So klappt die Vereinsanmeldung reibungslos

Vereinsgründung & Eintragung des Vereins


Wer einen Verein gründen will, dem stellen sich schnell viele Fragen – Wer darf einen Verein gründen? Wie viele Mitglieder muss dieser haben? Wie lange dauert der Prozess und was kostet das alles überhaupt?

Um euch einen Überblick über die Schritte der Vereinsgründung zu geben und euch somit das (Vereins-)Leben einfacher zu gestalten, haben wir hier einmal alle Informationen zusammengefügt, die ihr brauchen werdet, damit die Vereinsanmeldung reibungslos klappt.

 

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1. Warum einen Verein gründen?

Bevor sich jemand dem Prozess der Vereinsgründung widmet, werden sich einige sicherlich fragen, warum sie einen Verein gründen sollten. Hier lassen sich schnell diverse Motive finden - denn nicht umsonst sind derzeit ca. 20 Millionen Deutsche ehrenamtlich in Vereinen aktiv.

 

Zum einen bietet der Zusammenschluss von engagierten Menschen die Möglichkeit ein Ziel zu verfolgen, das für sie selbst, und vor allem für die Gesellschaft, einen Mehrwert liefern kann. Diejenigen, die sich also entscheiden einen Verein zu gründen, sind daher eher in der Lage ihr Vorhaben umzusetzen, welches sie alleine kaum erreichen könnten. In diesem Sinne bietet die Übernahme von Verantwortung eine sinnstiftende Tätigkeit, die durch gemeinnützige Tätigkeiten ermöglicht wird. Verantwortungsgefühle wahrnehmen, soziales Engagement beweisen und in Vereinen aktiv tätig sein, würde demnach das individuelle Glück bestärken.

 

Auch Mitleid, Nächstenliebe und Dankbarkeit sind nicht zu unterschätzende Motive einen Verein gründen zu wollen. Diese Werte haben unsere Bürgergesellschaften schon immer geprägt, denn sie bestimmen das Leben in einer Gesellschaft und ermöglichen ein friedvolles Miteinander. Des Weiteren kann es ein Ausdruck der Dankbarkeit sein, wenn die Wertschätzung des eigenen Lebens nach außen getragen wird. Menschen in Not zu helfen, sich für die Umwelt stark zu machen oder sich in gemeinnützigen Vereinen zu beteiligen, bringt nicht nur anderen etwas, sondern steigert ebenfalls das eigene Selbstwertgefühl.

 

Mit einem Verein bestehen dann weiterhin die Vorteile, dass die Mitglieder nicht persönlich für Verbindlichkeiten des e.V. haften müssen sowie Eintragung dieser demokratischen Organisationsform niedrige Kosten mit sich bringt und kein Startkapital benötigt. Des Weiteren bietet die Flexibilität des Gesetzes einen gewissen Gestaltungsspielraum bei der Erreichung der eigenen Ziele. Denn Vereine bringen einerseits Menschen zusammen, die gemeinsam etwas mit ihrem Tun bewirken wollen, zum anderen liefern Vereine einen wesentlichen Beitrag zur Gemeinschaft und sind daher für unser aller Leben essentiell.

 

Wichtig: Die Vereinsgründung ist detailliert im deutschen Gesetz geregelt. Wer einen Verein gründen möchte, muss dennoch viele Entscheidungen treffen und sollte sich daher umfassend informieren. Unsere Anleitung 2023 in unserem Wiki-Artikel zeigt Ihnen, wie Sie die Vereinsgründung problemlos meistern werden!

 

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2. Wer darf wann einen Verein gründen?

Wer einen Blick in das Grundgesetz Artikel 19 wirft, dem wird schnell klar, dass die Gründer unserer Verfassung den Vereinen & Verbänden bereits eine wichtige Rolle zugesprochen haben, da Sie einen wesentlichen Beitrag zum gesellschaftlichen Leben liefern.

Hier heißt es nämlich:

  1. Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
  2. Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.
  3. Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig.

Zwar spricht der Artikel von den „Deutschen“, dennoch exkludiert die Gesetzgebung nicht ausländische Mitbürger. Denn das Vereinsrecht schreibt ebenfalls vor: „Die Bildung von Vereinen ist frei.“ Das Vereinsrecht spricht also ebenfalls Nicht-Deutschen das Recht zu, einen Verein zu gründen. Ein wichtiger Punkt, denn eben gilt gesellschaftliches Engagement als ein wichtiger Teil der Integration in eine Gemeinschaft.

 

Weiterhin können nicht nur natürliche Personen, sondern auch juristische Personen einen Verein gründen – dazu gehören u.a. Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, andere rechtsfähige Vereine, Stadtgemeinden und Landkreise oder auch Offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und nichtrechtsfähige Vereine.  Durch eine Eintragung ins Vereinsregister wird der neu gegründete Verein selbst zur juristischen Person. Somit kann er dann auch selbst Mitglied (oder eben Gründungsmitglied) in einem anderen Verein werden.

 

Wichtig dabei ist, dass die Gründungsmitglieder – sei es eine natürliche oder juristische Person – geschäftsfähig sein müssen, um sich wirksam an der Eintragung beteiligen zu können. Denn mit der Vereinsgründung verpflichten sich die Gründer, regelmäßig auch als Mitglieder Beiträge an den Verein zu leisten. Aus diesem Grund können beschränkt geschäftsfähige Minderjährige, (zwischen sieben und 18 Jahre) einen Verein nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter – also i.d.R. Ihren Eltern – gründen. Dasselbe gilt auch für Personen, die vom Betreuungsgericht einen Betreuer zugestellt bekommen haben.

 

Hinweis: Ein eingetragener Verein ist nicht automatisch auch ein gemeinnütziger Verein. Die Gemeinnützigkeit wird vom Finanzamt geprüft und bescheinigt. Gleichzeitig ist zu erwähnen, dass auch ein nicht eingetragener Verein als Verein gilt – allerdings ohne Rechtsfähigkeit. Die Unterschiede zu eingetragenen Vereinen und nicht eingetragenen Vereinen erfahren Sie in unseren Wiki-Artikel.

 

3. Wie viele Mitglieder müsst ihr sein?

7 Mitglieder zur Vereinsgründung

Vor der Eintragung des Vereins in das Vereinsregister müssen jedoch gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Zum Beispiel benötigt der Verein zum Gründungszeitpunkt mindestens sieben Mitglieder. Diese müssen sich einerseits über den Zweck des Vereins einig sein, unterschreiben sie alle die Gründungssatzung. Die Mitglieder können dabei – wie oben bereits erwähnt – natürliche oder juristische Personen sein. 

 

3 Mitglieder für den Erhalt des Vereins

Jedoch ist es nach der Anmeldung des Vereins ebenfalls rechtlich, wenn die Anzahl der Vereinsmitglieder daraufhin sinkt. In diesem Sinne kann danach die Anzahl auch auf 3 Mitglieder fallen. Denn mindestens 3 Mitglieder werden benötigt, damit der Verein weiterhin existieren kann. Wer dennoch etwas bewegen möchte, sollte natürlich versuchen so viele Personen, wie möglich von seiner Sache zu überzeugen, sodass bei Vereinsgründung, aber auch im Alltag sich mehr Mitglieder in dem Verein engagieren. 

 

Hinweis: Auf VereinsGuide24 können Vereine & Verbände sich zum Thema Onlinebanking & Vereinskredite informieren. Zusätzlich finden Sie auf dieser Plattform eine digitale Beratungsstrecke, die Ihnen Empfehlungen zu verschiedenen Vereinsrlevanten Themen ausspricht, wie Banking, Versicherung, Digitalisierung & Marketing im Verein.

 


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4. Welche Voraussetzung bedarf die Gründung?

Bevor ein Verein gegründet werden kann und somit rechtsfähig wird, müssen jedoch einige Anforderungen erfüllt werden. Diese lassen sich prinzipiell in drei verschiedene Voraussetzungen unterteilen:

  1. Die Gründung des Vereins wird beschlossen
  2. Die Satzung wird beschlossen
  3. Der Vorstand wird bestellt

Beschluss der Vereinsgründung

Selbstredend müssen die Vereinsgründer sich vorab über den Zweck ihres Vereins einigen. Entscheidend dabei ist jedoch, dass dieser Beschluss in einem Protokoll festgehalten werden muss. Um den Verein dann in das Vereinsregister eintragen zu lassen, muss dieses Protokoll dem zuständigen Vereinsgericht vorgelegt werden.

 

Beschluss der Vereinssatzung

Zu einem Verein, bzw. seiner Gründung, gehört immer auch eine Satzung, die bei der Eintragung ebenfalls beim Vereinsgericht eingereicht werden muss. In dieser werden u.a. Vereinszweck, Vereinsname, Beitragssätze etc. geregelt. In der Satzung muss ebenfalls angegeben werden, dass der Vereinszweck auf einen nicht wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet ist. Auf Basis dieses Dokuments prüft das Vereinsgericht dann, um welche Art von Vereinstätigkeit es sich handelt. 

 

Hinweis: In unserem Wiki-Artikel zum Thema "Die Vereinssatzung - was nicht fehlen darf!" erklären wir Ihnen wie die grundlegenden Bestimmungen festgelegt werden sowie die Art und Weise, wie der Verein arbeiten soll. Bei der Erstellung der Satzung gilt es einiges zu beachten. Dennoch ist hierfür nicht unbedingt die Hilfe eines Anwaltes notwendig. Unsere Mustervorlagen geben einen Überblick über den Aufbau der Vereinssatzung.

 

Bestellung des Vorstands

Wenn die Bestellung des Vereinsvorstandes nicht satzungsrechtlich dem Aufsichtsrat zugetragen wurde, dann erfolgt die Vorstandswahl durch die Bestellung der Mitgliederversammlung. Es bestehen aber auch andere Möglichkeiten einen Vereinsvorstand zu erstellen. Beispielsweise können auch Personen und Instanzen außerhalb des Vereins in den Vorstand bestellt werden – dies können z.B. Kindergartenleiter bei entsprechenden Fördervereinen sein oder der örtliche Pfarrer bei einem Diakonieverein.

 

Generell gilt, dass die Anmeldung gemäß § 77 des BGB in einer öffentlich beglaubigten Form eingereicht werden muss, was bedeutet, dass ein Notar beauftragt wird, der bei den wichtigen Unterschriften dabei ist. 

 


Experten-Tipp von e24:

"Eingetragene Vereine sind juristische Personen. Sie können im eigenen Namen klagen, aber angeklagt werden. Hierfür kommen verschiedene Haftungsfälle in Frage - Unfälle, falsch ausgestellte Spendenbescheinigungen oder Fehler in der Organisation.

 

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5. Wo muss der Verein eingetragen werden?

Die Eintragung des Vereins erfolgt beim örtlichen Amtsgericht - und wird i.d.R. in drei Schritten vorgenommen: 

  1. Vereinsregisteranmeldung
  2. Prüfung durch das Amtsgericht
  3. Eintragung

 

Anmeldung ins Vereinsregister

Um den Verein im Vereinsregister anzumelden, muss der gewählte Vorstand die Eintragung in vertretungsberechtigter Zahl vornehmen. Dazu gehört ebenfalls eine notarielle Beglaubigung der gesetzten Unterschriften. Auf unserer Seite finden Sie ebenfalls ein Musterdokument „Vereinsanmeldung“ (PDF), das Sie für die Vereinsregisteranmeldung nutzen können.

 

Amtsgerichtsprüfung

Nach vollständigem Eingang der Dokumente wird das Amtsgericht den Antrag auf die Erfüllung der Voraussetzungen prüfen. Falls Mängel bestehen gewährt das Amtsgericht i.d.R. eine Frist, in der diese behoben werden können. Zu den Voraussetzungen für die Anmeldung des Vereins gehören u.a.:

  1. Mindestens 7 Gründungsmitglieder
  2. Vollständige Besetzung des Vorstandes
  3. Erfüllung der Anforderungen gemäß § 58 BGB an die Vereinssatzung
  4. Ordnungsgemäße Durchführung der Gründungsversammlung
  5. Keine überwiegend wirtschaftliche Tätigkeit

 

Eintragung ins Vereinsregister

Sind die Dokumente vollständig und fehlerfrei, ist es endlich soweit: Ihr neu gegründeter Verein wird ins Vereinsregister eingetragen! Hier werden vor allem Name & Sitz des Vereins sowie Tag dessen Gründung und der Vorstand festgehalten. Daraufhin erhält der Verein, bzw. sein Vorstand ein Registerauszug, welcher die Eintragung und damit den e.V.-Status bestätigt. Diesen sollten Sie gut aufheben, denn dieser Nachweis wird z. B. von Banken zur Eröffnung eines Vereinskontos verlangt oder von Versicherungsgesellschaften für das Abschließen der jeweiligen Police. 

 

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Folgende Informationen müssen ins Vereinsregister eingetragen werden:

  1. Name des Vereins
  2. Sitz des Vereins
  3. Tag der Gründung des Vereins
  4. Namen der Vorstandsmitglieder
  5. Namen der Vertretungsmächte der Vorstandsmitglieder

 

6. Was kostet die Vereinsgründung?

Wer einen Blick in das Grundgesetz Artikel 19 wirft, dem wird schnell klar, dass die Gründer unserer Verfassung den Vereinen & Verbänden bereits eine wichtige Rolle zugesprochen haben, da Sie einen wesentlichen Beitrag zum gesellschaftlichen Leben liefern.

Notargebühr – für Beglaubigung der Anmeldung 26€
Registergebühr – für Eintragung beim Amtsgericht52€
Bekanntmachung der Eintragung10€ - 30€
(Rechtsanwalt für Erstellung der Satzung)(individuell)
 Ca. 90€ – 120€

 

7. Wie lange dauert der Prozess?

In der Regel beginnt die Vereinsgründung schon eine Weile bevor es überhaupt an die Formalien geht. Denn dieser Prozess beginnt vor allem mit dir – einem Menschen, der ein Hobby hat oder ein soziales Engagement und bei dem langsam der Gedanke reift, genau das zu institutionalisieren, um seinen Einfluss zu erweitern. In Gesprächen mit Bekannten und Gleichgesinnten merkt man dann, dass sich ebenfalls eine Gruppe finden lassen könnte, die ebenfalls daran interessiert ist, diese Angelegenheit in die Welt zu tragen. Und langsam wird der Traum eines Vereins zu einer konkreten Idee.

 

Nun geht es ans Eingemachte: Eine Gruppe von mindestens sieben Personen beschließt tatsächlich einen Verein zu gründen und protokolliert diesen Vorgang. Von dieser Vereinsgründung versprechen sie sich folgende Vorteile:

  1. Keine Haftung für die Mitglieder des Vereins
  2. Einfluss auf die Gesellschaft durch Gruppierung mit demokratischer Form
  3. Zugang zu öffentlicher Unterstützung
  4. Spendenbereitschaft durch Ausgabe von Spendenquittungen
  5. Möglichkeit zum Abschluss von Vereinsversicherungen
  6. Die Möglichkeit, Einnahmen zu generieren (Nebenzweck)
  7. Zugang zur Juleica für Jugendleiter
  8. Erhöhte Motivation zur Mitarbeit von Jugendlichen & Eltern

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Nun sprechen die meisten vermeintlichen Vereinsgründer mit Interessierten und potenziellen Vereinsmitglieder. Mit diesem neuen Input können Sie nun gemeinsam eine Satzung beschließen, welche Sie an die künftigen Mitglieder senden, damit diese sich informieren können. Daraufhin wird die Gründungsversammlung einberufen. Da die meisten Menschen auch beruflich tätig sein, ist es immer eine kleine Schwierigkeit einen Termin zu finden, der allen passt. Denn die Gründungsversammlung soll gut besucht sein – hier werden nämlich offene Fragen besprochen, die Punkte der Satzung erklärt und Diskussionen befördert. 

 

Ist die Satzung erst einmal besprochen gibt es zwei Optionen: Zum einen direkt die Eintragung ins Vereinsregister oder zum anderen vorab die Beantragung der Gemeinnützig. Der zweite Weg hat den Vorteil, dass ggf. Änderungen an der Satzung vorgenommen werden können, ohne dass diese erneut ins Vereinsregister eingetragen werden müssen, was zusätzliche Kosten mit sich brächte. Eine Gemeinnützigkeit sollte ggf. also vor der Eintragung ins Vereinsregister in Betracht gezogen werden. Zur Erinnerung dies wird beim zuständigen Finanzamt vollzogen.

 

Nach der Genehmigung der Gemeinnützigkeit – oder falls nicht relevant, einfach stattdessen – geht es zum Amtsgericht für die Eintragung in das Vereinsregister. Hier ist nicht von langen Wartezeiten auszugehen – in der Regel einige Wochen. Bei möglichen Mängeln in der Satzung, behält sich das Amtsgericht aber vor den Vereinsgründern eine Frist zu setzen, um diese zu beheben und erneut den Antrag einzureichen. Spätestens dann sollte es aber geschafft sein. Der Verein wird ins Vereinsregister eingetragen und ist somit offizielle ein eingetragener Verein – ein e.V. Den Auszug des Vereinsregisters allerdings unbedingt aufbewahren, da dieser wichtig wird für die Eröffnung von Vereinskonnten, das Abschließen von Vereinsversicherungen und dem Ausstellen von Spendenbescheinigungen

 

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8. Lohnt sich das alles überhaupt?

Die Gründung eines Vereins ist in unserem Grundgesetz verankert und zeigt somit ihre Wichtigkeit für die Gesellschaft. Es ist kaum von der Hand zu weisen, dass diverse gesellschaftliche Institutionen ohne das ehrenamtliche Engagement unserer Mitbürger nicht funktionieren könnten. Aus diesem Grund verzichtet der Staat hier ebenfalls auf starke Kontrollen, wie sie in der Privatwirtschaft zu tragen kommen.

 

In diesem Sinne ist es nahezu jedem freigestellt einen Verein zu gründen. Die Gründer müssen lediglich geschäftsfähig sein und zusammen mit sieben Personen beschließen einen Verein zu gründen. Ihr Beschluss muss in einem Protokoll festgehalten werden sowie sie eine Satzung beschließen und ihren Vorstand bestellen müssen. Diese Unterlagen (Gründungsprotokoll und Satzung) müssen die sieben Gründungsmitglieder unterschreiben und notariell beglaubigen lassen. Hier finden Sie Muster & Vorlagen zur Vereinsgründung.

 

Wenn das geschehen ist, geht es auch schon zum Amtsgericht. Dieser prüft die Vollständigkeit der Unterlagen und gibt bei Mängeln eine Frist, um diese zu beheben. Wenn alle Anforderungen erfüllt sind – bspw. der Verein keine wirtschaftliche Tätigkeit verfolgt und eine ordnungsgemäße Gründungsversammlung einberufen wird, dann wird dieser gegen eine Verwaltungsgebühr in das Vereinsregister eingetragen.

 

Der erhaltene Registerauszug sollte dann gut aufgehoben werden, weil dieser für das weitere Vereinsgeschehen wichtig sein wird, wie ein Bankkonto im Namen des Vereins eröffnen. Die Vereinsgründung sollte dem zuständigen Finanzamt innerhalb eines Monats nach Eintragung mitgeteilt werden. Beim Finanzamt erfolgt ebenfalls die Beantragung der Gemeinnützigkeit.

 

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