Der Dezember 2025 war für viele Vereine ein Monat, in dem gleich mehrere Entwicklungen zusammenkamen: politische Entscheidungen, neue Erkenntnisse aus Studien und viel öffentliche Anerkennung für Engagement. Gerade zum Jahresende, wenn in Vereinen oft Rückblick und Planung parallel laufen, gab es 2025 besonders viele Impulse, die in die nächste Saison hineinwirken.
Im Mittelpunkt steht das Steueränderungsgesetz 2025, das am 19. Dezember im Bundesrat beschlossen wurde. Es verändert ab dem 1. Januar 2026 wichtige administrative und finanzielle Rahmenbedingungen für ehrenamtlich Engagierte und damit auch für die Arbeit in vielen Vereinen. Gleichzeitig zeigt der 6. Deutsche Freiwilligensurvey: Die Beteiligungsquote sinkt leicht, das Engagement wird aber häufig intensiver und in Teilen professioneller.
Dieses VereinsUpdate ist deshalb mehr als ein Rückblick. Es soll dabei helfen, die wichtigsten Punkte einzuordnen und daraus abzuleiten, was für die eigene Vereinsarbeit und die Planung des kommenden Jahres relevant sein kann.

Ab 2026 sorgt das Steueränderungsgesetz für höhere Pauschalen, angepasste Freigrenzen und weniger Bürokratie im Vereinsalltag.
Ehrenamt findet etwas seltener statt, wird aber oft verbindlicher: Die Quote sinkt leicht, während Zeitaufwand und Professionalität zunehmen.
Digitale Tools sind im Ehrenamt längst Alltag: Viele Engagierte nutzen sie regelmäßig, und KI rückt stärker in den Fokus.
IT-Sicherheit wird wichtiger: Vereine werden häufiger Ziel von Phishing und Spendenbetrug.
Neue bzw. präzisierte Gemeinnützigkeitsbereiche (z. B. E-Sport, Photovoltaik) schaffen mehr Klarheit und neue Möglichkeiten.
Für 2026 lohnt sich ein früher Blick auf zentrale Themen wie Mindestlohn, Versicherungen und Fristen bei Förderanträgen.
Hinweis: Die Inhalte sind als erste Orientierung für Vereine und Ehrenamtliche gedacht. Sie stellen keine rechtliche oder steuerliche Beratung dar. Wir arbeiten sorgfältig, können aber keine Gewähr für Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Bei konkreten Anliegen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Stellen oder holen Sie fachlichen Rat ein.
Eine der wichtigsten Nachrichten für Vereine kam in der letzten Sitzungswoche des Bundesrates: Am 19. Dezember 2025 hat der Bundesrat das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen, nachdem es bereits am 4. Dezember im Bundestag verabschiedet worden war. Die Reform reagiert auf den seit Jahren lauten Wunsch nach weniger Bürokratie und einer besseren finanziellen Ausstattung des Ehrenamts. Ziel ist, steuerliche Hürden für gemeinnützige Organisationen zu senken und ehrenamtliches Engagement attraktiver zu machen.
Ein zentraler Punkt der Reform ist die Erhöhung der steuerfreien Pauschalen für ehrenamtliche Tätigkeiten. Ab dem 1. Januar 2026 steigt die Übungsleiterpauschale für pädagogische, ausbildende oder betreuende Aufgaben (z. B. Trainer, Chorleitung, Jugendleitung) von 3.000 Euro auf 3.300 Euro pro Jahr. Gleichzeitig wird die Ehrenamtspauschale für organisatorische und administrative Aufgaben im Verein (z. B. Vorstand, Kasse, Schriftführung) von 840 Euro auf 960 Euro angehoben.
Das ist mehr als ein reiner Inflationsausgleich und ein klares Signal: Engagement soll finanziell besser abgesichert werden. Für Vorstände ist außerdem wichtig, dass diese Beträge mit dem Haftungsrecht verknüpft sind. Die Haftungsbeschränkung nach §§ 31a und 31b BGB gilt künftig bis zu einer Verdienstgrenze von 3.300 Euro pro Jahr. Damit profitieren mehr Menschen von dieser Absicherung, was gerade in kleineren Vereinen die Bereitschaft stärken kann, Verantwortung im Vorstand zu übernehmen.
| Pauschale / Freigrenze | Wert bis 2025 | Wert bis 2026 | Gesetzliche Grundlage |
| Übungsleiterpauschale | 3.000 € | 3.300 € | § 3 Nr. 26 EStG |
| Ehrenamtspauschale | 840 € | 960 € | § 3 Nr. 26a EStG |
| Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb | 45.000 € | 50.000 € | § 64 Abs. 3 AO |
| Sportliche Veranstaltungen | 45.000 € | 50.000 € | § 67a AO |
| Zeitnahe Mittelverwendung (Limit) | 45.000 € | 100.000 € | § 55 Abs. 1 Nr. 5 AO |
| Haftungsfreigrenze (§ 31a BGB) | 3.000 € | 3.300 € | §§ 31a, 31b BGB |
Neben den individuellen Pauschalen wurden auch Freigrenzen für Vereine angepasst. Die Freigrenze für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb steigt von 45.000 Euro auf 50.000 Euro. Das betrifft zum Beispiel Einnahmen aus Veranstaltungen, dem Vereinsheim oder Sponsoring. Wer unter dieser Grenze bleibt, muss bei den Ertragsteuern künftig weniger aufwendig zwischen Zweckbetrieb und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb unterscheiden. Für die Umsatzsteuer gilt die Trennung weiterhin, wenn die Kleinunternehmergrenze von 22.500 Euro überschritten wird.
Eine besonders spürbare Erleichterung ist außerdem der Wegfall der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung für kleinere Vereine. Bisher mussten Mittel grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren für den Satzungszweck ausgegeben werden. Diese Pflicht entfällt künftig für Körperschaften mit jährlichen Gesamteinnahmen bis 100.000 Euro. Das nimmt Vorständen spürbaren Druck: Rücklagen für größere Vorhaben (z. B. Sanierung, Anschaffungen, Investitionen) lassen sich leichter über mehrere Jahre aufbauen, ohne sich gegenüber dem Finanzamt für nicht sofort eingesetzte Mittel rechtfertigen zu müssen.
Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 werden auch neuere Entwicklungen aufgegriffen. E-Sport wird ausdrücklich als gemeinnütziger Zweck anerkannt (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 AO). Gemeint ist der wettkampfmäßige Vergleich von Spielerinnen und Spielern in Computer- und Videospielen. Die Anerkennung ist an klare Vorgaben gebunden, insbesondere im Jugendschutz: Spiele, die Gewalt verherrlichen oder glücksspielähnliche Mechanismen enthalten, sind ausgeschlossen. Außerdem müssen Vereine, die E-Sport in die Satzung aufnehmen, Maßnahmen zur Suchtprävention nachweisen.
Parallel wird der Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Vereinsgebäuden rechtssicherer. Vereinsmittel dürfen künftig dafür eingesetzt werden, ohne dass dies gemeinnützigkeitsrechtlich schadet (§ 58 Nr. 11 AO), solange es nicht zum Hauptzweck des Vereins wird. Das eröffnet Vereinen die Möglichkeit, Energiekosten zu senken und gleichzeitig nachhaltiger zu wirtschaften, ohne die Gemeinnützigkeit zu gefährden.
Parallel zu den gesetzlichen Änderungen wurden im Dezember 2025 die Ergebnisse des 6. Deutschen Freiwilligensurveys veröffentlicht. Die repräsentative Studie basiert auf über 27.000 Befragten und liefert ein aktuelles Bild davon, wie sich bürgerschaftliches Engagement in Deutschland entwickelt. Für Vereine sind diese Zahlen hilfreich, um die eigene Arbeit und die Planung für die nächsten Monate realistisch einzuordnen.
Die Engagementquote liegt weiterhin auf einem hohen Niveau: Rund 37 % der Bevölkerung ab 14 Jahren engagieren sich freiwillig. Im Vergleich zu 2019 (39,7 %) ist das ein leichter Rückgang. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass Menschen weniger Interesse am Ehrenamt haben. Vielmehr verschiebt sich etwas bei der Intensität: Wer engagiert ist, macht das heute oft häufiger und zeitintensiver als noch vor ein paar Jahren. Laut Survey sind 48 % der Engagierten mindestens einmal pro Woche aktiv (2019: 42 %).
Spannend sind auch Unterschiede zwischen Gruppen. Bei jungen Menschen (14–29 Jahre) bleibt das Engagement mit knapp 40 % stabil. Gleichzeitig geht die Beteiligung bei Frauen mit Kindern im Haushalt deutlich zurück (von 50,4 % auf 43,9 %). Das ist ein Hinweis darauf, wie stark Zeitdruck und Alltag gerade in dieser Lebensphase wirken. Für Vereine heißt das: Angebote, die flexibel, familienfreundlich und gut in den Alltag integrierbar sind, werden wichtiger.
| Engagement-Merkmal | Quote 2019 | Quote 2024/25 | Veränderung |
| Gesamte Engagementquote | 39,7 % | ca. 37,0 % | - 2,7 %-Pkt. |
| Engagement bei 14- bis 29-Jährigen | k.A. | 39,9 % | stabil |
| Wöchentliches Engagement | 42,0 % | 48,0 % | + 6,0 %-Pkt. |
| Digitale Tool-Nutzung | k.A. | 86,0 % | hoch |
| Vorstandstätigkeit (Männer) | k.A. | 31,0 % | stabil |
| Vorstandstätigkeit (Frauen) | k.A. | 21,0 % | stabil |
Ein zentrales Ergebnis: 86 % der Engagierten nutzen bei ihrer Tätigkeit digitale Anwendungen. 16 % engagieren sich sogar überwiegend oder komplett digital. Digitalisierung ist damit nicht mehr „nice to have“, sondern in vielen Vereinen längst Alltag. Besonders junge Menschen und Personen mit höherer Bildung nutzen digitale Tools häufig für Organisation, Abstimmung und Umsetzung.
Gleichzeitig bleibt das Potenzial für neues Engagement hoch: Rund 41 % der bisher Nicht-Engagierten können sich vorstellen, in den nächsten 12 Monaten eine freiwillige Aufgabe zu übernehmen. Bei jungen Nicht-Engagierten liegt die Bereitschaft sogar bei 66 %. Warum viele trotzdem (noch) nicht mitmachen, ist vor allem eine Frage der Zeit: 62 % nennen Zeitmangel als Hauptgrund, danach folgen gesundheitliche Gründe (32 %) und der Wunsch nach Ungebundenheit (31 %).
Für Vereine lässt sich daraus gut ableiten: Wer kleine, klar umrissene Aufgaben, projektbezogenes Mitmachen und eine digitale Koordination ermöglicht, senkt Einstiegshürden und spricht mehr Menschen an.
Die Digitalisierung macht vieles leichter, bringt aber auch neue Risiken mit sich. Das wurde im Dezember 2025 besonders deutlich: Der Landessportbund NRW warnte vor betrügerischen E-Mails, die im Namen von Vereinsverantwortlichen verschickt werden, um Zahlungen zu erschleichen.
Gerade rund um Weihnachten nutzen Cyberkriminelle die hohe Spendenbereitschaft aus und starten verstärkt Phishing-Angriffe auf Non-Profit-Organisationen. Aktuelle Berichte zeigen, dass im letzten Quartal 2025 die Registrierung weihnachtlich klingender Domains stark zugenommen hat, oft mit böswilligem Hintergrund. Vereine gelten als vertrauenswürdig, haben aber meist keine eigene IT-Abteilung wie große Unternehmen. Genau das macht sie zu attraktiven Zielen, etwa um Spenderdaten abzugreifen.
Für 2026 empfehlen Fachleute eine „Resilience-first“-Herangehensweise: Dazu gehören Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA), der Einsatz von Passwortmanagern und regelmäßige Phishing-Tests. Sinnvoll ist außerdem ein fester Rhythmus für kleine Sicherheitsroutinen, z. B. ein wöchentlicher Check, bei dem Backups geprüft und Auffälligkeiten im Spenden- oder Mitglieder-System kontrolliert werden. Denn die Folgen eines Datenlecks können für Organisationen gravierend sein, inklusive Reputationsschäden und rechtlicher Risiken. Für den sozialen Sektor werden die Gesamtkosten einer Datenpanne in Berichten teils auf bis zu 2 Millionen US-Dollar beziffert, wenn man Folgekosten mit einrechnet.
Trotz dieser Risiken kann KI im Vereinsalltag spürbar entlasten. Im Dezember 2025 gab es vermehrt Beispiele von Vereinen, die KI-Tools nutzen, etwa um Neujahrsansprachen zu formulieren oder Trainings- bzw. Stundenpläne zu erstellen. Für 2026 erwarten viele Prognosen einen stärkeren Trend zu sogenannten „KI-Agenten“, die wiederkehrende Aufgaben teilautonom unterstützen können, zum Beispiel bei Mitgliederverwaltung, Finanzplanung oder Social-Media-Texten.
Wichtig ist dabei ein verantwortungsvoller Einsatz. Die Europäische KI-Verordnung (AI Act), deren erste Regelungen 2025 in Kraft traten, setzt dafür den rechtlichen Rahmen und soll mehr Klarheit schaffen, wie KI-Systeme eingesetzt werden dürfen.
Der Dezember ist traditionell der Monat der Ehrungen. Auch im Dezember 2025 wurden viele Projekteorei Projekte ausgezeichnet, die zeigen, wie viel Wirkung in Vereinsarbeit steckt und die anderen Vereinen als Anstoß und Inspiration dienen können.
Der Wettbewerb „Sterne des Sports“ hat auch 2025 auf Landesebene innovative Vereinsprojekte ausgezeichnet. In Berlin gewann Pfeffersport e.V. mit dem Projekt „Fair Friends“ den Großen Stern in Silber. Das deutsch-polnische Fußball-Bildungsprojekt erreicht über 600 Kinder und nutzt Sport als Brücke für Demokratiebildung und kulturellen Austausch. Der Preis ist mit 4.000 Euro dotiert und qualifiziert den Verein für das Bundesfinale im Januar 2026, das von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier begleitet wird.
Weitere Landessieger, die 2025 besonders auffielen:
Der Julius-Hirsch-Preis des DFB (dotiert mit 21.000 Euro) wurde im Dezember verliehen und würdigt Projekte, die Haltung gegen Rassismus und Antisemitismus zeigen. Den ersten Preis erhielt das Ludwig-Marum-Gymnasium Pfinztal für die Entwicklung der „Julius-Hirsch-Event-Box“, die erprobte Formate für Erinnerungsarbeit bereitstellt. Der FC Mainaustrasse aus München bekam den dritten Preis für seine Integrationsarbeit, die über den Sport hinausgeht – unter anderem mit Unterstützung bei Behördengängen und der Wohnungssuche.
Diese Beispiele machen deutlich: Viele Vereine wirken weit über ihren eigentlichen Schwerpunkt hinaus und übernehmen Verantwortung, die in die Gesellschaft hineinreicht.
Zum Jahresende standen in vielen Vereinen auch ganz praktische Entscheidungen an, die direkt ins kommende Jahr hineinwirken, vor allem bei Budget, Personal und Planung.
Ab dem 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde. Das betrifft Vereine überall dort, wo Personal beschäftigt wird, zum Beispiel in der Geschäftsstelle, bei Übungsleitern auf Minijob-Basis oder in der Vereinsgastronomie. Für Vorstände heißt das: Die Budgetplanung für 2026 sollte entsprechend angepasst und gegebenenfalls neu durchgerechnet werden.
Ein weiterer wichtiger Termin im Dezember war die Bestandserhebung 2026: Dabei werden Mitgliederzahlen an die Landessportbünde gemeldet, oft als Grundlage für spätere Förderungen und Mittelzuweisungen.
Im Dezember erschienen außerdem praxisnahe Hinweise zu Themen wie Satzungsänderungen und Geschäftsordnungen. Für den Start ins neue Jahr lohnt sich vor allem ein Blick auf die eigene Vereinshaftpflichtversicherung. Für kleine Vereine gibt es kosteneffiziente Einstiegstarife ab rund 8,87 Euro pro Monat, die Vorstand und Mitglieder bei Personen- und Sachschäden bis zu 10 Millionen Euro absichern können.
Gerade in den Wintermonaten ist wichtig, dass die Haftpflicht auch wetterbedingte Risiken abdeckt, zum Beispiel Schnee und Glätte im Zusammenhang mit Veranstaltungen.
Für 2026 stehen zahlreiche Förderprogramme bereit. Viele Antragsfristen liegen allerdings früh im Jahr, teils schon im Januar oder Februar. Wer Fördermittel nutzen möchte, sollte deshalb frühzeitig prüfen, was passt und welche Unterlagen benötigt werden.
| Fördergeber | Programm / Zweck | Frist |
| DSEE | Mikroförderung (ländliche Räume) bis 1.500 € | ab Anfang 2026 |
| Postcode Lotterie | Soziale & ökologische Projekte bis 100.000 € | 16.01.2026 |
| Berliner Jugendbudget | Projekte von 12-21-Jährigen bis 20.000 € | 14.01.2026 |
| 24guteTaten | Adventskalender-Förderung 2026 (40.000 €) | 22.02.2026 |
| ESF Plus | Organisationsentwicklung "rückenwind³" | 12.12.2025 (Interesse) |
| Erasmus+ | Mobilität & Bildung im Sport | 22.02.2026 (nächste Runde) |
Gerade für kleinere Vorhaben in ländlichen oder strukturschwachen Regionen bietet die Mikroförderung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) ab Anfang 2026 wieder eine vergleichsweise unkomplizierte Unterstützung. Das Programm „action! Aktiv für eine globale Welt“ fördert außerdem weiterhin Bildungsaktionen rund um Nachhaltigkeit mit bis zu 500 Euro.