Seit Ende Mai 2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in der EU. Das bedeutet auch für die fast 580.000 Vereine in Deutschland eine Menge Arbeit – zusätzlich zur eigentlichen Vereinsarbeit.
Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Verein muss eine Vielzahl an Maßnahmen beachtet und ergriffen werden, um den Datenschutz sicherzustellen und möglichen kostspieligen Abmahnungen zu entgehen.
Wir unterstützen Sie bei folgenden Anliegen:
In allen Fragen rund um den Datenschutz arbeiten wir mit unserem Partner der Veritas Management Group zusammen.
Seit knapp 25 Jahren arbeitet die Veritas unter dem Motto „Vertrauen verbindet“. Die Schwerpunkte liegen in den Bereichen:
Wir überprüfen oder verfassen für Sie die Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseite. Außerdem überprüfen wir gerne die Richtigkeit der Datenschutzerklärungen, die Mitglieder beim Vereinseintritt oder bei anderen Anlässen erhalten.
Wir überprüfen für Sie, welche Verarbeitungen personenbezogener Daten durch die Vereinssatzung schon abgedeckt sind und keiner gesonderten Einwilligung mehr bedürfen.
Wir überprüfen für Sie, ob die personenbezogenen Daten Ihrer Mitglieder ausreichend durch technische und organisatorische Maßnahmen geschützt sind und empfehlen Ihnen Lösungen.
Wenn Sie Verträge mit Unternehmen oder anderen Verbänden geschlossen haben, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, überprüfen wir diese auf die Einhaltung der DSGVO.
Wir beraten Sie, ob Sie einen eigenen Datenschutzbeauftragten benötigen und stellen Ihnen gegebenenfalls gerne einen zur Verfügung.
Wir informieren Sie darüber, welche Betroffenenrechte es gibt und wie Sie diese beim vielfältigen Verarbeiten von personenbezogenen Daten im Verein wahren können.
Wir stellen für Sie ein Verzeichnis aller verarbeiteten personenbezogenen Daten zusammen. Dieses Dokument benötigen Sie auch als Nachweis für die Datenschutzbehörde.
Wir beraten Sie beim Umgang mit Daten von ausgeschiedenen Mitgliedern und geben Ihnen Tipps zur sicheren Datenvernichtung.
Die Datenschutzerklärung ist verpflichtend für jede Website mit europäischer Domain. Im schlimmsten Fall drohen Abmahnungen, Geldbußen oder gar Sanktionen. Gehen Sie hier deshalb sehr gewissenhaft vor.
Die DSGVO fordert nicht nur Auskunft, worüber in der Datenschutzerklärung informiert werden muss, sondern auch, wie das geschehen soll - und zwar präzise, transparent und leicht verständlich. Auf dieser Basis wird Ihre Datenschutzerklärung auf Vollständigkeit überprüft!
Sie verfügen bisher über keine eigene Version der Datenschutzerklärung? Kein Problem! Eine Erstellung der Datenschutzerklärung können Sie ebenfalls buchen. So können Sie dieses sorglos auf der Website einbinden oder Ihren Vereinsmitglieder in die Hand geben.
Sobald ein Verein oder Verband mindestens neun Mitarbeiter beschäftigt und personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet, ist er verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Dies kann intern ausgebildet oder extern angefragt werden.
Sie sind sich nicht sicher, ob Sie vereinsintern jemanden zum Datenschutzbeauftragten ausbilden oder doch besser auf externe Expertise zurückgreifen sollen?
Die Veritas Group berät Sie kompetent und umfassend!
Die Veritas Group unterstützt Sie mit ihrer Branchenerfahrung und übernimmt mit der Bestellung eins Datenschutzbeauftragten die kritischen Themen in Ihrem Verein oder Verband.
Im Login-Bereich von erhenamt24 finden Sie verschiedene Muster & Vorlagen zum kostenlosen Download - darunter ebenfalls Dokumente zum Datenschutz für gemeinnützige Vereine.