Exklusive KFZ-Mitgliederversicherung

  

Wir von ehrenamt24 bieten gemeinsam mit der Bernhard Assekuranzmakler GmbH eine exklusive KFZ-Versicherung für Vereinsmitglieder an. Diese KFZ-Versicherung hat nicht nur umfassende Leistungen, die genau auf die Bedürfnisse eines Vereinsmitgliedes abgestimmt sind, sondern auch noch Top-Prämien.

 

Risikoträger ist dabei die HDI Versicherung, ein renommierter und leistungsstarker Versicherer. Durch diese Zusammenarbeit profitieren Sie von besonderen Zusatzleistungen und -deckungen, sowie günstigen Versicherungsprämien.

 

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Bestens abgesichert mit der exklusiven Bernhard Mitgliederversicherung

Die Bernhard Assekuranz hat hierfür für Sie bereits im Vorfeld diverse Versicherer in Deutschland verglichen, um Ihnen so immer die besten Konditionen für Ihr KFZ anbieten zu können. Dabei konnte die HDI Versicherung mit Ihrem besonders leistungsstarken und günstigen Tarif punkten.

 

Besonderheiten der Bernhard KFZ-Mitgliederversicherung:

  1. Ersatz von Sportgeräten und Vereinsequipment
  2. 36 Monate Neu-/Kaufwertentschädigung
  3. Erweiterte Eigenschadendeckung inkl. Schäden auf dem eigenen Grund
  1. Eigenkollisionsschäden für privat genutzte Pkw
  2. Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit
  3. Erstattung einer Wertminderung bei Unfällen mit Tieren

 

 


 

 

Wie sichere ich mein Fahrzeug richtig ab?

Bei der KFZ Versicherung unterscheidet man zwischen der Haftpflichtversicherung sowie der Teilkasko- und der Vollkaskoversicherung. Wo die Unterschiede im Leistungsumfang liegen und welche Absicherung wann sinnvoll ist, erfahren Sie hier.

 

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Wie setzt sich die Versicherungsprämie der privaten KFZ-Versicherung zusammen?

Bei der Berechnung der KFZ-Versicherungsprämie spielen viele Faktoren zusammen und ergeben so einen individuellen Beitrag.

Faktoren, welche die Versicherungsprämie beeinflussen:

  1. Fahrerkreis
  2. Fahrzeugtyp
  3. Zullassungsart (Jahreszulassung, Saisonkennzeichen etc.)
  4. nächtlicher Abstellort
  5. Leistung und Hubraum
  6. Laufleistung pro Jahr
  7. Wohnort

 

 

Unsere neue Beratungsstrecke

Die Die Bernhard Assekuranz bietet mit ihrer neuen Beratungsstrecke eine umfassende und flexible betriebliche Krankenversicherung (bKV) an, die es Unternehmen ermöglicht, ihren Mitarbeitern einen wertvollen Gesundheitsschutz zu bieten. Dies trägt nicht nur zur Mitarbeiterzufriedenheit bei, sondern macht das Unternehmen auch als Arbeitgeber attraktiver.

 

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KFZ-Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung stellt bei der Absicherung des Fahrzeuges die Basis dar. In Deutschland muss jedes Fahrzeug mindestens eine Haftpflichtversicherung haben. Als Nachweis erhalten Sie von der Versicherung eine elektronische Versicherungsbestätigung. Nur wenn Sie eine evB haben, kann das Fahrzeug überhaupt zugelassen werden. Aber für was ist die KFZ-Haftpflichtversicherung eigentlich gut und wieso ist diese so wichtig?

Wann macht eine reine Haftpflicht-Absicherung Sinn?

Diese Absicherungsform macht dann Sinn, wenn Sie ein älteres Fahrzeug fahren, bei dem  der Marktwert so gering ist, dass eine Reparatur nach einem Total-, Elementar- oder Tierschaden keinen Sinn mehr macht, oder Sie für diese Kosten leicht selber aufkommen können.

Personenschäden

Die Haftpflichtversicherung kommt für alle Schäden an Dritten auf. Das können bei einem Unfall z.B. Personenschäden sein. Dabei wird eine andere Person durch einen von Ihnen verursachten Unfall verletzt. Die Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfälle und alle weiten Kosten, die dieser Person entstehen, werden dann von der KFZ-Haftpflichtversicherung übernommen.

Sachschäden

Auch greift die Haftpflichtversicherung, wenn durch den von Ihnen verursachten Unfall oder Schaden ein Sachschaden bei einer dritten Person entstanden ist. Dies ist der Fall, wenn Sie z.B. bei einem Auffahrunfall ein fremdes Fahrzeug beschädigen oder die Hauswand einer Dritten Person beschädigen.

Vermögensschäden

Die Haftpflichtversicherung springt auch dann ein, wenn sich durch den Unfall oder Schaden bei einer Dritten Person außerdem ein finanzieller Nachteil ergibt. Ein Beispiel ist, wenn die Person gerade auf dem Weg zu einem wichtigen Kundenauftrag war. Durch den Unfall konnte der Termin nicht wahrgenommen werden, und der Auftrag wurde an jemand anderes vergeben. Der Person ist somit ein Vermögensschaden entstanden. 

 

 

Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung leistet zusätzlich zu der Haftpflichtversicherung bei Diebstahl, Wildschäden, und Glasbruchschäden. Weiterhin sind Schäden durch Brand oder Elementarereignisse wie Sturm oder Hagel, und Schäden durch Tierbiss versichert. In der Teilkaskoabsicherung gibt es im Gegensatz zur Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung keine Schadenfreiheitsklasse, denn hierbei werden Risiken abgedeckt, die nicht durch den Versicherungsnehmer beeinflusst werden können.

Wann macht eine Teilkaskoversicherung Sinn?

Die Teilkaskoversicherung macht Sinn, wenn Sie Ihr Motorrad gegen die oben genannten Gefahren absichern möchten und für selbstverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug  selbst aufkommen können oder möchten.

 

 

Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung kommt zusätzlich zu den Leistungen der Haftpflicht- und der Teilkaskoversicherung für Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug auf. In diesem Fall müssen Sie für Schäden, die an Ihrem eigenen Fahrzeug entstehen - sei es durch einen Auffahrunfall oder Vandalismus - keine Kosten tragen, diese werden von der Versicherung getragen. Beispiele: 

Wann macht eine Vollkasko-Versicherung Sinn?

Eine Vollkaskoversicherung macht vor allem dann Sinn, wenn Sie ein neues oder neuwertiges KFZ haben. Bei einem Totalschaden profitieren Sie zudem von der 36 monatigen Neupreis-/ Kaufpreisentschädigung. Zudem ist die Vollkaskoversicherung dann sinnvoll, wenn Sie selbstverschuldete Schäden an Ihrem KFZ nicht selbst bezahlen möchten oder können. 

Auffahrunfall

Sie verursachen einen Auffahrunfall. Zum Glück ist niemand verletzt und es ist nur ein "Blechschaden" entstanden. Die Haftpflichtversicherung übernimmt somit den Schaden am gegnerischen Fahrzeug. Ihre Vollkaskoversicherung übernimmt die Kosten für die Reparatur Ihres eigenen Fahrzeuges.

Fahrerflucht

Sie haben Ihr Auto in der Stadt geparkt. Als Sie zurückkommen sehen Sie, dass jemand Ihr Auto angefahren haben muss. Der Spiegel fehlt und die komplette Seite ist zerkratzt und verbeult. Von dem Unfallverursacher fehlt jedoch jede Spur, aber auch hier können Sie sich auf den Schutz der Vollkaskoversicherung verlassen.  

Unsere neue Beratungsstrecke

 

Die Bernhard Assekuranz bietet mit ihrer neuen Beratungsstrecke eine umfassende und flexible betriebliche Krankenversicherung (bKV) an, die es Unternehmen ermöglicht, ihren Mitarbeitern einen wertvollen Gesundheitsschutz zu bieten. Dies trägt nicht nur zur Mitarbeiterzufriedenheit bei, sondern macht das Unternehmen auch als Arbeitgeber attraktiver.


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Fragen & Antworten zur Bernhard KFZ-Mitgliederversicherung


Wie setzt sich der Preis für meine KFZ-Mitglieder-Versicherung zusammen?

Bei der Berechnung der KFZ-Versicherungsprämie spielen viele Faktoren zusammen und ergeben so einen individuellen Beitrag, den die Versicherung anhand Ihrer Risikoeinschätzung errechnet hat.

 

Wie kann ich die KFZ-Versicherungsprämie reduzieren oder beeinflussen?

Auch wenn der Versicherungsbeitrag individuell ermittelt wird, gibt es die ein oder andere Stellschraube, wie sich der Beitrag für die Motorradversicherung beeinflussen lässt.

Was hat es mit der Selbstbeteiligung auf sich?

In den Kaskoversicherungen gibt es jeweils eine Selbstbeteiligung für die entstandenen Schäden. Ist Beispielsweiße eine Selbstbeteiligung in Höhe von 300€ in der Vollkaskoversicherung vereinbart, werden Schäden erst von der Versicherung übernommen, wenn diese 300€ übersteigen.

 

Haben Sie z.B. nur einen kleinen Kratzer in der Tür, der durch fachmännisches Polieren entfernt werden kann, müssen Sie hierfür selbst aufkommen, da die Rechnung weniger als 300€ beträgt. Haben Sie einen größeren Schaden, z.B. wenn eine Türe ausgetauscht werden muss, erhalten Sie die Reparaturrechnung abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Bei einer Rechnung in Höhe von 1.000 € und einer Selbstbeteiligung in Höhe von 300€ würden Sie also 700€ von der Versicherung erstattet bekommen.

Was bedeutet Schadenfreiheitsklasse und wo finde ich diese?

In der KFZ-Haftpflichtversicherung und der KFZ-Vollkaskoversicherung gibt es jeweils eine sog. Schadenfreiheitsklasse (oder auch Schadenfreiheitsrabatt genannt). Da Sie den Verlauf dieser beiden Versicherungen beeinflussen können, werden Sie jährlich für schadenfreies Fahren belohnt, indem Sie eine SF-Klasse weitergestuft werden.

 

So reduziert sich Ihr Beitrag stetig. Sofern es zu einem Schaden kommt, werden Sie in der Schadenfreiheitsklasse entsprechend neu eingestuft, sodass sich der Beitrag der Versicherung für das nächste Jahr erhöht. Die Schadenfreiheitsklasse der Vollkaskoversicherung muss dabei nicht zwangsläufig der SF-Klasse der Haftpflichtversicherung entsprechen. Handelt es z.B. um einen reinen Vollkaskoschaden, so werden Sie in der SF Klasse der Vollkaskoversicherung hochgestuft, wohingegen die SF Klasse der Haftpflichtversicherung gleich bleibt.  

 

Ihre persönliche Schadenfreiheitsklasse finden Sie in der letzten Abrechnung Ihrer bisherigen KFZ-Versicherung. Sofern bisher noch kein Fahrzeug auf Sie zugelassen war, wird die Schadenfreiheitsklasse neu vergeben. Ein Übertrag von Schadenfreiheitsklassen (z.B. von einem Elternteil) ist möglich. Hierfür wird vom Versicherer ein entsprechendes Formular verlangt, welches nach Abschluss angefordert wird.

Wie kann ich die KFZ-Versicherung wechseln?

Für den möglichen Wechsel einer KFZ-Versicherung stehen verschiedene Wege zur Verfügung:

  • Fristgerechte Kündigung: Wenn Sie die Leistungen eines anderen KFZ-Versicherers wahrnehmen wollen, stehen Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie Ihre bestehende KFZ-Versicherung fristgerecht zum Abschluss des Jahres kündigen.
  • Fahrzeugwechsel: Wenn Sie Ihr aktuelles Fahrzeug austauschen und Ihr altes Fahrzeug abmelden, dann erlischt der Versicherungsschutz automatisch.
  • Sonderkündigung: Es gibt zwei Fälle des Sonderkündigungsrechts, zum einen bei einer Beitragserhöhung und zum anderen nach einem regulierten KFZ-Versicherungsschaden.

 

Was ist im Schadenfall zu tun?

Für den Schadenfall erhalten Sie von der HDI Versicherung ein Schadenkärtchen. Bitte führen Sie dieses immer mit sich oder bewahren es im Fahrzeug auf. Auf diesem Schadenkärtchen finden Sie die Telefonnummer der HDI Versicherung. Bitte melden Sie den Schaden umgehend per Telefon oder online unter unter 089 9243-160 oder per Mail an kfz-schadenservice@hdi.de

 

Bitte machen Sie unbedingt Fotos von der Unfallstelle und den beschädigten Sachen. Bei Unfällen mit Tieren oder Dritten Personen informieren Sie bitte auch die zuständige Polizeidienststelle zur Aufnahme des Verkehrsunfalls.

Bis wann muss ich meine Versicherung kündigen?

Eine KFZ-Versicherung sollte bestenfalls vor dem 30.November des Jahres gekündigt werden - also einen Monat vor Ablauf Ihres bestehenden Vertrages. In diesem Fall muss der aktuelle Versicherer Ihre kündigung per Brief oder Mail vor diesem Datum erhalten haben. Falls Ihre Rechnung erst im Dezember kommt, empfiehlt es sich schon vorher zu kündigen. Danach haben Sie genügend Zeit, um die KFZ-Versicherungstarife miteinander zu vergleichen, um den für Sie besten auszuwählen.

Bei unterjährigen Hauptfälligkeiten (wenn der Vertragsabschluss nicht der 1.1. ist), gilt auch eine einmonatige Kündigungsfrist vor Vertragsablauf.

Was muss im Kündigungsschreiben stehen?

Hierfür reicht ein formloses Schreiben an die Versicherungsgesellschaft mit dem einfachen Satz:

"Hiermit kündige ich meine KFZ-Versicherung mit der Vertragsnummer .... ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung mit Angabe des Beendigungszeitpunktes schriftlich."

Zusätzlich müssen noch Ihre persönlichen Daten angegeben werden, wie:

  • Name,
  • Vertragsnummer,
  • KFZ-Kennzeichen,
  • Datum,
  • Unterschrift.

 

Ab wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?

  • Beitragserhöhung: Bei der Erhöhung Ihrer Beiträge zur KFZ-Versicherung ohne Ausweitung der erhaltenen Leistungen, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu.
    Wichtig: Es gibt jedoch Umstände, an denen der Versicherer Ihren Beitrag erhöhen kann, ohne dass ein Sonderkündigungsrecht entsteht - dazu gehören folgende Änderungen: Umzug, Fahrerwechsel oder bei einem gemeldeten Schaden.
  • KFZ-Versicherungsschaden: Nach einem regulierten Schaden bzw. Schaden-Abschlussbericht der Gesellschaft und somit einer neuen Schadenfreiheitsklasse, können Sie Ihre Versicherung kündigen.

Wichtig: Ab dem Tag, an dem Sie über eine Erhöhung oder die Schadensregulierung informiert werden, startet die Kündigungsfrist von einen Monat.

Weitere Leistungen für Vereine & Verbände

 

 

VereinsVersicherungen

  1. Haftpflichtversicherung
  2. Veranstaltungshaftpflicht
  3. Vermögensschaden- und D&O

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  1. Software-Lösungen
  2. VereinsApp
  3. Individualprogrammierung

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  1. Fundraising
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  3. Crowdfunding

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Auch wenn der Vertrag direkt mit dem HDI geschlossen wird, werden wir Sie nach Vertragsschluss natürlich umfassend betreuen. Insbesondere bei einer eventuellen Schadenabwicklung stehen wir Ihnen sehr gerne hilfreich zur Seite. Deshalb nehmen wir bei Vertragsschluss einen Maklerauftrag an.
Da es sich hier um ein Onlineangebot für eine spezielle Versicherung handelt, kann keine Beratung zu anderen oder ähnlichen Versicherungsprodukten erfolgen. Insoweit ist auch die Dokumentation einer Beratung nicht möglich.

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