Leitfaden zur finanziellen Unterstützung
Die Corona-Krise hat vielen Vereinen schwer zugesetzt – Veranstaltungen wurden abgesagt, Mitgliedsbeiträge sind weggebrochen und Spendengelder wurden einbehalten.
Aufgrund der hohen Anfrage bzgl. möglicher Corona Soforthilfen für Vereine haben wir nun einen Artikel verfasst, der Orientierung darüber geben soll, wo Vereine welche finanzielle Unterstützungen bekommen können.
Inhaltsverzeichnis:
1. Corona-Überbrückungshilfen der Bundesregierung
2. Corona Soforthilfen der Bundesländer
Als weiteren Bestandteil des Konjunkturpakets zur Milderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung die Corona Soforthilfen für Vereine auf den Weg gebracht. Auch gemeinnützige Einrichtungen sind förderfähig.
Derzeit stehen insbesondere drei konkrete Hilfsprogramme unter diesem Banner:
Bis zum 31. August 2021 haben sowohl KMUs als auch gemeinnützige Organisationen die Chance von dem Förderprogramm „Überbrückungshilfe Phase 3“ von Bund und Ländern zu profitieren – Träger ist hier das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Hierbei können die Organisationen je nach Umsatzeinbuße bis zu 90% der Fixkosten erstattet bekommen.
Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe finden Sie hier:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html
Dabei kommen die Überbrückungshilfe II & III mit einigen Anpassungen im Vergleich zur ersten Phase:
Zum einen umfassen sie die Fördermonate April bis August 2020 sowie für den Förderzeitraum für Überbrückungshilfe II bzw. November 2020 bis Juni 2021 für die Überbrückungshilfe III. Anträge für diesen Zeitraum können ab sofort gestellt werden – dürfen allerdings ausschließlich durch Steuerberatende, Wirtschaftsprüfende, vereidigte Buchprüfende sowie Rechtsanwälte eingereicht werden. Die hierfür anfallenden Kosten werden im Rahmen der Überbrückungshilfe anteilig erstattet.
Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 31. März 2021 bzw. am 31. August 2021.
Zum anderen wurden die Fördersätze erhöht:
Auch die Eintrittsschwelle für Überbrückungshilfen wird flexibler gestaltet. Zur Antragstellung berechtigt sind künftig Antragsteller, die entweder:
Förderfähig sind ausdrücklich auch gemeinnützige Einrichtungen jeder Rechtsform, die wirtschaftlich tätig sind, d.h. dauerhaft am Markt auftreten.
KMUs, die die verschiedenen Förderbedingungen erfüllen (Unternehmensgröße und Umsatzrückgang)
Gemeinnützige Einrichtungen, unabhängig von ihrer Rechtsform, die dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sind.
Soloselbstständige und selbstständige Angehörige der freien Berufe als haupterwerbliche Tätigkeit.
Private gemeinnützige Unternehmen (i.S.d. §§ 51 ff AO) sind unabhängig von ihrer Rechtsform antragsberechtigt. Bei diesen Unternehmen wird statt auf die Umsätze auf die Einnahmen abgestellt. Die Einnahmen umfassen die am Markt erzielten Umsätze, Mitgliedsbeiträge und Spenden sowie Zuwendungen der öffentlichen Hand.
Antragsberechtigt ist jeder Verein, der mindestens einen Minijobber beschäftigt.
Nachdem Anträge auf Soforthilfen für Vereine im bundesweiten Online-Antragsportal eingegangen sind, werden sie automatisch an die zuständigen Bewilligungsstellen in den Bundesländern übermittelt. Die Antragsbearbeitung erfolgt dann auf Länderebene. Welche Bewilligungsstelle für Ihren Bereich zuständig ist, sehen Sie hier:
Mit der November- und Dezemberhilfe werden Zuschüsse im Zeitraum der Schließung in Höhe von 75% des entsprechenden durchschnittlichen Umsatzes im November und Dezember 2019 gewährt. Andere staatliche Leistungen, die für den Förderzeitraum November und Dezember 2020 gezahlt werden, werden angerechnet. Das gilt vor allem für Leistungen wie Überbrückungshilfe oder Kurzarbeitergeld.
Die Antragstellung der Novemberhilfe erfolgt daher unabhängig von der Überbrückungshilfe auf folgender Plattform:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Artikel/novemberhilfe.html
Anträge können in den nächsten Wochen über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden (antragslogin.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Die elektronische Antragstellung muss auch hierbei erfolgen durch:
Die Antragsfrist für November- und Dezemberhilfe endet am 30. April 2021.
Versicherungen für Vereine & Verbände
Vereine & Verbände brauchen ganz andere Versicherungskonzepte als Privat- oder Firmenkunden.
ehrenamt24 verschafft Ihnen einen Überblick darüber, welche Versicherung ein Verein wirklich benötigt! Denn viele Vereine haben Versicherungskonzepte, die nicht optimal auf Ihre Tätigkeiten oder Ihre Satzung abgestimmt sind.
Mit NEUSTART KULTUR hat die Bundesregierung ein milliardenschweres Rettungs- und Zukunftsprogramm für den Kultur- und Medienbereich aufgelegt. Gefördert werden unter anderem pandemiebedingte Investitionen und Projekte verschiedener Kultursparten.
Das Programm NEUSTART KULTUR sieht die Förderung verschiedener Bereiche von Kultur und Medien vor. Im Fokus stehen dabei vor allem Kultureinrichtungen, die überwiegend privat finanziert werden. Sie sollen in die Lage versetzt werden, ihre Häuser erneut zu öffnen und Programme wieder aufzunehmen, um Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen eine Erwerbs- und Zukunftsperspektive zu bieten.
Zusätzlich zu den bisherigen Hilfen, erfolgt zeitnah ein Folgeprogramm für NEUSTART KULTUR. Im Fokus stehen hierbei besonders Künstlerinnen und Künstler, sowie die weitere Entwicklung von erfolgversprechenden Förderprogrammen.
Anträge für diesen Zeitraum können ab sofort gestellt werden. Die verschiedenen Rettungsprogramme können Sie unter folgendem Link einsehen:
VereinsVersicherung
Vereine & Verbände benötigen andere Versicherungen als Unternehmen. Wir zeigen Ihnen, welche Ihr Verein benötigt.
VereinsFinanzierung
Wir erarbeiten Strategien zur Finanzierung für Vereine - passend zu Ihren Zielen.
VereinsBeratung
Wir bieten Sie eine umfassende Beratung zu den Themen an, die bei Ihnen auf der Strecke bleiben.
Seit April hatten die einzelnen Länder eigene Corona-Soforthilfen für Vereine ins Leben gerufen, um gemeinnützige Organisationen und Vereine durch diese unseren Zeiten zu begleiten. Ein Großteil dieser Finanzhilfen war in den Monaten April bis Juli angesetzt worden.
Mit dem Anhalten der Pandemie und dem im November 2020 zweiten Lockdown benötigen Vereine und Verbände jedoch weiterhin eine finanzielle Unterstützung, um weiterhin bestehen zu können. Seit Juli diesen Jahres wurden daher die Corona-Soforthilfen der einzelnen Länder weitestgehend durch die bundesweite Corona-Überbrückungshilfe ersetzt und abgelöst.
Dennoch versuche die Bundesländer auch weiterhin ihre Sportverbände, Kulturvereine und sozialen Einrichtungen zu unterstützen. Im Folgenden findet sich demnach eine Auflistung der uns bekannten Soforthilfen für Vereine nach Bundesland.
Corona-Hilfen nach Bundesland
(seit 9.11. ohne Mindestanzahl für Mitarbeiter)
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bei ausschließlicher Beantragung über Hausbanken (Geschäftsbanken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken)
Der Kredit kommt mit einer 100% Haftungsfreistellung der Hausbank ohne Risikoprüfung durch die Hausbank. Gefördert werden Betriebsmittel-Ausgaben und Investitionen und die Kredithöhe ist auf 25% des Umsatzes aus 2019 beschränkt und beträgt bei:
Hunderte Profisportler haben gemeinsam „We Kick Corona“ ins Leben gerufen, um karitativen Einrichtungen zu helfen. Mehr als 3,7 Millionen Euro sind bereits zusammengekommen. Prüfen Sie jetzt, ob Ihr Verein für eine Soforthilfe in Frage kommt.
Finanzierung für Vereine & Verbände
Damit ihr Projekte erfolgreich umsetzen und eure Digitalisierung vorantreiben könnt, bietet ehrenamt24 Vereinen & Verbänden verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten:
Wir erarbeiten Strategien zur Finanzierung für Vereine - passend zu den von Ihnen gesetzten Zielen. Dafür verschaffen wir Ihnen Zugang zu zwei verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten für Vereine - Fundraising & Sponsoring.
Das Fundraising für Vereine beschreibt den Prozess von der systematischen Analyse, bis hin zu den operativen & strategischen Aktivitäten, um benötigte Ressourcen für gemeinnützige Zwecke zu beschaffen – und das zu möglichst geringen Kosten.
Das Sponsoring für Vereine stellt die Förderung durch ein Unternehmen in Form von Geld- oder Sachwerten – oder in Form von Know-How – mit der Erwartung eine vertraglich vereinbarte Gegenleistung in Form von Marketing zu erhalten, dar.
Haben Sie Fragen?