Die Medien berichten aktuell über kaum etwas anderes: das Corona-Virus ist derzeit allgegenwärtig. Doch was genau steckt eigentlich dahinter und wie kann ich mich und meinen Verein schützen? Sind die eingesetzten Ressourcen für Vereinsveranstaltungen verloren? Und wie können Vereine ihre Handlungsfähigkeit behalten, wenn Mitgliederversammlungen nicht stattfinden dürfen? Darum soll es in diesem Blog-Beitrag gehen. Am Schluss gibt es zudem noch ein paar hilfreiche Tipps, um diese Zeit so gut wie möglich zu überstehen:
Covid-19 im Verein l Laura Apel l 06.04.2020
„Die Coronavirus-Erkrankung (COVID-19) ist eine Infektionskrankheit, die durch ein neuartiges Virus verursacht wird.
Die Erkrankung führt zu einer Atemwegserkrankung (vergleichbar mit der Grippe) mit Symptomen wie Husten und Fieber. In schwereren Fällen kann es zu Atembeschwerden kommen. Die Coronavirus-Erkrankung wird hauptsächlich von infizierten Personen beim Husten oder Niesen übertragen. Man kann sich außerdem infizieren, indem man Oberflächen oder Dinge berührt, auf denen sich der Virus befindet, und sich danach an die Augen, die Nase oder den Mund fasst.“
Quelle: Weltgesundheitsorganisation
Die wildesten Ideen gingen bereits durchs Netz, wie etwa Knoblauch essen oder sich mit ätherischen Ölen einreiben. Laut Experten stimmt das alles nicht. Die einzigen wirksamen Maßnahmen um sich und andere vor dem Covid-19 zu schützen sind:
Absicherung von Vereinsveranstaltungen
Um sich zukünftig auch für solche Fälle abzusichern, kann es sinnvoll sein eine Veranstalterausfallversicherung oder eine Betriebsausfallversicherung abzuschließen. Auch eine Vermögenschadenhaftpflichtversicherung und D&O-Versicherung kann hilfreich sein. Unsere Beratungsseiten zu Versicherungen für Vereine informieren euch umfassend - oder ihr vergleicht direkt und unverbindlich Angebote bei unserem Partner.
Der Covid-19 und die daraus resultierende Krise in Form von Versammlungs- und Veranstaltungsverboten stellen für Vereine & Verbände weltweit eine große Herausforderung dar. Wie ihr trotz verschobener Mitgliedsversammlungen die Beschlussfähigkeit erhalten und trotz abgesagter Veranstaltungen eure Liquidität behalten könnt. Darum soll es hier gehen. In einem weiteren Artikel stellen wir euch mögliche Soforthilfen für Vereine in Zeiten des Coronavirus vor.
Im Verein stünde jetzt eigentlich die Mitgliederversammlung an – die musste jedoch abgesagt werden? Damit euer Verein auch weiterhin funktionieren kann, hat ehrenamt24 für euch Antworten auf die Fragen zu Haftung, Satzungsverstoß, Beschlussfähigkeit etc. erarbeitet.
Denn die Schutzmaßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung der Pandemie sehen ebenfalls vor, dass jegliche Versammlungen von Menschengruppen stark eingeschränkt werden. Das hat natürlich einen vehementen Einfluss auf die Beschlussfähigkeit des Vereins.
Denn auf ordentlichen Versammlungen – und ebenfalls außerordentliche Versammlungen, die aufgrund besonderer Maßnahmen erforderlich sind – werden Entscheidungen getroffen, die für das künftige Vereinsleben von großer Bedeutung sind. Dazu gehört unter anderem, dass Fristen für bestimmte Versammlungsbeschlüsse eingehalten werden oder bestimmte Ämter oder Positionen ablaufen und mangels Beschlussfassung nicht neu besetzt werden können. Das Entfallen der jährlichen stattfindenden Mitgliederversammlung stellt jedoch grundsätzlich keinen Verstoß gegen gesetzliche Regelungen dar!
Ob es einen Verstoß gegen die Vereinssatzung darstellt, ist davon abhängig, was in der Satzung steht:
Wird in der Satzung formuliert, dass die Mitgliederversammlung einmal pro Jahr stattfinden SOLL, kann diese auch problemlos im Folgejahr abgehalten werden.
Gibt die Satzung vor, dass einmal pro Jahr eine Mitgliederversammlung durchgeführt werden MUSS, wäre das Entfallen lassen ein Verstoß gegen die Vereinssatzung.
Da die erhobenen Schutzmaßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus erhebliche Auswirkungen auf die Versammlungsmöglichkeiten von Vereinen haben, hat die Bundesregierung einen Gesetzesvorschlag erarbeitet. Dieser sieht vor, dass Mitgliederversammlungen auch dann virtuell durchgeführt werden können, wenn es dazu keine satzungsmäßige Regelung gibt.
Das Gesetz soll dann nicht nur die einmal jährlich stattfindende Mitgliederversammlung betreffen, sondern auch außerordentliche Versammlungen, die aufgrund der aktuellen Situation für den Verein von existenzieller Bedeutung sein können.
Versicherungen für Vereine & Verbände
Vereine & Verbände brauchen ganz andere Versicherungskonzepte als Privat- oder Firmenkunden.
ehrenamt24 verschafft Ihnen einen Überblick darüber, welche Versicherung ein Verein wirklich benötigt! Denn viele Vereine haben Versicherungskonzepte, die nicht optimal auf Ihre Tätigkeiten oder Ihre Satzung abgestimmt sind.
So gut wie alle großen Veranstaltungen sind bis zum Frühsommer abgesagt – wahrscheinlich wird dieser Status Quo verlängert. Vereine und Veranstalter fahren daher enorme Verluste ein. Was nun?
Eine als Pandemie eingestufte Krankheit, wie das Corona-Virus, stellt erstmal keinen Grund für Vereine dar, eine vertraglich bereits zugesicherte Leistung (bspw. von einem Veranstaltungsort oder für einen Caterer) nicht mehr zu erbringen oder entgegenzunehmen. Es besteht aber die Möglichkeit, dass Vertragspartner auf die Erfüllung der Verträge verzichten. In diesen Zeiten beweisen viele Betriebe Kulanz und lassen Verträge stornieren.
Ein Verein ist zudem nicht zum Ersatz eines Schadens verpflichtet, dessen Grund im Ausfallen einer Veranstaltung liegt, die der Verein aufgrund der Corona-Vorkehrungsmaßnahmen gar nicht umsetzen kann, weil es von den Behörden als verboten gilt.
Da die Rechtmäßigkeit einer Kündigung immer eine Frage des Einzelfalls ist, gilt erstmal grundsätzlich: Bereits geschlossene Verträge prüfen oder mit den Vertragspartnern in Kontakt treten, wenn eine bereits geplante Veranstaltung abgesagt werden muss - in der aktuellen Zeit reagieren viele Unternehmen sehr kulant.
Wenn die derzeitige Krise von den Gerichten als „höhere Gewalt“ eingestuft wird, dann können sich im Einzelfall Lücken für den Verein auftun, die es ihm ermöglichen vom außerordentlichen Kündigungsrecht, bzw. vom Rücktritt eines Vertrages, Gebrauch zu machen.
Dafür müssen dennoch folgende Punkte hinsichtlich eurer Vereinsveranstaltung geprüft werden:
Generell gilt: Je größer die Veranstaltung, desto rechtssicherer ist die Kündigung des Vertrages
In noch abzuschließende Verträge kann folgende Textpassage eingebaut werden:
Der Veranstalter ist berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten oder diesen Vertrag zu kündigen, wenn ihm ein Festhalten an der Durchführung der Veranstaltung aufgrund der Corona-Virus-Epidemie nicht mehr zugemutet werden kann. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es im Landkreis, in dem die Veranstaltung stattfinden soll oder in denjenigen Gebieten, aus denen die meisten Besucher erwartet werden, vermehrt zu Corona-Erkrankungen kommt, wenn die Veranstaltung aufgrund öffentlich-rechtlicher Auflagen oder des Vermieters der Veranstaltungsfläche ganz oder in Teilen abgesagt oder so reglementiert wird, dass die Durchführung der Veranstaltung nicht mehr sinnvoll umsetzbar ist, wenn Dienstleister zur Ausgestaltung der Veranstaltung aufgrund des Corona-Virus ausfallen und die Durchführung der Veranstaltung dadurch nicht mehr sinnvoll umsetzbar ist, wenn ein erheblicher Teil der Teilnehmer seine Teilnahme aufgrund des Corona-Virus absagt oder wenn die Veranstaltung aufgrund des Corona-Virus anders so beeinträchtigt wird, dass ihre Durchführung für den Veranstalter faktisch und wirtschaftlich keinen Sinn mehr ergibt. Die Parteien schließen für diesen Fall gegenseitig alle Schadensersatzansprüche aus. Etwaige bestehende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden abbedungen, soweit sie diesen Regelungen entgegenstehen.
Feste Zeiten für Bewegung, Haushalt, Kochen und Bildung einplanen
Spaziergänge an der frischen Luft sorgen nicht nur dafür, dass uns zu Hause nicht die Decke auf den Kopf fällt, sondern stärken auch das Immunsystem
Familie und Freunde anrufen – vor allem auch an die ältere Generation denken und Hilfe anbieten, wie den Einkauf übernehmen
Steuererklärung machen, Kleiderschrank ausmisten und spenden, neue Rezepte ausprobieren, Bücher lesen, Serienmarathon starten, an den ganz eigenen Zielen arbeiten (Online-Fortbildungen machen etc.)
Einmal täglich Nachrichten schauen, um über die aktuelle Situation informiert zu sein, reicht aus. Am Rest des Tages sollte gedanklich möglichst Abstand gewonnen werden.
Urlaube planen, an der Bikinifigur arbeiten, auf der Terrasse oder auf dem Balkon einen Cocktail schlürfen und über das Handy Meeresrauschen hören Und dabei immer daran denken: auch diese Zeit wird vorüber gehen!
Warum eine ehrenamtliche Tätigkeit glücklich macht und welches Ehrenamt zu dir passt
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