Die Kanzlei Campbell & Hörmann ist auf das Steuerrecht von NPOs spezialisiert.
Die Rechtsanwälte und Steuerberater bieten umfassende Betreuung für steuerbegünstigte Körperschaften wie Vereine, Verbände, gGmbHs, Stiftungen usw.
Die spezialisierten Rechtsanwälte von Campbell & Hörmann beraten und vertreten Vereine & Stiftungen in allen Phasen. Gründung, laufende Geschäftsführung, Umstrukturierung sowie Beendigung durch Liquidation und Insolvenz.
Sie müssen eine steuerliche Deklaration in Bezug auf Ihre Vereinsbuchhaltung, Lohnabrechnung oder den Jahresabschluss abgeben? Campbell & Hörmann berät Sie umfassend und vertritt Sie gegenüber der Finanzverwaltung.
Auch können Sie sich zu Themen, wie Umsatzsteuer und Tax Compliance (IKS) beraten lassen.
Für Vereine & Verbände gehen mit der Gemeinnützigkeit diverse Vorteile einher – insb. in steuerlicher Hinsicht. Aber ist sie ebenfalls an verschiedene Auflagen gebunden.
Campbell & Hörmann beraten Ihren Verein zum Gemeinnützigkeitsrecht, insb. zur Wahl der Vereinsform, in Bezug auf Umstrukturierung sowie der Mittelverwendung und Rücklagenbildung. Auch zum Spendenrecht und anderen Finanzierungsformen leistet die Kanzlei Hilfestellung.
Berufs- & Wirtschaftsverbände profitieren von einer kompetenten Fachberatung zu verschiedenen Themen - bspw. die steuerlichen Anerkennung bei laufender Geschäftsführung, insbesondere zur Abgrenzung von ideellen und wirtschaftlichen Tätigkeiten.
Auf Grundlage Ihrer Ideen erhalten Sie eine konstruktive Beratung, inwiefern die Gründung des Vereins realisierbar ist.
Die erstellte Satzung wird gemeinsam mit Ihnen diskutiert, Sie können Fragen stellen und werden kompetent dazu beraten.
Um die Gesellschafter umfassend zu schützen, wird eine individuelle Vereinssatzung für Sie erstellt.
Die Satzung wird dann mit dem Finanzamt abgestimmt und Ihr Verein daraufhin in das Register eingetragen.
Das Steuerrecht für gemeinnützige Vereine ist kompliziert.
Körperschafts-, Umsatz- sowie Lohnsteuer sind zu berücksichtigen.
Ist der Verein oder Verband jedoch gemeinnützig, gibt es auch hier Besonderheiten.
Lassen Sie sich zu steuerlichen und finanziellen Themen beraten,
sodass Sie sich auf die Vereinsarbeit konzentrieren können.
Erhalten Sie kompetente Unterstützung bei der steuerlichen Deklaration - z.B. bei Buchhaltung, Lohnabrechnung und Jahresabschluss.
Auch NPOs rücken immer mehr in den Fokus der Finanzverwaltung. Vereine & Verbände sollten daher umfassend zur Umsatzsteuer beraten sein.
Erhalten Sie durch die steuerliche Kompetenz mit Spezial-Know-How für gemeinnützige Einrichtungen einen sicheren Weg zur Finanzgerichtsbarkeit.
Ihr Verein benötigt Hilfe für Probleme im Steuer- und/oder Vereinsrecht?
Einmalig können Sie auf das für ehrenamt24 rabattierte Angebot zur Vereinssprechstunde zugreifen.
Unterstützung bei Satzungsänderungen und Satzungsneufassungen auf Grundlage von steuerrechtlichen Besonderheiten.
Erstellung & Prüfung von Anstellungsverträge für Organmitglieder oder Vergütung ehrenamtlicher Mitglieder.
Erstellung & rechtliche Prüfung verschiedener Vereinsordnungen, z.B. Beitragsordnungen, Geschäftsordnungen und Wahlordnungen.
Für Vereine gehen mit der Gemeinnützigkeit steuerliche Vorteile einher. Aber ist sie an verschiedene Auflagen gebunden, welche der Verein
und seine Satzung erfüllen muss.
Die Beratung gemeinnütziger Organisationen ist daher tragende
Säule der Kanzlei. Sie beraten insb. zur Wahl der Vereinsform, Umstrukturierung, Mittelverwendung und Rücklagenbildung sowie
dem Spendenrecht und anderen Finanzierungsformen.
Die Gemeinnützigkeit Ihres Vereins ist wesentlich von der gewählten Rechtsform zum Zeitpunkt der Gründung abhängig.
Durch den Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung ergeben sich für gemeinnützige Vereine hinsichtlich der Rücklagenbildung Einschränkungen.
Die Veränderung der organisatorischen Struktur eines Vereins sollte juristisch betrachtet und geprüft werden.
Für gemeinnützige Vereine sind Spenden eine willkommene Einnahmequelle. Das Spendenrecht formuliert jedoch klare Anforderungen an die Vereine.