Finanzhilfen für Vereine bei Covid-19


Wie ihr bei Covid-19 Soforthilfen erhaltet

Die Corona-Krise bedroht die Existenz vieler Vereine – auch in finanzieller Hinsicht. Aufträge brechen weg, Einnahmen bleiben aus und Zulieferer liefern nicht. Viele Vereine verfügen nur über geringe Rücklagen – und können ohne regelmäßige Einnahmen oft nur einige Wochen oder vielleicht Monate überleben.

 

Bund und Länder haben deshalb ein Hilfspaket in Höhe von bis zu 50 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Wie Vereine & Verbände jetzt finanzielle Unterstützung erhalten, erfahrt ihr hier.

 

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1. Soforthilfen für Vereine

Denn auch Vereine können Beihilfen beantragen, die durch den Bund den Kleinstunternehmen zur Verfügung gestellt werden. Die Höhe der Förderung ist gestaffelt von 9.000 € bis 25.000 €. Das Hilfspaket der Bundesregierung enthält dabei drei Säulen:

  1. Einmalzahlungen,
  2. Sonderkredite und
  3. einen leichteren Zugang zu einer erweiterten Grundsicherung.

 

Für Vereine und Vorstände sind insb. die ersten beiden Finanzierungsmöglichkeiten relevant, weswegen wir diese Direktzuschüsse und Sonderkredite für Vereine explizit betrachten werden.

 

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a) Direktzuschüsse

Der Bund gewährt Kleinstunternehmen – und damit auch Vereinen – kurzfristig direkte Transferleistungen in Höhe von bis zu zehn Milliarden Euro (Finanzhilfen für Vereine bei Covid-19). Nach Angaben der Bundesregierung sollen alle Anträge zunächst zügig bewilligt werden, eine Bedürftigkeitsprüfung soll erst später erfolgen. Gedacht sind die Zuschüsse für laufende Kosten wie die Miete, Steuern, etc.

 

Höhe der Zuschüsse

  1. Für Vereine mit bis zu 5 Beschäftigten: Einmalzahlung von bis zu 9.000 Euro für 3 Monate
  2. Vereine mit bis zu 10 Beschäftigten: Einmalzahlung von bis zu 15.000 Euro für 3 Monate
  3. Die Direkthilfe muss nicht zurückgezahlt werden.

 

Voraussetzungen für die Zuschüsse

Um Finanzhilfen für Vereine bei Covid-19 zu erhalten, dürfen wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Vereins erst ab März 2020 eingetreten sein. Außerdem müssen die Vereinsvorstände eine Existenzbedrohung oder einen Liquiditätsengpass aufgrund der Pandemie eidesstaatlich versichern. Für die Verteilung der Mittel sind die einzelnen Bundesländer zuständig.

 

Eine weitere Voraussetzung für die Soforthilfe ist, dass mehr als die Hälfte der Einnahmen regelmäßig aus wirtschaftlicher Tätigkeit erzielt werden und nun durch die Corona-Einschränkungen nicht mehr zur Verfügung stehen. Nicht antragsberechtigt sind demnach Vereine, deren Einnahmen überwiegend durch Fördermittel, Spenden, Sponsoring etc. zur Verfügung gestellt werden. 

 

Beispiel: Der Jugendclub vom Land ist antragsberechtigt, wenn er seine laufenden Kosten üblicherweise überwiegend aus dem Verkauf von Snacks und Getränken bestreitet. 

Quellehttps://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 

 

Hinweis: Fördermittel sind eine wichtige Quelle, aber oft reichen sie nicht aus, um alle Bedürfnisse zu decken. Zur VereinsFinanzierung bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung an. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten, die Vereine nutzen können finden Sie in unseren Wiki-Artikeln "Sponsoring für den Verein", "Fundraising & Crowdfunding" und "Mitgliedsbeiträge".

 

b) Sonderkredite

Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können Kleinstunternehmen sowie Vereine derzeit Finanzhilfen zu besonders günstigen Konditionen beantragen. Wichtig dabei ist jedoch: Das Geld muss im Gegensatz zu den Zuschüssen zurückgezahlt werden. Die KfW-Corona-Kredite können ab sofort bei eurer Hausbank beantragt werden, sofern der Verein bis zum 31. Dezember 2019 nicht in finanziellen Schwierigkeiten war.

 

Wenn Sie einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen, übernimmt die KfW einen Teil des Risikos Ihrer Bank. Für kleine Unternehmen und Vereine können bis zu 90 % Risikoübernahme angesetzt werden. Das erhöht Ihre Chance, eine Kredit­zusage zu erhalten.

 

Wenn Ihre Bank auf Grund fehlender Sicherheiten nicht in der Lage ist, Ihnen einen Kredit zur zeitlichen Überbrückung zu gewähren, können Bürgschaftsbanken bis zu 80 Prozent des Risikos übernehmen. Eine Kreditbürgschaft erhalten Sie bei der Bürgschaftsbank Ihres Bundeslandes .

 

Quellekfw-corona-hilfe

 

Hinweis: In unserem Wiki-Artikel "Fundraising & Crowdfunding" erfahren Sie mehr Finanzierungsmethoden für Vereine und Verbände, in dem erklären wir Ihnen die Begriffe und Unterschied von Fundraising und Crowdfunding, was bei der Durchführung beachten werden sollte, um erfolgreich Sponsoring-Partner zu generieren.

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2. Notfallplan für die Liquidität im Verein

Neben den offiziellen Hilfen sollten von der Pandemie betroffene Vereine aktuell ihre Finanzsituation prüfen und sich weitestgehend selbst entlasten. Jetzt heißt es erst einmal das kurzfristige Überleben zu sichern und die Liquidität erhalten:

 

Ein realistischer Überblick, wie die aktuelle finanzielle Situation aussieht, ist momentan unverzichtbar.

  1. Einnahmen kontrollieren: Alle noch möglichen Rechnungen sofort raus senden und Außenstände zeitnah einfordern.
  2. Ausgaben runterfahren: Nicht notwendigen Ausgaben und geplanten Investitionen sofort auf Eis legen.
  1. Alternativ-Angebote machen: Welche Einnahmen fallen komplett weg? Kann ich meinen Kunden alternative Dienstleistungen anbieten? Das können beispielsweise Online-Schulungen oder Beratungen, Musikunterricht oder Fitnesskurse via Skype oder Zoom sein. Oder telefonischer Support. Ist ein Lieferservice möglich? Kreativität ist gefragt.
  2. Sozialabgaben runterschrauben: Wer gesetzlich versichert ist, sollte seine geringeren Einnahmen sofort der Krankenkasse melden, damit die monatlichen Beiträge gesenkt werden. Viele Künstler, Event-Manager und Kreative sind durch das Verbot von Veranstaltungen massiv betroffen. Sie sollten ihre Verträge prüfen, ob ihnen Ausfallhonorare zustehen. Außerdem rät die Künstlersozialkasse, bei denen diese Berufsgruppen pflichtversichert sind, die Einkommenserwartungen für 2020 zeitnah zu reduzieren, um Beiträge zu sparen.
  3. Steuerliche Entlastungen nutzen: Selbstständige sollten auch Kontakt zu ihrem Finanzamt aufnehmen und beispielsweise laufende Vorauszahlungen zur Einkommensteuer herab- oder aussetzen beziehungsweise eine Stundung fälliger Steuerzahlungen beantragen.
  4. Verdienstausfall durch Quarantäne: Auch Selbstständige und Freiberufler gehen nicht leer aus, falls sie in den kommenden Wochen unter häusliche Quarantäne gesetzt werden. Sie erhalten nach dem Infektionsschutzgesetz einen finanziellen Ausgleich für ihren Verdienstausfall. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach den letzten Jahreseinnahmen, die beim Finanzamt gemeldet wurden.

 


Experten-Tipp von e24:

"Eine falsch ausgestellte Steuererklärung kann zur Strafzahlung des Vereins mit seinem Vermögen führen. Daher sollte der Verein sich für den Haftungsfall ausreichend absichern, um das eigene Vermögen vor fahrlässigen Pflichtverletzungen zu schützen. 

Die Vermögensschadenhaftpflicht sowie die D&O-Versicherungen schützen sowohl das Vereinsvermögen als auch das Privatvermögen des Vorstandes vor bösen Überraschungen."

 

Kontakt aufnehmen

 

Tino Braunschweig

— Versicherungsexperte für
Vereine & Verbände


 

3. Wie sieht der Versicherungsschutz im Verein aus?

Das Ehrenamt und die Vereine bieten ein breites Spektrum an Aktivitäten und Veranstaltungen. Menschen kommen von Natur aus zusammen und wenn sie das tun, entsteht häufig ein Austausch sowie sich Kooperationen und Freundschaften entwickeln können. Wo viele Menschen sind, können jedoch auch immer Unfälle passieren, Gegenstände zu Schaden kommen oder Personen verletzt werden. Daher sind die Informationen zum Versicherungsschutz im Verein wesentlich!

 

Dabei hängt es von der konkreten Tätigkeit im Ehrenamt oder auch von dem Projektträger ab, ob und welcher Versicherungsschutz im Schadensfall greifen wird. Prinzipiell unterliegen Vereine aber einer gesetzlichen Verpflichtung folgende Versicherungen abzuschließen:

  1. Haftpflichtversicherung für Vereine
  2. Veranstalter-Haftpflichtversicherung
  3. Vermögensschadenversicherung

 

Erstere schützt die Vereinsmitglieder vor finanziellen Konsequenzen, welche infolge eines Personen- oder Sachschadens oder einem daraus resultierenden Vermögensschaden einer Dritten Person entstanden sind. Mitglieder müssen nämlich für ihr Handeln haften, sollen aber gleichzeitig im Vereinsalltag nicht belastet werden, weswegen die Vereinshaftpflicht als die wichtigste Versicherung bezeichnet werden kann.

 

Bei öffentlichen Veranstaltungen des Vereins übernimmt die Veranstalter-Haftpflicht Schäden, die während des Events und durch das eigene Verschulden entstehen.

 

Letztere deckt reine Vermögensschäden die durch Pflichtverletzungen im operativen Geschäftsablauf einem Dritten oder dem Verein entstehen. Hierüber besteht bereits Versicherungsschutz bei einfacher Fahrlässigkeit für alle tätigen Mitarbeiter.

 

Hinweis: Weitere Informationen zum Versicherungsschutz der Vereine findest du außerdem in unserem Vereinswiki unter "Versicherungen für Vereine". Lassen Sie sich individuell & unverbindlich von einem unserer unabhängigen Versicherungsmakler Bernhard Assekurranz beraten!

 

In unserem Mitgliederbereich, der e24-Community stellen wir Vereinen & Verbänden kostenlos eine umfassende Datenbank und Dokumenten, Muster & Vorlagen zur Verfügung. Hier können Sie sich einfach und bequem für die kostenlose Basic-Mitgliedschaft anmelden und von dem Zugriff auf unsere Dokumentenvorlagen profitieren. Zudem erhalten Sie die Möglichkeit einen unverbindlichen Versicherungs-Check Ihrer Vereinspolicen vornehmen zu lassen. Ein unabhängiger Berater erklärt Ihnen darauf basierend Ihre Bedürfnisse.

 

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