Energiekosten für Vereine

Wie Ihr Verein effizient Energiekosten sparen kann

Die Vereinskasse soll klingeln und ehrenamtliche Projekte sollen umgesetzt werden, aber wie nur? Ganz einfach: Mit einem jährlichen Strom- und Gaswechsel. Nicht nur Privatpersonen, auch Vereine & Verbände profitieren von günstigen Energieanbietern. Und wenn die Energiekosten Ihrer Non-Profit Organisation reduziert werden, dann ist mehr Geld für soziale Projekte oder andere Vereinsthemen vorhanden.

 

Der Wechselservice Wechselpilot erklärt Ihnen hier, was Sie als Verein beachten sollten, um jährlich Bonuszahlungen einzusammeln und gleichzeitig Energiekosten zu sparen. Zudem stellt Ihnen der Wechselhelfer kostenlose Kündigungsvorlagen zur Verfügung.

 

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1. Was es für Vereine zu beachten gilt

Wenn ein ehrenamtlicher Verein einen Platz, Raum oder ein Gebäude mietet, muss in der Regel auch dieser für die Energiekosten aufkommen. Sofern es im Mietvertrag nicht anders vereinbart wurde, können Vereine & Verbände selbst bestimmenbei welchem Anbieter sie Strom und/oder Gas beziehen. Und das sollte der Vereinsvorstand unbedingt berücksichtigen!

 

Auf dem Energiemarkt gibt es nicht nur über 1.000 Versorger, sondern auch zahlreiche Tarifangebote. Vereine & Verbände haben hier mehr Auswahl als Privatpersonen. Zum einen können sie sogenannte Gewerbetarife abschließen. Zum anderen bieten manche Versorger spezielle Tarife für Vereine an – inklusive jährlicher Spende. Diese Angebote finden Sie jedoch selten auf Vergleichsplattformen.

 

Tipp: Für gemeinnützige Vereine sind Spenden eine willkommene Einnahmequelle. Weder der Verein, noch der Spender muss diese versteuern und sie können sogar - falls ausdrücklich vom Spender vorgesehen - zur Vermögensbildung verwendet werden.

 

2. Strom und Gas wechseln – was springt für meinen Verein dabei heraus?

Ob Privatkunde, Verein oder großes Unternehmen: Wer jährlich den Energieanbieter wechselt, ist immer im günstigen Tarif, spart langfristig Kosten und erhält obendrein noch attraktive Boni. Warum? 

 

Um neue Kunden zu gewinnen, werben Strom- und Gasanbieter mit günstigeren Preisen und satten Geldprämien. Kundentreue hingegen wird kaum belohnt – eine ehrenamtliche Tätigkeit ebenso wenig. Im Gegenteil: Aufgrund von Preiserhöhungen würde Ihre Einrichtung – wenn Sie bei einem Anbieter bleiben – von Jahr zu Jahr mehr für Strom und Gas zahlen. 

 

Es lohnt sich also, jedes Jahr bei einem Versorger Neukunde zu sein. Bei über 1.000 Versorgern in Deutschland sollten Ihre Vereinsmitglieder keine Probleme einen passenden Anbieter zu finden.

 

Hinweis: In unserem Wiki-Artikel "Fundraising & Crowdfunding" erfahren Sie mehr Finanzierungsmethoden für Vereine und Verbände, in dem erklären wir Ihnen die Begriffe und Unterschied von Fundraising und Crowdfunding, was bei der Durchführung beachten werden sollte, um erfolgreich Sponsoring-Partner zu generieren.

Wechseln ohne Aufwand!

Wenn der Verein eigenständig den Strom- oder Gasanbieter wechselt, ist damit immer ein gewisser Aufwand verbunden. Viele Vereine wechseln daher nur einmal und zahlen im 2. Jahr wieder zu viel. Durch den jährlichen Tarifwechsel über Wechselpilot sparen Sie jedes Jahr auf‘s Neue – ganz ohne Aufwand!

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3. Sind Vereine Privat- oder Gewerbekunde?

Bei Energieversorgern zählen Vereine eher zu den gewerblichen Kunden. Sie können aber durchaus auch für Ihren Verein als Privatperson einen Tarif abschließen. Tatsächlich gibt es keine gesetzlich verankerte Definition, unter welchen Bedingungen ein Kunde als Gewerbekunde gelten muss; das legt jeder Versorger selbst fest. Grundsätzlich gilt jedoch: Vereine – wie z.B. soziale Einrichtungen, Kulturvereine, oder Sportverbände – dürfen auch Gewerbetarife abschließen. 

 

Genaueres darüber finden Sie in den AGB des jeweiligen Versorgers. Bei manchen privaten Tarifen gewähren Versorger keine Bonuszahlungen, sollte sich herausstellen, dass der Anschluss gewerblich ist bzw. zu einem Verein oder Verband gehört. 

 

Das kann auch dann auf Sie zutreffen, wenn Ihr Verein nicht als Gewerbe angemeldet ist und Sie als Privatperson für Ihre Organisation den Stromvertrag beantragen. Der Vorstand sollte daher immer auch einen Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werfen, wenn Sie einen Tarif abschließen möchten.

 

Gewerbetarife können Vereine entsprechend ohne Hindernis abschließen.

 

Hinweis: Aus steuerlichen Gründen müssen Einnahmen durch Spenden und Sponsoring vom getrennt verbucht werden - das ist Aufgabe des Schatzmeisters. Weitere Info zum Thema Spenden finden Sie in unserem Wiki-Artikel "Spendenrecht & Spendenbescheinigungen", in dem Sie unterschiedliche Spendenarten erfahren.

 

a) Das sollten Sie über Gewerbetarife für Vereine wissen

Gewerbetarife für Strom und/oder Gas lohnen sich vor allem für diejenigen Vereine, die einen sehr hohen Verbrauch im Jahr haben.

  1. Bei Strom rentiert sich ein solcher Tarifwechsel ab 30.000 kWh,
  2. bei Gas ab 120.000 kWh im Jahr.

 

Aus diesem Grund bieten manche Strom- und Gasversorger Gewerbetarife auch erst ab einer Mindestmenge kWh für Vereine & Verbände an.

 

Bis zu diesem Mindest-Verbrauch unterscheiden sich die Preise bei Privat- und Gewerbetarifen kaum bis gar nicht. Je höher der Verbrauch in Ihrer Organisation aber ist, desto günstiger sind in der Regel die Preise für Gewerbekunden – und somit für den Verein als Ganzes.

 

Wie bei privaten Tarifen bieten Strom- und Gasversorger auch Gewerbekunden Bonuszahlungen an. Ein Vergleich kann daher selbst bei niedrigerem Verbrauch nicht schaden. Insbesondere, da nicht jeder Versorger einem Verein den Bonus im Privattarif auszahlt – hier also unbedingt die AGB vorher checken! Vorausgesetzt natürlich, der Versorger bietet Gewerbetarife für eine geringere Menge Verbrauch an.

 

b) So viel kann Ihr Verein mit einem Gewerbetarif sparen

Wie viel Sie durch einen Wechsel zu einem anderen Strom- oder Gasanbieter sparen, hängt neben Ihrem Verbrauch und der Tarifwahl auch von Ihrem Standort des Vereinsgebäudes ab.

 

Beispiel Strom Gewerbetarif:

In Hamburg würde Ihr Verein bei einem Verbrauch von 15.000 kWh Strom 853 Euro sparen, in Lübeck wären es schon 953 Euro. Bei einem Verbrauch von 50.000 kWh Strom läge die Ersparnis in Hamburg bei 2.195 Euro und in Lübeck bei 2.663 Euro.

 

Beispiel Gas Gewerbetarif:

In Berlin würde Ihre Organisation bei einem Verbrauch von 60.000 kWh Gas 1.555 Euro sparen, in Leipzig 1.474 Euro. Entsprechend bei einem höheren Verbrauch von 220.000 kWh Gas läge die Ersparnis für Berlin bei 4.963 Euro und für Leipzig bei 5.045 Euro.

 

Beratung zum Spendenrecht

Sie haben Fragen zum Spendenrecht? Wollen sich bei der Erstellung von Spendenquittungen absichern? Oder einen Überblick über die gesetzlich formulierten Anforderungen im Spendenrecht bekommen? Unsere Experten zum Thema Steuerrecht beantworten Ihre Fragen! Buchen Sie einen Termin!

 

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4. Worauf sollten Vereine beim Strom- und Gaswechsel immer achten?

Sie können sowohl als Privatperson/Stellvertreter für Ihren Verein einen Strom- oder Gasvertrag abschließen als auch als Verein selbst. Folgendes sollten Sie beim Wechsel immer beachten

  1. Kündigen Sie rechtzeitig den aktuellen Strom- oder Gasvertrag Ihrer Einrichtung.
  2. Vergleichen Sie mit Hilfe von Vergleichsportalen Strom- oder Gastarife.
  3. Vergleichen Sie private und gewerbliche Tarife miteinander.
  4. Suchen Sie beim Vergleichen – egal, ob Privat- oder Gewerbetarif – nach: 12 Monaten Vertragslaufzeit, 12 Monaten Preisgarantie, Bonuszahlung sowie kurzer Kündigungsfrist (maximal 6 Wochen).
  5. Checken Sie vor einem Vertragsabschluss den Versorger, die AGB und unabhängige Kundenbewertungen.
  6. Achten Sie beim Checken der AGB darauf, ob Ihnen als Gewerbekunde der Bonus zusteht, falls Sie einen privaten Tarif für Ihren Verein abschließen.

Undurchsichtige Tarife & Anbieter

Günstige Tarife entpuppen sich häufig als teure Kostenfalle - auch für Vereine & Verbände. Woher soll der Vorstand oder die Vereinsmitglieder wissen, welcher Anbieter wirklich zuverlässig ist? Wir empfehlen Ihnen nur Tarife von Versorgern zu wählen, die von Wechselpilot eingehend geprüft wurden.

 

5. So kündigen Sie als Verein Ihren Strom- und Gasvertrag

Bevor Sie zu einem neuen, günstigeren Strom- oder Gasanbieter wechseln, müssen Sie den aktuellen Stromvertrag Ihres Vereins vorher kündigen. Es gibt Fristen von wenigen Wochen bis hin zu mehreren Monaten. Jeder Anbieter vergibt unterschiedliche Kündigungsfristen, der Vorstand sollte deshalb in dem Vertrag nachschauen.

 

Die Kündigung können Sie schriftlich entweder per E-Mail oder Nachricht im Kundenkonto oder postalisch vornehmen. Das hängt davon ab, welche Form Ihr Anbieter vertraglich mit Ihnen festgelegt hat. Kommuniziert Ihr Versorger hauptsächlich via E-Mail mit Ihnen, ist vermutlich auch die Kündigung per E-Mail rechtens. 

 

Haben Sie gekündigt, kann Ihre Organisation zum Kündigungsdatum einen neuen Strom- oder Gastarif beantragen. Das können Sie auch schon drei Monate im Voraus angehen. Prinzipiell gilt: Je früher, desto besser, denn ein Wechselprozess kann zwischen vier und sechs Wochen dauern. 

 

Hinweis: In unserem Wiki-Artikel "Fundraising & Crowdfunding" erfahren Sie mehr Finanzierungsmethoden für Vereine und Verbände, in dem erklären wir Ihnen die Begriffe und Unterschied von Fundraising und Crowdfunding, was bei der Durchführung beachten werden sollte, um erfolgreich Sponsoring-Partner zu generieren.

Wechselpilot-Tipp

Kündigen Sie immer auch schriftlich per Post (Einschreiben), inklusive Ihrer Unterschrift. Das ist nach wie vor der sicherste Weg, eine Kündigung geltend zu machen. Unsicher, wie Sie ein Kündigungsschreiben richtig formulieren und adressieren? Wechselpilot stellt Ihnen eine kostenlose Kündigungsvorlage zur Verfügung, die Sie herunterladen können.


Experten-Tipp von e24:

"Eine falsch ausgestellte Steuererklärung kann zur Strafzahlung des Vereins mit seinem Vermögen führen. Daher sollte der Verein sich für den Haftungsfall ausreichend absichern, um das eigene Vermögen vor fahrlässigen Pflichtverletzungen zu schützen. 

Die Vermögensschadenhaftpflicht sowie die D&O-Versicherungen schützen sowohl das Vereinsvermögen als auch das Privatvermögen des Vorstandes vor bösen Überraschungen."

 

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Tino Braunschweig

— Versicherungsexperte für
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