Seit April hatten die einzelnen Länder eigene Corona-Soforthilfen für Vereine ins Leben gerufen, um gemeinnützige Organisationen und Vereine durch diese unseren Zeiten zu begleiten. Ein Großteil dieser Finanzhilfen war in den Monaten April bis Juli angesetzt worden.
Mit dem Anhalten der Pandemie und dem im November 2020 zweiten Lockdown benötigen Vereine und Verbände jedoch weiterhin eine finanzielle Unterstützung, um weiterhin bestehen zu können. Seit Juli diesen Jahres wurden daher die Corona-Soforthilfen der einzelnen Länder weitestgehend durch die bundesweite Corona-Überbrückungshilfe ersetzt und abgelöst.
Dennoch versuche die Bundesländer auch weiterhin ihre Sportverbände, Kulturvereine und sozialen Einrichtungen zu unterstützen. Im Folgenden findet sich demnach eine Auflistung der uns bekannten Soforthilfen für Vereine nach Bundesland:
Ganz nach dem Motto „Viele schaffen mehr“ bietet die Volksbank Allgäu-Oberschwaben auch weiterhin das Förderprogramm „Soforthilfe Corona“ an.
Vereine und gemeinnützige Institutionen werden bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen (bedingt durch die Corona-Pandemie) unterstützt. Das besondere hierbei: Förderfähig sind hier ebenfalls Verwaltungs- und Betriebskosten wie Mieten, Kreditraten, Leasingraten, Gehälter.
Die Volksbank hat für Vereine & Verbände folgende Sonderregelungen getroffen:
1. Juli bis 30. November 2020
Aufgrund der weiterhin bestehenden Einschränkungen der Corona-Eindämmungsstrategie hat die Landesregierung ihre Fördermaßnahmen für in Not geratene Sportvereine verlängert. Dabei wird die bisherige Corona-Soforthilfe, die offiziell am 31. Juli endete, von der neuen Corona-Überbrückungshilfe des Landes abgelöst. Inzwischen können Vereine im Rahmen dieser Richtlinie neue Anträge einreichen, um damit Finanzierungslücken zu schließen.
Sie wird für bis zu drei Monate ab der Antragsstellung als nicht rückzahlbarer Festbetrag gewährt und kann zudem mehrmals beantragt werden.
Die Überbrückungshilfe kann bis zum 06. Dezember 2020 beim Landessportbund unter coronahilfe@lsb-brandenburg.de mit folgendem Formular beantragt werden.
https://lsb-brandenburg.de/corona-hilfe/
Kommunale Kultureinrichtungen und gemeinnützige kulturelle Vereine, Stiftungen und Gesellschaften der vielfältigen Kulturlandschaft Brandenburgs, die im Zusammenhang der Corona-Pandemie unter Einnahmeausfällen leiden.
Die Fortführung der Corona Kulturhilfe 2021 ist demnach geplant und wird derzeit abgestimmt.
https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/kultur/corona-%E2%80%93kulturhilfe/
Um die wichtige Funktion gemeinnütziger Vereine und Initiativen vor Ort auch für Zeiten nach der Corona-Krise zu erhalten, wollen der Senat für Bremen und der Magistrat in Bremerhaven Vereine, die auf vorhandene Hilfsprogramme nicht zugreifen können und deren traditionelle Einnahmequellen aufgrund der gegebenen Einschränkungen nicht zur Verfügung stehen, mit einem zusätzlichen Unterstützungsfonds unbürokratisch unterstützen.
Anträge können bis zum 31. Dezember 2020 für Bremerhaven direkt beim Magistrat, Amt für kommunale Arbeitsmarkpolitik, Hinrich-Schmalfeldt-Str. 42, 27576 Bremerhaven, Peter.Bober@magistrat.bremerhaven.de, gestellt werden.
https://www.bis-bremerhaven.de/foerderung/corona-soforthilfe.99089.html
Wenn Ihr Sportverein aus Bremen oder Bremerhaven durch die Corona-Krise in eine finanzielle Notlage geraten ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Antragsberechtigt sind Sportvereine, die mindestens seit dem 18. März 2020 ihren regelmäßigen Vereinssitz im Land Bremen haben (oder dem 19. März 2020 in der Stadtgemeinde Bremerhaven) und Mitglied im Landessportbund Bremen oder in einem seiner Mitgliedsverbände sind.
Die Förderung wird als Zuschuss ausgeschüttet. Sie erhalten bis zu zweimal bis zu EUR 5.000, in Ausnahmefällen bis zu EUR 25.000.
Vereine richten den Antrag
Anträge können bis zum 30.11.2020 gestellt werden.
Kleinen und mittleren Unternehmen sowie gemeinnützigen Organisationen, die durch die Corona-Krise in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind, eröffnet die IFB Hamburg kurzfristig mit dem Hamburg Kredit Liquidität (HKL) neue Spielräume.
Gemeinnützige Vereine oder Non-Profit-Organisationen erhalten – sofern sie von der Körperschaftsteuer befreit sind – eine Darlehenshöhe von mindestens 20.000 € und maximal 800.000 €.Das Darlehen hat eine Laufzeit von 10 Jahren mit einer Zinsfestschreibung für die ersten fünf Jahre. Der Darlehenszins beträgt in dieser Zeit 1,00% p.a. Die Tilgung setzt mit dem Beginn des dritten Laufzeitjahres ein.
Antragstellung ist ab dem 29. Mai 2020 möglich.
https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/hkl
Die Freie und Hansestadt Hamburg bietet im Rahmen des „Hamburger Schutzschirms für Corona-geschädigte Unternehmen und Institutionen“ eine Förderung für den Sport in Hamburg.Ziel des IFB-Förderkredits Sport Fördermodul Corona ist es, dass die finanziellen Einbußen durch die COVID-19-Krise soweit ausgeglichen werden, dass die Fortführung der Aktivität ermöglicht wird.
Vertragsabschluss ist bis zum Ende des Jahres 2020 möglich.
https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/ifb-foerderkredit-sport
Besonders in diesen schwierigen und verwirrenden Zeiten ist es nicht immer einfach den Kopf zu behalten: Fragen nach der Vereinsfinanzierung, Mitgliederbindung oder Aufrechterhaltung begonnener Projekte bedürfen einer Antwort.
Kommen Sie auf uns zu und nutzen Sie unsere 70 jährige Expertise aus dem Vereins- & Verbandsleben. Gemeinsam können wir eine Lösung finden!
In Ergänzung zum Soforthilfeprogramm der Hessischen Landesregierung hat das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) ein Förderprogramm speziell für die Existenzsicherung von gemeinnützigen Sportvereinen erarbeitet, die Mitglied im Landessportbund Hessen sind.
In Abhängigkeit von der durch die Corona-Virus-Pandemie bedingten finanziellen Belastung des Vereins werden Billigkeitsleistungen in Höhe von bis zu 10.000 Euro gewährt.
Antragstellung ist bis zum 31.12.2020 möglich.
https://innen.hessen.de/sport/corona-hilfe-fuer-sportvereine
Als Soforthilfe für das Ehrenamt und das bürgerschaftliche Engagement in Mecklenburg-Vorpommern können gemeinnützige Institutionen, z.B. Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die von der Corona-Pandemie betroffen sind, von der Ehrenamtsstiftung MV finanzielle und ideelle Unterstützung erhalten, um akute Notlagen zu verhindern oder zu beseitigen.
Antragstellung ist bis zum 31.03.2021 möglich.
Das Land Niedersachsen unterstützt Solo-Selbstständige und Kultureinrichtungen, die von der Corona-Pandemie betroffen sind mit einem Sonderprogramm. Basis hierfür sind Förderkriterien, die vier Förderlinien enthalten:
Gefördert werden Ausgaben, die unmittelbar durch Beteiligung an kulturellen Veranstaltungen entstehen.Die Förderhöchstsumme beträgt 30.000 Euro.Antragsberechtigt sind Einrichtungen mit einem regelmäßigen Kultur- oder Bildungsangebot mit Sitz in Niedersachsen. Anträge sind beim jeweils zuständigen Träger der regionalen Kulturförderung zu stellen.
Die Kontaktdaten finden Sie in den zum Download bereitgestellten FAQ und unter dem folgenden Link: www.allvin.de.
Anträge können bis zum 28.02.2021 gestellt werden.
Kulturschaffende können für in Folge der Corona-Pandemie abgesagte Engagements, Ausstellungen o. ä. eine Zuwendung erhalten. Auch verbrauchte Aufwendungen aus kulturellen Projekten, die nicht mehr oder verändert durchgeführt werden, sollen mit dem Hilfsfonds aufgefangen werden. Mit vier Millionen Euro will die Stadt Betroffenen helfen, die nicht oder nicht ausreichend von den Rettungsschirmen von Bund und Land profitieren.
Der Hauptstandort der antragstellenden Kultureinrichtung bzw. der Hauptwohnsitz des antragstellenden Kulturschaffenden befindet sich in Braunschweig. Die kulturelle Tätigkeit kann schlüssig nachgewiesen werden (Mitgliedschaft in Künstlersozialkasse, Künstlerverband o. ä.)Maximaler Zuschuss ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten:
Antragstellung ist bis zum 31.12.2020 möglich.
https://www.braunschweig.de/aktuell/corona-haertefallfonds-wirtschaft-und-kultur.php
Um Inklusionsbetriebe bei der Bewältigung der finanziellen Folgen der Corona-Pandemie bestmöglich zu unterstützen, stellt das Land eine aus Landesmitteln finanzierte Liquiditätshilfe zur Verfügung..
Betriebe, die aufgrund der Corona-Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten sind, erhalten einen Zuschuss von bis zu 75.000 Euro, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Antragstellung erfolgt beim zuständigen Inklusionsamt.Förderfähig sind unter anderem:
Die Billigkeitsrichtlinie tritt mit Wirkung vom 17.08.2020 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2020 außer Kraft.
https://www.mags.nrw/integration-unternehmen
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen legt ein Sonderprogramm „Heimat 2020“ zur Unterstützung von Vereinen und Verbänden während der Corona-Lage auf. Gemeinnützige Vereine oder Organisationen können zur Überwindung eines durch die Corona-Pandemie verursachten existenzgefährdenden Liquiditätsengpasses beim Land Nordrhein-Westfalen einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 15.000 Euro beantragen. Die Unterstützung richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf.
Voraussetzung für die Gewährung der Sonderhilfe ist die Vermeidung eines durch die Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpasses, der zu einer Existenzgefährdung in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte. Die existenzbedrohende wirtschaftliche Lage und/oder der finanzielle Engpass muss aufgrund des Wegfalls von Einnahmen und/oder nicht zu verhindernden Ausgaben durch die Corona-Pandemie eingetreten sein.
Anträge können ab dem 15. Juli 2020 ausschließlich online gestellt werden. Hier geht es zum Online-Antrag.
https://www.mhkbg.nrw/themen/heimat/sonderprogramm-heimat-2020
Wenn die Krise uns eins gelehrt hat, dann ist es die Notwendigkeit sich auf schlechte Zeiten vorzubereiten. Dazu haben auch gemeinnützige Organisationen verschiedene Möglichkeiten. Zum einen sollte die Rücklagenbildung ein Thema sein, mit dem sich der Verein auseinander setzt.
Zum anderen ist es wichtig sich in Bezug auf verschiedene Risiken abzusichern. Hier können Vereine & Verbände Versicherungen abschließen, die sie im Schadensfall schützen können.
In Rheinland-Pfalz gibt es das „Schutzschild für Vereine in Not“. Geboten wird eine einmalige finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen. Hierbei können bis zu 12.000€ an gemeinnützige Vereine in Not ausgezahlt werden. Der Schutzschild ist 10 Millionen Euro stark.
Laufzeit bis zum 31.12.2021 verlängert.
https://addinter.service24.rlp.de/cgi-bin-inter/cvh1.mbr/antrag
https://add.rlp.de/de/themen/foerderungen/im-sozialen-bereich/schutzschild-fuer-vereine-in-not/
Mit dem Zuschuss unterstützt der Freistaat Sachsen
Die Frist für die Beantragung des Zuschusses ist bis zum 20. November 2021 verlängert.
Sportvereine, die durch die Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie unverschuldet in ihrer Existenz bedroht sind, können ab sofort finanzielle Unterstützung in Form einer einmaligen Soforthilfe-Zahlung in Höhe von bis zu 10.000 Euro beantragen.Die Soforthilfe können alle Sportvereine beantragen, die zum 15. März 2020 ordentliches Mitglied (laut Satzung) im Landessportbund Sachsen waren und aktuell als gemeinnützig anerkannt sind. Zur Antragstellung wird die 6-stellige LSB-Vereinsnummer benötigt.
Die Antragstellung erfolgt mit dem offiziellen Antragsformular des Landessportbundes Sachsen.Die Rücksendung des Antragsformulars erfolgt bitte (als eingescannte PDF-Datei mit der LSB-Vereinsnummer im Dateinamen) per E-Mail an soforthilfe(at)sport-fuer-sachsen.de. Wichtig ist dabei eine gute Lesbarkeit der eingetragenen Daten.
Ab sofort
https://www.sport-fuer-sachsen.de/de/fuer-mitglieder/vereinsberatung/corona-soforthilfe/
In Sachsen-Anhalt können Sportvereine und -verbände zusätzliche finanzielle Unterstützung beantragen, wenn sie durch die Coronapandemie vorübergehend in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, die ihre Existenz bedrohen. Hierfür stehen gegenwärtig 1.000.000 Euro Landesmittel zur Verfügung.
Mit der Gewährung der Billigkeitsleistungen („Coronahilfen Sport“) sollen insbesondere kleinere, ehrenamtlich geführte Sportvereine in ihrer Existenz gesichert werden.Antragsberechtigt sind Sportvereine und Sportverbände, die Mitglied im LandesSportBundSachsen-Anhalt e. V. sind und bis zum 31.12.2019 nicht in Zahlungsschwierigkeiten waren,aber bei denen in Folge des Ausbruchs der Corona-Pandemie vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten bestehen.Die Billigkeitsleistung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form eines Schadensausgleichs gewährt.Der auf der Basis der Antragsangaben ermittelte Differenzbetrag bestimmt die Höhe der Billigkeitsleistung.
Die Billigkeitsleistung wird für den Zeitraum vom 1.1.2020 bis zum 31.12.2020 gewährt.
Hilfen für Kultureinrichtungen
Mit der "Soforthilfe Kultur II" unterstützt das Land gemeinnützige Einrichtungen der Kultur und der Minderheiten.
Die Soforthilfe Kultur II wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Überwindung von existenzbedrohenden Liquiditätsengpässen gewährt, die durch die Auswirkungen der Bekämpfung der Corona-Pandemie zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2020 entstehen. Antragsberechtigt sind Einrichtungen der Kultur- und Weiterbildung sowie der Minderheiten und Volksgruppen, die infolge der Bekämpfung der Corona-Pandemie von Liquiditätsengpässen existenziell bedroht sind.
Für die November- als auch die Dezemberhilfe laufen die Antragsfristen jeweils bis einschließlich 30. April 2021.
Um Vereine, Verbände und gemeinnützige Organisationen auch weiterhin vor den wirtschaftlichen Konsequenzen der Corona-Krise zu schützen, hat die Bundesregierung weitere Förderprogramme erstellt - die Überbrückungshilfe II & III.
Wir erarbeiten Strategien zur Finanzierung für Vereine - passend zu Ihren Zielen. Dafür verschaffen wir Ihnen Zugang zu zwei verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten, insb. Fundraising & Sponsoring.
Mit unsere Finanzierungsmöglichkeiten rücken Vereinsziele in unmittelbare Nähe. Wir erarbeiten Strategien zur Finanzierung für Vereine - passend zu den von Ihnen gesetzten Vorstellungen.
Services
Vereine haben können ihre Mitarbeiter mittels steuerfreier Sachzuwendungen langfristig an den Verein binden. Durch unsere Ehrenamt-Karte, haben diese Zugang zu diversen Angeboten, welche individuell ausgesucht und von den zusätzlichen 44€ /Monat finanziert werden können.
Services
Vereine und Verbände unterliegen unterschiedlichen Rahmenbedingungen und Risiken. Dabei unterscheidet sich ihr Versicherungsbedarf stark von dem von Privatpersonen oder Unternehmen. Welche Versicherungen ein Verein benötigt, erfahren Sie in unserem Wiki-Bereich unter Versicherungen für Vereine.
ehrenamt24 bietet eine Plattform zum Wissensausbau, Networking sowie eine Vorteilswelt für Vereine & Verbände! In unserem neuen Mitgliederbereich finden NPOs außerdem wichtige Dokumente, können Experten zu Vereinsthemen fragen und an relevanten Web-Seminaren teilnehmen.
Vereins- und Verbandsservice für Ihren Verein und Ihre Mitarbeiter ein bietet regelmäßig spannende Web-Seminare zu vereinsrelevanten Themen an - von der Haftung des Vorstandes bis hin zur Vereinsbuchführung.
Services
Marketingstrategien sind vielfältig. Online können Sie die Website oder Social Media Kanäle bewerben. Offline können Flyer und Events die Bekanntheit des Vereins verbreiten. Emails sowie Fotoaufnahmen können ebenfalls genutzt werden. e24 kann Ihnen helfen, die für Ihren Verein relevanten Marketingstrategien zu erarbeiten.
Services
Ziel unserer Beratung ist es, zukunftsfähige Konzepte für Ihren Verein zu entwickeln, z.B. durch die Optimierung bisheriger Vereinsstrukturen, die richtige Gestaltung des Vereinsangebots oder durch die Erschließung neuer Zielgruppen.
Tools / Produkte
Eine Vereins-App als Möglichkeit einer zeitgemäßen Kommunikation
mit Mitarbeitern, Mitgliedern und Unterstützern:
Services
MitgliederBenefits ist eine kostenfreie Vorteilsplattform,
die sich an Mitglieder von Vereinen und Verbänden richtet.
Tools / Produkte
e24 entwickelt diverse Software-Lösungen für Vereine & Verbände. Angefangen von der Entwicklung von Apps für lokale Vereine bis hin zur Entwicklung komplexer Software-Lösungen für Verbände. Immer mit einem Ziel: Ihnen den Verwaltungsaufwand zu erleichtern, damit Sie Ihre Zeit den eigentlichen Vereinstätigkeiten widmen können.
Services
Wir bieten Ihnen informative und lehrreiche Vorträge zu vereinsrelevanten Themen - damit Ihr Verein gegen jegliche Risiken optimal abgesichert und für die Zukunft aufgestellt ist. Die Inhalte der Schulung lassen sich je nach Bedarf flexibel gestalten.