Vereinsname
Wie lautet der Name Ihres Vereins?
Erklärung: Bitte geben Sie den Namen so an, wie er in der Satzung und dem Grundungsprotokoll des Vereins zu finden ist
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Anschrift
Wie lautet die Anschrift des Vereins?
Erklärung: Bitte geben Sie die Postanschrift des Vereins an, dies kann z. B. die Geschäftsstelle des Vereins, ein Postfach oder auch die Privatadresse eines Vorstandsmitglieds sein. Sollte diese Anschrift vom in der Satzung genannten Vereinssitz abweichen, geben Sie diese bitte ebenfalls an. Ansonsten lassen Sie das Feld frei. Falls Sie ein Postfach angeben wollen, tragen Sie bitte unter Straße "Postfach" ein und unter der Hausnummer die Nummer des entsprechenden Postfachs.
Hinweis: Üblicherweise stimmt die Anschrift des Vereins auch mit dem (Rechts-)Sitz des Vereins überein – dies muss aber nicht zwingend so sein: Anschrift (oder der sog. "Verwaltungssitz") und Rechtssitz können auch voneinander abweichen. Der Rechtssitz muss in der Satzung des Vereins festgelegt werden. Der Verwaltungssitz muss sich lediglich auf eine verbindliche Adresse beziehen.
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Gründungsdatum
Wann wurde der Verein gegründet?
Erklärung: Entscheidend ist das Datum des Gründungsprotokolls.
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1.Vorstandsmitglied
Daten der oder des Vorsitzenden des Vereins (1.Vorstandsmitglied)
Herr
Frau
Dr.
Prof.
Prof. Dr.
Erklärung: Der Vorstand Ihres Vereins muss aus mindestens einer Person bestehen (sog. BGB- oder Kernvorstand). Weitere gesetzliche Vorgaben für bestimmte Ämter oder die Anzahl der Vorstandsmitglieder gibt es nicht - dies bestimmt allein die Satzung Ihres Vereins.
Hinweis: Unterschieden wird zwischen Gesamtvorstand und Kernvorstand. Der Kernvorstand ist für den Verein vertretungsberechtigt und besteht in der Praxis häufig aus drei Vorstandsmitgliedern. Nur die vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder werden ins Vereinsregister eingetragen, weshalb Sie in dieses Dokument nur die Daten des Kernvorstandes eintragen müssen. Wichtig: Die Unterschriften aller vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder auf dem Eintragungsantrag müssen vor der Anmeldung des Vereins von einem Notar beglaubigt werden!
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Mehrere Vostandsmitglieder
Gibt es weitere vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder im Verein
Ja
Nein
Erklärung: Bitte geben Sie an, ob es weitere Vorstandsmitglieder im Kernvorstand gibt. Hier sind nur vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder gemeint - der Gesamtvorstand wird demgegenüber nicht im Vereinsregister eingetragen.
Hinweis: Die Eintragungsanmeldung müssen alle vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder (sog. Kernvorstand), nicht aber zwingend alle Mitglieder des Vorstands (Gesamtvorstand) vornehmen. Die Anzahl der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder und des (restlichen) Gesamtvorstands können Sie in Ihrer Satzung regeln. In der Praxis besteht der Kernvorstand häufig aus drei Vorstandsmitgliedern (Vorsitzende(r), Stellvertreter/-in und Schatzmeister/-in oder Schriftführer/-in) - die Funktionen können aber auch in einer Person vereint sein.
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2. Vorstandsmitglied
Daten der oder des Vorsitzenden des Vereins (1.Vorstandsmitglied)
Herr
Frau
Dr.
Prof.
Prof. Dr.
Es gibt ein weiteres Vorstandsmitglied
Erklärung: Im Feld "Funktion/Aufgabe" tragen Sie z. B. "Schriftführer/-in", "Schatzmeister/-in" oder einfach "sonstiges Vorstandsmitglied" ein. Bitte geben Sie auch an, ob es ein weiteres vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied gibt.
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3. Vorstandsmitglied
Daten der oder des Vorsitzenden des Vereins (1.Vorstandsmitglied)
Herr
Frau
Dr.
Prof.
Prof. Dr.
Erklärung: Im Feld "Funktion/Aufgabe" tragen Sie z. B. "Schriftführer/-in", "Schatzmeister/-in" oder einfach "sonstiges Vorstandsmitglied" ein. Bitte geben Sie auch an, ob es ein weiteres vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied gibt.
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mehrere Vostandsmitglieder
Wie soll der Verein vertreten werden?
Durch den 1. Vorstand allein.
Durch zwei Mitglieder des Vorstands.
Durch den 1. und 2. Vorsitzenden gemeinsam.
Durch entweder den 1.Vorsitzenden allein oder mindestens zwei der übrigen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder
sonstige Kombination
Erklärung: In Ihrer Satzung müssen Sie festlegen, wer den Verein nach außen hin vertreten kann. Die Regelung wird auch in den Antrag auf Eintragung aufgenommen. Sie sind in der Gestaltung der Vertretungsbefugnis weitestgehend frei
Hinweis: Übliche Vertretungsregelungen sind z. B. die als Auswahlmöglichkeit vorgeschlagenen Konstellationen. Sie können aber auch eine sonstige Kombination wählen. Achten Sie darauf, dass die Regelung sich auch so in Ihrer Satzung wiederfindet.
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Registergericht
Wie lautet die Anschrift des zuständigen Registergerichts?
Erklärung: Zuständig für die Anmeldung ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat. Bitte geben Sie das zuständige Registergericht nach dem folgenden Muster ein: "Amtsgericht Hamburg".
Hinweis: Üblicherweise stimmt die Anschrift des Vereins auch mit dem (Rechts-)Sitz des Vereins überein – dies muss aber nicht zwingend so sein: Anschrift (oder der sog. "Verwaltungssitz") und Rechtssitz können auch voneinander abweichen. Der Rechtssitz muss in der Satzung des Vereins festgelegt werden. Der Verwaltungssitz muss sich lediglich auf eine verbindliche Adresse beziehen.
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Datum Eintragung Registergericht
Auf welches Datum soll der Eintragungsantrag an das Registergericht datiert werden?
Erklärung: Bitte tragen Sie hier das gewünschte Absende Datum für den Brief an das Registergericht ein.
Hinweis: Der Antrag auf Eintragung in das Vereinsregister muss notariell beglaubigt werden. Dem beglaubigten Antrag müssen Sie zusätzlich noch das Original Ihrer Vereinssatzung (plus Kopie) und eine Kopie des Gründungsprotokolls nebst Anlagen (z. B. Teilnehmerliste) beifügen.
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Ihre Anmeldung
Download Word
Homepage
An das
-Registergericht-
Erstanmeldung in das Vereinsregister
Hiermit meldet heute am
das unterzeichnende Vorstandsmitglied des Vereins;
mit Sitz in
in vertretungsberechtigter Zahl zur Eintragung in das Vereinsregister an:
Den am
gegründeten Verein
Als Vorsitzende/r
geb. am
Der Anmeldung ist beigefügt
1. eine Abschrift der Satzung des Vereins;
2. eine Abschrift des Protokolls der Grundungsversammlung vom
über die Vereinsgründung und Vorstandsbestellung.
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Bitte beachten Sie, dass ehrenamt24 keinerlei Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Dokumente übernimmt.