Mitgliederversammlung & Veranstaltungen mit Covid-19

Was ihr tun könnt, um euch und euren Verein langfristig zu schützen

Die Medien berichten aktuell über kaum etwas anderes: das Corona-Virus ist derzeit allgegenwärtig. Doch was genau steckt eigentlich dahinter und wie kann ich mich und meinen Verein schützen? Sind die eingesetzten Ressourcen für Vereinsveranstaltungen verloren? Und wie können Vereine ihre Handlungsfähigkeit behalten, wenn Mitgliederversammlungen nicht stattfinden dürfen? Darum soll es in diesem Blog-Beitrag gehen. Am Schluss gibt es zudem noch ein paar hilfreiche Tipps, um diese Zeit so gut wie möglich zu überstehen.

 

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1. Was ist das Covid-19 Virus?

„Die Coronavirus-Erkrankung (COVID-19) ist eine Infektionskrankheit, die durch ein neuartiges Virus verursacht wird.

 

Die Erkrankung führt zu einer Atemwegserkrankung (vergleichbar mit der Grippe) mit Symptomen wie Husten und Fieber. In schwereren Fällen kann es zu Atembeschwerden kommen. Die Coronavirus-Erkrankung wird hauptsächlich von infizierten Personen beim Husten oder Niesen übertragen. Man kann sich außerdem infizieren, indem man Oberflächen oder Dinge berührt, auf denen sich der Virus befindet, und sich danach an die Augen, die Nase oder den Mund fasst.“


Quelle: Weltgesundheitsorganisation

 

2. Wie kann ich mich schützen?

Die wildesten Ideen gingen bereits durchs Netz, wie etwa Knoblauch essen oder sich mit ätherischen Ölen einreiben. Laut Experten stimmt das alles nicht. Die einzigen wirksamen Maßnahmen um sich und andere vor dem Covid-19 zu schützen sind: 

  1. Abstand zu anderen Personen halten (ca. 1,5 – 2 Meter) 
  2. Regelmäßig und gründlich Hände waschen- Berührungen im Gesicht weitestgehend vermeiden
  3. Nicht in Gruppen aufhalten und soziale Kontakte stark reduzieren- Bei Symptomen telefonisch einen Arzt kontaktieren und in der Zwischenzeit zu Hause bleiben
  4. Husten und Niesen immer in den Ellenbogen
  5. Mehrmals täglich gründlich lüften
  6. Mundschutz tragen hilft vor allem dann, wenn man sich selbst nicht gut fühlt und die Mitmenschen schützen will – aber: bitte selber nähen und nicht die eh schon knappen Bestände derer nutzen, die wirklich darauf angewiesen sind!

 

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Software-Lösungen für Vereine

Versenden Sie Einladungen zur Mitgliederversammlungen einfach & bequem an alle Ihre Mitglieder. Eine Vereinssoftware greift dabei auf die Mitgliederverwaltung zu und übernimmt Ihre Arbeit. Weiterhin können Software-Lösungen Ihre Vereinsverwaltung entlasten, das Beitragswese automatisieren und die Kommunikation im Verein stärken.

 

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3. Was ist jetzt für meinen Verein wichtig zu wissen?

Der Covid-19 und die daraus resultierende Krise in Form von Versammlungs- und Veranstaltungsverboten stellen für Vereine & Verbände weltweit eine große Herausforderung dar. Wie ihr trotz verschobener Mitgliedsversammlungen die Beschlussfähigkeit erhalten und trotz abgesagter Veranstaltungen eure Liquidität behalten könnt. Darum soll es hier gehen. In einem weiteren Artikel stellen wir euch mögliche Soforthilfen für Vereine in Zeiten des Coronavirus vor.

 

Hinweis: In der e24-Community, unserem kostenlosen Mitgliederbereich, können Vereine & Verbände diverse Mustervorlagen herunterladen - darunter die Einladung für die Mitgliederversammlung sowie auch ein Muster-Protokoll.

a) Mitgliederversammlungen in Zeiten des Covid-19

Im Verein stünde jetzt eigentlich die Mitgliederversammlung an – die musste jedoch abgesagt werden? Damit euer Verein auch weiterhin funktionieren kann, hat ehrenamt24 für euch Antworten auf die Fragen zu Haftung, Satzungsverstoß, Beschlussfähigkeit etc. erarbeitet.

 

Denn die Schutzmaßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung der Pandemie sehen ebenfalls vor, dass jegliche Versammlungen von Menschengruppen stark eingeschränkt werden. Das hat natürlich einen vehementen Einfluss auf die Beschlussfähigkeit des Vereins.

 

Denn auf ordentlichen Versammlungen – und ebenfalls außerordentliche Versammlungen, die aufgrund besonderer Maßnahmen erforderlich sind – werden Entscheidungen getroffen, die für das künftige Vereinsleben von großer Bedeutung sind. Dazu gehört unter anderem, dass Fristen für bestimmte Versammlungsbeschlüsse eingehalten werden oder bestimmte Ämter oder Positionen ablaufen und mangels Beschlussfassung nicht neu besetzt werden können. Das Entfallen der jährlichen stattfindenden Mitgliederversammlung stellt jedoch grundsätzlich keinen Verstoß gegen gesetzliche Regelungen dar!

 

Ob es einen Verstoß gegen die Vereinssatzung darstellt, ist davon abhängig, was in der Satzung steht: 
Wird in der Satzung formuliert, dass die Mitgliederversammlung einmal pro Jahr stattfinden SOLL, kann diese auch problemlos im Folgejahr abgehalten werden. Gibt die Satzung vor, dass einmal pro Jahr eine Mitgliederversammlung durchgeführt werden MUSS, wäre das Entfallen lassen ein Verstoß gegen die Vereinssatzung

 

Da die erhobenen Schutzmaßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus erhebliche Auswirkungen auf die Versammlungsmöglichkeiten von Vereinen haben, hat die Bundesregierung einen Gesetzesvorschlag erarbeitet. Dieser sieht vor, dass Mitgliederversammlungen auch dann virtuell durchgeführt werden können, wenn es dazu keine satzungsmäßige Regelung gibt. 

 

Das Gesetz soll dann nicht nur die einmal jährlich stattfindende Mitgliederversammlung betreffen, sondern auch außerordentliche Versammlungen, die aufgrund der aktuellen Situation für den Verein von existenzieller Bedeutung sein können.

 

Hinweis: Seite der Corona-Zeit ist es nicht mehr unüblich, dass Versammlungen online im Internet abgehalten werden, z.B. per Chat oder Videokonferenz. Hierbei können verschiedene Software-Lösungen den Verein unterstützen, um digitale Mitgliederversammlungen abzuhalten.

 


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b) Vereinsveranstaltung in Corona-Zeiten 

So gut wie alle großen Veranstaltungen sind bis zum Frühsommer abgesagt – wahrscheinlich wird dieser Status Quo verlängert. Vereine und Veranstalter fahren daher enorme Verluste ein. Was nun?

 

Eine als Pandemie eingestufte Krankheit, wie das Corona-Virus, stellt erstmal keinen Grund für Vereine dar, eine vertraglich bereits zugesicherte Leistung (bspw. von einem Veranstaltungsort oder für einen Caterer) nicht mehr zu erbringen oder entgegenzunehmen. Es besteht aber die Möglichkeit, dass Vertragspartner auf die Erfüllung der Verträge verzichten. In diesen Zeiten beweisen viele Betriebe Kulanz und lassen Verträge stornieren. 

 

Ein Verein ist zudem nicht zum Ersatz eines Schadens verpflichtet, dessen Grund im Ausfallen einer Veranstaltung liegt, die der Verein aufgrund der Corona-Vorkehrungsmaßnahmen gar nicht umsetzen kann, weil es von den Behörden als verboten gilt.

 

Hinweis: Die Vereinshaftpflichtversicherung schützt den Verein und die Mitglieder vor Haftungsansprüchen dieser Art. Das macht sie zu einer der wichtigsten Versicherungen für Vereine & Verbände. Mehr dazu lesen Sie in unserem Wiki-Artikel "Veranstalter-Haftpflichtversicherung für Vereine & Verbände".

Da die Rechtmäßigkeit einer Kündigung immer eine Frage des Einzelfalls ist, gilt erstmal grundsätzlich: Bereits geschlossene Verträge prüfen oder mit den Vertragspartnern in Kontakt treten, wenn eine bereits geplante Veranstaltung abgesagt werden muss - in der aktuellen Zeit reagieren viele Unternehmen sehr kulant.
 

Wenn die derzeitige Krise von den Gerichten als „höhere Gewalt“ eingestuft wird, dann können sich im Einzelfall Lücken für den Verein auftun, die es ihm ermöglichen vom außerordentlichen Kündigungsrecht, bzw. vom Rücktritt eines Vertrages, Gebrauch zu machen.

 
Dafür müssen dennoch folgende Punkte hinsichtlich eurer Vereinsveranstaltung geprüft werden:

  1. Ist euer Landkreis stark von Erkrankungsfällen betroffen
  2. Haben die Behörden ein für euch relevantes Verbot der Veranstaltung ausgesprochen?
  3. Wie viele Teilnehmer sollten planmäßig auf der Vereinsveranstaltung erscheinen?

Generell gilt: Je größer die Veranstaltung, desto rechtssicherer ist die Kündigung des Vertrages

 

Download Checkliste: Planung einer Vereinsveranstaltung

Hinweis: Mithilfe des Versicherungs-Checkups der e24-Community können Sie kostenlos Ihre Police prüfen lassen. Unsere unabhängigen Experten zeigen Ihnen gerne, welcher Tarif am besten zu Ihrem Verein passt. 

 

Vertragsklausel für Vereinsveranstaltungen in Zeiten von Covid-19

In noch abzuschließende Verträge kann folgende Textpassage eingebaut werden:

Der Veranstalter ist berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten oder diesen Vertrag zu kündigen, wenn ihm ein Festhalten an der Durchführung der Veranstaltung aufgrund der Corona-Virus-Epidemie nicht mehr zugemutet werden kann. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es im Landkreis, in dem die Veranstaltung stattfinden soll oder in denjenigen Gebieten, aus denen die meisten Besucher erwartet werden, vermehrt zu Corona-Erkrankungen kommt, wenn die Veranstaltung aufgrund öffentlich-rechtlicher Auflagen oder des Vermieters der Veranstaltungsfläche ganz oder in Teilen abgesagt oder so reglementiert wird, dass die Durchführung der Veranstaltung nicht mehr sinnvoll umsetzbar ist, wenn Dienstleister zur Ausgestaltung der Veranstaltung aufgrund des Corona-Virus ausfallen und die Durchführung der Veranstaltung dadurch nicht mehr sinnvoll umsetzbar ist, wenn ein erheblicher Teil der Teilnehmer seine Teilnahme aufgrund des Corona-Virus absagt oder wenn die Veranstaltung aufgrund des Corona-Virus anders so beeinträchtigt wird, dass ihre Durchführung für den Veranstalter faktisch und wirtschaftlich keinen Sinn mehr ergibt. Die Parteien schließen für diesen Fall gegenseitig alle Schadensersatzansprüche aus. Etwaige bestehende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden abbedungen, soweit sie diesen Regelungen entgegenstehen.


Experten-Tipp von e24:

"Kommt es bei einer Einladung zur Mitgliederversammlung, bei den Wahlen oder bei einer Beurkundung zu Fehlern, können ungültig sein und im schlimmsten Fall angefochten werden!

 

Einen Rechtsstreit wünscht sich keiner, aber die Geschichte zeigt, dass es immer wieder zu Unstimmigkeiten im Verein gibt. Sichern Sie Ihren Verein daher mit einer Rechtsschutzversicherung ab."

 

Kontakt aufnehmen

 

Tino Braunschweig

— Versicherungsexperte für
Vereine & Verbände


 

4. Tipps zum Schutz der psychischen Gesundheit

1. Tag strukturieren 

Feste Zeiten für Bewegung, Haushalt, Kochen und Bildung einplanen 

 

2. Aktiv bleiben (oder werden)

Spaziergänge an der frischen Luft sorgen nicht nur dafür, dass uns zu Hause nicht die Decke auf den Kopf fällt, sondern stärken auch das Immunsystem

 

3. Soziale Kontakte digital pflegen

Familie und Freunde anrufen – vor allem auch an die ältere Generation denken und Hilfe anbieten, wie den Einkauf übernehmen 

 

4. Dinge erledigen, für die sonst keine Zeit ist

Steuererklärung machen, Kleiderschrank ausmisten und spenden, neue Rezepte ausprobieren, Bücher lesen, Serienmarathon starten, an den ganz eigenen Zielen arbeiten (Online-Fortbildungen machen etc.)

 

5. Medienkonsum kritisch hinterfragen 

Einmal täglich Nachrichten schauen, um über die aktuelle Situation informiert zu sein, reicht aus. Am Rest des Tages sollte gedanklich möglichst Abstand gewonnen werden.

 

6. Auf die Zeit danach freuen 

Urlaube planen, an der Bikinifigur arbeiten, auf der Terrasse oder auf dem Balkon einen Cocktail schlürfen und über das Handy Meeresrauschen hören Und dabei immer daran denken: auch diese Zeit wird vorüber gehen! 

 

5. Fazit

Die Mitgliederversammlung ist ein wichtiges Instrument für Vereine, um Beschlüsse zu fassen und Entlastung des Vorstands zu beantragen. Durch die COVID-19 Pandemie müssen die Vereine jedoch Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit der Teilnehmer zu gewährleisten.

 

Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie die Durchführung einer virtuellen Mitgliederversammlung oder die Einhaltung von Hygienemaßnahmen bei einer Präsenzveranstaltung. Es ist wichtig, dass die Vereine sich an die aktuellen Regelungen und Empfehlungen halten und die Mitglieder frühzeitig über die geplanten Maßnahmen informieren. Auch die rechtliche Situation sollte vorab geprüft werden, um mögliche Konflikte zu vermeiden.

 

In unserer e24-Community erhalten Sie kostenlosen Zugang zu Muster & Vorlagen für Ihre Vereinsverwaltung - darunter ebenfalls Muster zu Einladungen einer Mitgliederversammlung sowie Wahlzettel als auch Musterprotokolle.

 

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