Die Satzung eines Vereins ist nicht in Stein gemeißelt, sondern wird im Laufe der Zeit an neue Gegebenheiten angepasst. Eine Satzungsänderung kann nicht vom Vorstand durchgeführt werden, sondern muss im Verein bei einer Mitgliederversammlung offiziell beschlossen und ins Vereinsregister eingetragen werden. Hierbei müssen bestimmte Formalien erfüllt werden.
Die Satzung sollte vor der Einladung zur Mitgliederversammlung im Verein zur Vorprüfung an das Amtsgericht und das Finanzamt gegeben werden, um mögliche Beanstandungen im Vorfeld auszuräumen. Daher sollten Satzungsänderungen rechtzeitig vor dem Beschluss mit
Für das Ändern einer Satzung sind drei Schritte notwendig:
Damit die Satzungsänderung wirksam ist, müssen diese drei Schritte ordnungsgemäß durchgeführt werden:
Eine Satzungsänderung kann nur vorgenommen werden, wenn die Vereinsmitglieder vorab über das Ändern der Satzung informiert wurden. Denn die Angelegenheiten des Vereins werden stets von der Mitgliederversammlung durch Beschlüsse geregelt. Deswegen ist nach §32 BGB für Satzungsänderungen im Verein auch die Mitgliederversammlung zuständig.
Bei der Einladung zur Mitgliederversammlung muss beachtet werden, dass
Um die Gesellschafter umfassend zu schützen, sollte eine rechtssichere Vereinssatzung erstellt werden. Die Erstellung oder Prüfung einer solchen Satzung können wir gerne für Sie übernehmen.
Auch unterstützen wir Sie bei Satzungsänderungen und Satzungsneufassungen auf Grundlage von steuerrechtlichen Besonderheiten.
Generell darf in der Mitgliederversammlung des Vereins nur über diejenigen Satzungsänderungen abgestimmt werden, die vorab in der Einladung angekündigt wurden.
Bei einer Satzungsänderung muss beachtet werden, dass
Die Satzungsänderung ist unbedingt im Versammlungsprotokoll des Vereins zu vermerken. Es gelten für die Protokolle keine anderen Anforderungen als für jedes andere Versammlungsprotokoll – insbesondere dürfen die Unterschriften derjenigen Personen nicht fehlen, die die Beschlüsse der Mitgliederversammlungen zu beurkunden haben.
Die Satzungsänderung wird erst mit der Eintragung der Änderung ins Vereinsregister rechtswirksam. Hierzu wird eine Vereinsregisteranmeldung benötigt, die von den Vorstandsmitgliedern in vertretungsberechtigter Zahl unterschrieben, notariell beglaubigt und beim Amtsgericht abgegeben wird. Eine amtliche Beglaubigung reicht oft nicht aus.
Folgende Dokumente müssen zur Eintragung der Satzungsänderung (vorher) beim Vereinsregister eingereicht werden:
Anschließend prüft das Registergericht, ob die Satzungsänderung ordnungsgemäß durchgeführt wurde und ob diese gesetzeskonform ist.
Verschaffen Sie sich einen Überblick über die umfangreichen Mitgliederdaten in Ihrem Verein und schaffen Sie eine strukturierte Kategorisierung aller relevanten Informationen der einzelnen Mitglieder.
Mit dem Modul der Vereinsverwaltung können sie komplexe Mitgliederdaten ordnen und strukturieren. Die Funktionen der Buchhaltung bieten Ihnen eine Übersicht über die komplexen Abrechnungsstrukturen und automatisieren diverse Zahlungsströme.
Jede Änderung von Formulierungen einer Satzung ist eine Satzungsänderung. Eine Ergänzung der Satzung oder die Streichung von Regelungen stellt natürlich ebenfalls eine Satzungsänderung dar. Gründe, die aktuelle Satzung zu ändern, kann es zahlreiche geben, z. B.:
Gebühren & Bearbeitungszeit
Die gerichtliche Verfahrensgebühr für die Eintragung ins Vereinsregister (Anmeldung) beträgt 50,00 Euro. Die Höhe der Beglaubigungsgebühren können Sie bei dem Notar erfragen.
Durchschnittlich dauert es 2-4 Wochen die Vereinssatzung zu ändern, wenn die eingereichten Unterlagen keine Beanstandung durch das Registergericht erfordern.
Sofern nicht nur einige Satzungsänderungen vorgenommen, sondern die Satzung komplett neu formuliert werden muss, spricht man von einer Satzungsneufassung. Die Anmeldung zu diesem Beschluss entspricht dem gleichen Verfahren wie der Eintragung der Satzungsänderung in das Vereinsregister. Allerdings muss die vollständige Satzung - und nicht nur einzelne Punkte - vom Registergericht geprüft und genehmigt werden.
Bei solch umfassenden Satzungsänderungen werden alle vorherigen Fassungen des Vereins beim Amtsgericht gelöscht. Die Satzung wird komplett neu geprüft und neu im Vereinsregister eingetragen.
Sofern in der Satzung vereinbart, können Satzungsänderungen von der Zustimmung bestimmter Mitglieder im Verein oder eines Dritten abhängig sein. Dies ist vor allem bei Vereinen der Fall, die einem (Dach) Verband / Verein unterstehen.
Neben personeller Unterstützung brauchen Vereine & Verbände eine stabile finanzielle Basis.
Mit unseren Finanzierungsmöglichkeiten rücken diese Vorhaben in unmittelbare Nähe. Wir erarbeiten Strategien zur Finanzierung für Vereine - passend zu Ihren Zielen. Dafür nutzen wir verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten - Förderung, Fundraising & Sponsoring.
Services
Vereine und Verbände unterliegen unterschiedlichen Rahmenbedingungen und Risiken. Dabei unterscheidet sich ihr Versicherungsbedarf stark von dem von Privatpersonen oder Unternehmen. Welche Versicherungen ein Verein benötigt, erfahren Sie in unserem Wiki-Bereich unter Versicherungen für Vereine.
Services
Vereine haben können ihre Mitarbeiter mittels steuerfreier Sachzuwendungen langfristig an den Verein binden. Durch unsere Ehrenamt-Karte, haben diese Zugang zu diversen Angeboten, welche individuell ausgesucht und von den zusätzlichen 44€ /Monat finanziert werden können.
Services
MitgliederBenefits ist eine kostenfreie Vorteilsplattform,
die sich an Mitglieder von Vereinen und Verbänden richtet.
Tools / Produkte
Eine Vereins-App als Möglichkeit einer zeitgemäßen Kommunikation
mit Mitarbeitern, Mitgliedern und Unterstützern:
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Marketingstrategien sind vielfältig. Online können Sie die Website oder Social Media Kanäle bewerben. Offline können Flyer und Events die Bekanntheit des Vereins verbreiten. Emails sowie Fotoaufnahmen können ebenfalls genutzt werden. e24 kann Ihnen helfen, die für Ihren Verein relevanten Marketingstrategien zu erarbeiten.