Spenden steuerlich absetzen


Ein Verein lebt von Spenden, kann selber Spenden tätigen und sogar Spenden weiterleiten. Die entscheidenden Grundlagen hierfür bildet das Steuerrecht, welches auf den Verein angewandt werden kann. Der nachfolgende Artikel befasst sich ausführlicher mit der Thematik und soll aus verschiedenen Perspektiven dazu beitragen, den Sachverhalt abschließend zu erklären.

 

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In diesem Artikel erfahren Sie:

  1. Was Vereine als Spendenempfänger beachten müssen.
  2. wie Bürger und Unternehmen ihre Spenden an Vereine von der Steuer absetzen können.
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Das Wichtigste in Kürze:

  1. Bei einer Spende von bis zu 300 Euro ist keine formale Zuwendungsbescheinigung erforderlich, sondern ein vereinfachter Nachweis reicht aus.

 

  1. Unternehmen müssen einen kalkulierbaren Gewinn haben, da die Spende sonst in der Regel nicht anerkannt wird. 

 

  1. Gemeinnützige Vereine müssen den Vordruck Gem 1 einreichen, damit das Finanzamt die Voraussetzungen für die Gewährung der Gemeinnützigkeit prüfen kann.

 

  1. In unserer e24-Community erhalten Sie kostenlose Downloads zu Muster & Vorlagen - darunter auch zu der Steuererklärung.

 

1. Der Verein als Spendenempfänger

Grundsätzlich kann ein Verein zu jeder Zeit eine Spende, egal in welcher Höhe, empfangen. Allerdings unterliegen auch Vereine einer steuerlichen Beurteilung. Während ein als gemeinnützig anerkannter Verein bzw. eine Organisation die Spende nicht als Einkommen deklarieren muss, ist ein wirtschaftlich orientierter Verein in seiner Fähigkeit zum Spendenempfang stark eingeschränkt. Eine steuerbegünstigte Spende kann erfolgen, wenn ein Verein, einen selbstlosen Zweck verfolgt und eine Gemeinnützigkeit im Sinne der Abgabenordnung (AO) nach §52 vorliegt. Beispiel hierfür wären:

  1. Ein Verein zur Förderung der Sprachkultur (gemeinnützig)
  2. Ein Sportverein (nicht gemeinnützig)
  3. Ein Unterstützungsverein für ein politisches Projekt (gemeinnützig)

 

Wichtig: Gemeinnützige Vereine sind befähigt und berechtigt, eine Spendenquittung auszugeben. Diese kann von Bürgern und Unternehmen einmal im Jahr beim Finanzamt in der Steuererklärung steuermindernd angegeben werden. Eine Mustervorlage von Spendenbescheinigung können Sie in unserem kostenlosen Mitgliederbereich - der e24-Community - herunterladen. 

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Das Steuerrecht für gemeinnützige Vereine ist kompliziert - Körperschafts-, Umsatz- sowie Lohnsteuer sind zu berücksichtigen. Für gemeinnützige Vereine gibt es weitere Besonderheiten. Lassen Sie sich zu steuerrechtlichen Themen beraten, sodass Sie sich auf die Vereinsarbeit konzentrieren können!

 

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2. Spenden an einen Verein aus Sicht der Bürger

Der Bürger wird als durchschnittlicher Verbraucher mit jährlichem Einkommen aus einem Beschäftigungsverhältnis angesehen. Dieser kann so viele Spenden leisten wie er möchte und das Finanzamt unterstützt ihn hierbei sogar. Ziel ist es, dass es dem Bürger ermöglicht wird, seinen Teil zur politischen Willensbildung beizutragen und die Gesellschaft an sich in den von ihm gewünschten Bereichen zu fördern.

 

Wichtig: Eine Spende kann nur dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn eine Zuwendungsbescheinigung (Spendenquittung) vorliegt. Eine Vorlage dazu finden Sie in unserem Mitgliederbereich, der e24-Community

 

Bei einer Zuwendung bis zu 300 Euro (seit 1. Januar 2021) je Zahlung ist keine formale Zu­wend­ungs­be­schei­ni­gung erforderlich. Es genügt ein „vereinfachter Nachweis“ wie z. B. ein Ausdruck der Buchungsbestätigung. Dieser ist dem Bogen für die Einkommenssteuererklärung beizufügen und dient als Nachweis über die erbrachte Spende. Dabei gilt zu beachten, dass finanzielle Zuwendungen in der Regel deutlich leichter erfasst werden können.

 

Immaterielle Spenden, wie Sachspenden oder die eigene Arbeitskraft (Aufwandsspenden), sind für Vereine mit einem Aufwand verbunden und müssen unter Umständen detailliert dokumentiert werden. Wer Spenden steuerlich absetzen möchte, der sollte zudem den jeweiligen Höchstbetrag beachten. Laut aktueller Regelung gilt, dass maximal 20 % des jährlichen Einkommens als Spende steuerlich absetzbar sind. Der Betrag darüber kann nicht als Sonderausgabe geltend gemacht werden und ist eine direkte Belastung ohne steuerliche Wirkung.

 

Hinweis: Als Verein sind Sie verpflichtet, die Erklärung elektronisch zu übermitteln. Die meisten Formulare finden Sie kostenlos in Mein ELSTER. Damit können Sie gleichzeitig Ihre Erklärung übermitteln. Alternativ können Sie jede andere Steuersoftware verwenden, die ELSTER unterstützt.

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3. Spenden an einen Verein aus Sicht von Unternehmen

Auch Unternehmen können Spenden von der Steuer absetzen. Spenden sind steuerlich absetzbar, wenn eine Spendenbescheinigung vorliegt. Bei Unternehmen ist die Zuwendungsbescheinigung kein Kann, sondern ein Muss. Denn jede Spende muss in der Rechnungslegung dokumentiert werden.

 

Um Spenden von der Steuer absetzen zu können, braucht das Unternehmen zudem einen kalkulierbaren Gewinn. Wenn das Unternehmen durch die Spende in ein negatives Jahresendsaldo rutscht, wird die Spende in der Regel nicht anerkannt und es kommt der Verdacht der steuerlichen Nähe des Unternehmens zum Verein auf. Bei Unternehmen gilt zudem derselbe Grenzwert, der auch bei Bürgern gilt. Bis zu 20 % der jährlichen Einkünfte können, ohne dass das Unternehmen in die Verlustzone rutscht, von der Steuer abgesetzt werden.

 

Spenden absetzen ist seitens des Gesetzgebers ausdrücklich auch für Unternehmen gewünscht und gewollt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Wirtschaft die notwendigen Maßnahmen zur politischen Willensbildung und gesellschaftlichen Mitgestaltung unterstützen können. Auch Sachspenden an Vereine oder Organisationen sind steuerlich abziehbar. Hierfür muss die Sachspende unmittelbar für den ideellen steuerbegünstigten Zweck des Vereins oder für den sogenannten Zweckbetrieb verwendet werden.

 

Gemeinnützige Vereine geben keine Steuererklärung ab, aber – auch wenn sonst keine Steuererklärungen abzugeben sind – den ausgefüllten Vordruck Gem 1 (beim Sport-Verein zusätzlich Gem 1A) müssen sie einreichen. Anhand dieser Angaben prüft das Finanzamt, inwieweit die Voraussetzungen für die Gewährung der Gemeinnützigkeit und somit die Gewährung einer besonderen Steuerklasse bei dem gemeinnützigen Verein noch gegeben sind.

 


 

Experten-Tipp von e24:

"Eine falsch ausgestellte Steuererklärung kann zur Strafzahlung des Vereins mit seinem Vermögen führen. Daher sollte der Verein sich für den Haftungsfall ausreichend absichern, um das eigene Vermögen vor fahrlässigen Pflichtverletzungen zu schützen. 

Die Vermögensschadenhaftpflicht sowie die D&O-Versicherungen schützen sowohl das Vereinsvermögen als auch das Privatvermögen des Vorstandes vor bösen Überraschungen."

 

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Tino Braunschweig

— Versicherungsexperte für
Vereine & Verbände


 

4. Spenden von der Steuer absetzen

a) Steuern sparen

Der Effekt einer Spende ist vielfältig. Durch die Spende selbst werden die Ziele des jeweiligen Vereins aktiv unterstützt und dieser in seiner Arbeit gefördert. Nicht nur der Empfänger, sondern auch der Spender hat nach dem Willen des Gesetzgebers ebenfalls einen großen Vorteil. Er kann die Spende direkt absetzen und so seine Steuerlast verringern.

 

Dabei ist das Steuerrecht so gestaltet, dass auch Menschen mit niedrigen Einkünften direkt von der Spende profitieren können und die Steuerlast nachhaltig verringert werden kann. Eine Spende von der Steuer absetzen, ist somit eine beidseitig vorteilhafte Sache.

 

b) Vor der Spende die Gemeinnützigkeit überprüfen

Die Frage "kann man Spenden von der Steuer absetzen" sollte hiermit geklärt sein. Aber es stellt sich natürlich auch die Frage, ob die Zuwendung auch wirklich gesichert abgesetzt werden kann. Um Spenden von der Steuer absetzen zu können, muss die Gemeinnützigkeit gegeben sein. Im Zeitalter des Internets gibt es hierzu auch direkte Möglichkeiten, die eine schnelle Spende ermöglichen.

 

Doch das ist leider nicht immer ohne Risiko, denn nicht immer handelt der Spendenempfänger im Sinne des Spenders. Eine Spende Steuer absetzen kann hier schnell zu einer ungewollten Ausgabe werden. Der Status der Gemeinnützigkeit wird nicht leichtfertig vergeben und dient hierbei als Schutz. Das Finanzamt prüft in regelmäßigen Abständen den Status der eingetragenen Vereine. Das zuständige Vereinsregister muss im Impressum angegeben werden und dient als Hinweis auf die Seriosität.

 

c) Spenden ohne Quittung absetzen

Um Spenden steuerlich absetzen zu können, ist die Vorlage einer Spendenquittung in vielen Fällen obligatorisch. Auch via Mail ausgestellte Quittungen sind gültig und können von den Vereinen mit wenig Aufwand digital versendet werden. Sollte einmal keine Spendenquittung ankommen, so können sich Bürger sehr effektiv durch eine Meldung beim Finanzamt oder der zuständigen Verbraucherzentrale schützen. Man bekommt das Geld zwar in den wenigsten Fällen wieder, aber dennoch sorgt man für ein wenig mehr Rechtssicherheit und schützt nicht nur sich selbst vor Betrug.

 

5. Mustervorlagen für die Steuererklärung

In unserem Mitgliederbereich, der e24-Community stellen wir Vereinen & Verbänden kostenlos eine umfassende Datenbank and Dokumenten, Muster & Vorlagen zur Verwendung. Hier können Sie sich einfach und bequem für die kostenlose Basic-Mitgliedschaft anmelden und von dem Zugriff auf unsere Dokumentenvorlagen profitieren.

 

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