, dass bis zur Eintragung, bzw. bis zur eigentlichen Vereinsgründung der Vorstand persönlich haften kann (§54 BGB). Dies ist auch der Fall, wenn die Eintragung endgültig scheitert.

4. Die Vorteile einer Vereinsgründung

Welche Vorteile hat es einen Verein zu gründen?

  1. Mitglieder haften nicht persönlich für Verbindlichkeiten des e.V.
  2. Der e.V. hat eine demokratische Organisationsform
  3. Die Kosten für eine Gründung sind niedrig (ca. 100 Euro)
  4. Kein Startkapital wird benötigt
  5. Flexibilität des Gesetzes bietet Gestaltungsspielraum
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